Die große Pflegereform: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und was dahinter steckt von Rechtsanwalt Christopher Richter

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Und noch mehr: Auch wurde bisher der allgemeiner Betreuungsbedarf nicht und der Wunsch der Menschen nach Teilhabe nur unzureichend berücksichtigt. Das sollte sich ab dem 01.01.2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die vorhandenen kognitativen Fähigkeiten, aber auch die noch vorhandene Selbständigkeit, in den Mittelpunkt nimmt, ändern. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade, wobei neuer Maßstab die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in Punkten, abhängig vom personellen Unterstützungsbedarf, ist.

Die Überleitung von Pflegestufen auf Pflegegrade ab 1. Januar 2017 ist gesetzlich geregelt. Das passiert also automatisch – sozusagen über
Nacht – und es muss keine Neubegutachtung durchgeführt werden.

◾Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch in den im
Vergleich zur bisherigen Pflegestufe nächst höheren Pflegegrad
übergeleitet (sog. Stufensprung)
◾Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen werden
automatisch in den übernächsten Pflegegrad überführt (sog. doppelter
Stufensprung); das sind also überwiegend Pflegebedürftige, die bisher in
eine Pflegestufe eingestuft waren und zusätzlich Leistungen wegen
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz bekamen.

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