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Tipp vom Anwalt: Drei Gründe, warum ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird – und was sie dagegen tun können

Erwerbsminderungsrente

Jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird nach Schätzungen von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Wir stellen Ihnen hier die drei häufigsten Ablehnungsgründe vor und sagt Ihnen, was Sie dagegen tun können:

Ablehnung aus medizinischen Gründen

Nur wenn der medizinische Gutachter auf ihren Antrag hin zu dem Ergebnis kommt, dass sie in ihrem erlernten oder einem gleichwertige Beruf dauerhaft nicht mehr arbeiten können beziehungsweise keinen Beruf mehr als 3 Stunden täglich, erfüllen Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe. Viele Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kommen,  enthalten jedoch Fehler und sind deshalb angreifbar.

Tipp vom Anwalt: Bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin professionell vor und legen Sie ggf. Widerspruch ein, wenn das medizinische Gutachten zu einem für sie ungünstigen Ergebnis kommt.

Ablehnung aus versicherungsrechtlichen Gründen

 

Manchmal wird der Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch deshalb abgelehnt, weil angeblich die Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt sei oder die letzten drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung die Beiträge nicht eingezahlt wurden. Dabei verkennt der Rentenversicherungsträger nicht selten berücksichtigungsfähige Zeiten, wie einen Bezug von Arbeitslosengeld I im Zeitraum Januar 2005 bis Dezember 2010, Zeiten von Kindererziehung und häusliche Pflege sowie die Arbeitszeit aus Minijobs für die Wartezeit mitzuzählen.

Lesen Sie hier zu den fünf häufigsten Fehlern in der Rentenbescheiden

Im Falle von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gibt es ebenso Sonderregeln, wie für Auszubildende und Berufsanfänger.

Tipp vom Anwalt: bei Streit um die Berechnung der Rentenhöhe sollten Sie sich Rat Von einem Rentenberater suchen. Geht es aber darum ob bestimmte Zeiten ihres Lebens für die Wartezeit oder den Zurechnungszeitraum herrangezogen werden können, sollten Sie sich an einen im Rentenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Rufen Sie mich an unter 0931/47085337.

Rentenantrag wird zu früh gestellt

Erst nach einer sechsmonatige Phase der Erwerbsminderung haben Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, zuvor bekommen Sie noch Krankengeld. Da die  Erwerbsminderungsrente oft nur ein Drittel des bisherigen Bruttogehaltes ausmacht, sollte auch gut überlegt werden, ob nicht die Möglichkeit besteht vorzeitig Altersrente zu beantragen.

Tipp vom Rechtsanwalt: Lassen Sie sich im Vorfeld gut beraten und fragen Sie gegebenenfalls vor Stellung des Rentenantrags beim Rentenversicherungsträger die zu erwartende Rentenhöhe ab. Stellen Sie den Antrag auf Erwerbsminderung frühestens drei Monate nach Eintritt des erwerbsmindernden Ereignisses!

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