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Patientenverfügungen- die fünf schlimmsten Fehler. Vorgestellt von Rechtsanwalt Richter

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein Unfall, eine Krankheit, eine Komplikationen bei einer Operation oder ein anderer akuter Fall kan unerwartet eintreten. Sie fallen ins Koma und können nichts mehr entscheiden, weder ob Sie eine Bluttransfusion oder Spenderorgane wollen oder nicht, geschweige denn über lebenserhaltende Maßnahmen  – außer Sie haben eine Patientenverfügung. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass diese Unklarheiten aufweisen (können), weil man ja auch nicht jede Situation voraussehen kann.

Die Mustervorlage des Bundesjustizministeriums ist für viele Bürger zudem auch zu kompliziert. Rechtsanwalt Christopher Richter hat Ihnen die seiner Erfahrung nach fünf schlimmsten Fehler in Patientenverfügungen in einer persönlichen „big five“ zusammengetragen.  

1. Sie verwenden ein Musterformular mit Ankreuzfunktion als Patientenverfügung

In einer Situation, wo es um Leben und Tod geht, möchten Ärzte, aber auch Angehörige, ganz genau wissen, was wirklich Ihr Wille ist. Bei der Verwendung von Musterformularen kann nicht nur beim behandelnden Arzt die Befürchtung entstehen, dass zum einen die Vorgaben des verwendeten Formular nicht verstanden wurden, zum Zweiten die Kreuze gar nicht von Ihnen stammen und zum Dritten, dass Sie seinerzeit beim Ausfüllen eine Bauchentscheidung getroffen haben und dieses Dokument n i c h t Ihrem Willen entspricht.

Tipp: Es geht um Ihr eigenes Leben und Sterben, also um höchst individuelle Entscheidungen, der ein noch so schönes Musterformular einfach nicht gerecht wird. Daher lassen Sie sich von uns beraten.

2. In Ihrer Patientenverfügung finden sich pauschale Formulierungen

Sie und Arzt sprechen verschiedene Sprachen: Er spricht die Fach- und Sie die Laiensprache.

Eine Formulierung, wie: „Falls mein Leben unerträglich werden sollte, will ich weder an Schläuchen oder sonstigen Apparaten hängen. Man soll mich in Ruhe sterben lassen!“, ist für den Doktor völlig nutzlos, weil er nicht versteht, von welchen konkreten Schläuchen oder Apparaten sie sprechen. Es gibt nämlich offene, halboffene oder geschlossene Schlauche. Bei Kapillardrainage, Heberdrainage, Saugdrainage oder Schwerkraftdrainage etwa kommen ganz verschiedene Produkte zur Anwendung. Und welche Apparate sollen nach der Formulierung nicht verwendet werden? Großgeräte, wie Kernspintomographen oder Linearbeschleuniger, technische Apparate, wie Röntgengeräte oder jegliche Diagnosegeräte?

Tipp vom Anwalt: Werden Sie konkret! Auch andere Formulierungen, wie “ich will nicht unwürdig dahinvegetieren” oder “qualvoll leiden” sind zu allgemein.

3. Ihre Patientenverfügung ist Ihrem Arzt für den Akutfall zu ungenau

Die Patientenverfügung muss für konkrete Sachverhalte klare Vorgaben machen.

Der häufige Satz: „Künstliche Beatmung und künstliche Ernährung schließe ich grundsätzlich und kategorisch aus!“, ist somit wertlos. PEG, also perkutane endoskopische Gastrostomie, wie die Ernährung durch die Bauchdecke, für genau bezeichnete Fälle auszuschließen ist präziser. . 140.000 Magensonden werden jedes Jahr in Deutschland neu gelegt, 500 Millionen Euro geben die Krankenkassen für künstliche Ernährung aus, schätzen Experten, so dass die Versorgung mit Magensonde für Ihren behandelnden Arzt der Regelfall ist, von dem er ungern abweicht.

Tipp: Halten Sie auch Ihre Wertvorstellungen und zu beachtenden religiösen Hoffnungen sowie Ängste in der Patientenverfügung fest

4. Ihre Patientenverfügung erweckt für Dritte den Anschein, sie sei veraltet

Wichtig ist, dass Sie einen sicheren Ort finden, wo Sie Ihre Patientenverfügung ablegen und auch unzweifelhaft klarmachen, dass dies Ihre aktuelle Patientenverfügung ist. Ein unerkannt in einer Schreibtischschublade schlummerndes Schriftstück hilft Ihnen in der Akutsituation ebenso wenig, wie eine viele Jahre alte Patientenverfügung, wenn der behandelnde Arzt Zweifel hat, dass nicht eine neuere irgendwo existiert. Daher sollten Sie diese an einem bekannten Ort ablegen, wie den Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder bei einem privaten Anbieter, wie der Vorsorgeplattform24.

Tipp: Schauen Sie sich mal die Angebote von der www.vorsorgeplattform24.de und anderen Anbietern an. Diskutieren Sie auch Ihre Vorsorgeregelungen mit Ihrem Vorsorgevollmächtigten.

5. Das Fehlen weiterer Vorsorgeregelungen neben der Patientenverfügung

Bei auch nur (geringen) Abweichungen der Notfallsituation von der Patientenverfügung greift diese nicht mehr. Dann brauchen Sie einen Menschen, der Ihren Willen dennoch durchsetzt. Mindestens müssen Sie also eine Vorsorgevollmacht aufstellen, um Ihren Willen durchzusetzen und zur Sicherheit sogar noch eine Betreuungsverfügung. Diese ist nötig, wenn der Vollmachtgeber einwilligungsunfähig wird und der Bevollmächtigte entweder ausfällt oder die Vorsorgevollmacht nicht alle relevanten Bereiche, etwa bei der Gesundheitsfürsorge, umfasst. An die Vorgaben der Betreuungsverfügung ist das Betreuungsgericht nämlich gebunden, etwa in dem Punkt, ob eine bestimmte Person als Betreuer ganz ausgeschlossen werden soll. Auch Betreuervorschläge in der Betreuungsverfügung sind vom Gericht zu beachten und zu berücksichtigen.

Lesen Sie hier: Neues Gesetz erlaubt Betreuern ärztliche Zwangsmaßnahmen gegen natürlichen Willen ihrer Betreuten durchzusetzen

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