Auch privat auf Ladungssicherung achten
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Verbraucher kommen häufig mit dem Transportrecht in Berührung, wenn sie Gegenstände mit dem eigenen PKW transportieren. Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die Tücken der Ladungssicherung bei eigenen Transporten mit dem PKW, dem Wohnmobil oder einem Dachgepäckträger vor und erklärt, worauf Sie bei der Ladungssicherung achten müssen.
Transporte mit dem eigenen Pkw
Befördern Sie schwere Gegenstände, wie etwa nach dem Einkauf in einem Möbelhaus mit Ihrem eigenen PKW, dann müssen Sie grundsätzlich dieselben Vorschriften zu Ladungssicherung beachten, wie bei einem professionellen LKW-Transport: Insbesondere § 22 StVO, der vorsieht, dass die Ladung so zu sichern ist, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Eine Nachlässigkeit von Ihnen hier kann zu einem Bußgeld oder – im Falle eines Unfalls – sogar dazu führen, dass Sie sich strafrechtlich verantworten müssen.
Ladungssicherung am eigenen PKW
Nicht selten sieht man Pkw, die bis zum Rand voll gepackt sind und bei denen Güter weit über den Fahrzeugrand hinausreichen. Die StVO schreibt jedoch vor, dass Fahrzeuge mit ihrer Ladung grundsätzlich nicht eine Breite von 2,55 m und eine Höhe von vier Metern überschreiten dürfen. Gegenstände dürfen hinten nicht mehr als 1,50 m hinausragen, es sei denn die zu fahrende Strecke beträgt nur bis zu 100 km. Zusätzlich muss dann mit einer hellroten Fahne oder sogar mit einer Leuchte gewarnt werden. Vor seitlich überstehenden Ladung muss ab einem Überstand von 40 cm ebenfalls gewarnt werden.
Überladung vermeiden
Das Gewicht der Ladung darf zudem nicht zur Überladung oder zu vermeidbaren Lärm führen. Gängige Zuladungswerte von Autos liegen zwischen 400 und 500 kg.
Tipp vom Anwalt: Das zulässige Gesamtgewicht Ihres PKW finden Sie in der Zulassungsbescheinigung. Beachten Sie auch, dass das zusätzliche Gewicht dazu führen kann, dass Sie den Reifendruck erhöhen müssen. Eine Gepäcksicherung im Fahrzeuginnenraum ist in der Regel zwingend erforderlich, wenn die Höhe der Ladung die Rücksitzlehne überragt. Kleinere Gegenstände, wie Smartphones oder Tiere gelten dabei auch als Ladung. Zum eigenen Schutz sollten Kleinteile sicher ins Handschuhfach und größere Gegenstände hinter den Vorsitzen oder im Kofferraum verräumt werden. Bei der Benutzung des Kofferraums ist darauf zu achten, dass Warnwesten, Verbandskasten und Warndreieck nicht unter der Ladung begraben werden.
Wohnwagen und Caravan
Bei Anhängern ist drauf zu achten, dass die Ladung kraft- und formschlüssig gesichert wird. Sie haben für die Sicherheit der Beförderung und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu sorgen. Vorgaben zu Ladungssicherung für Anhänger unter 3,5 t enthält die VDI 2700 ff.
Neben der mangelnden Ladungssicherung ist die auch Überladung die größte Gefahr beim Beladen von Wohnwagen und Caravan. Beide sind im Grunde nur besondere Anhänger, auf deren Fahrwerk aber dauerhaft eine Mini-Ferienwohnung mit kräftig Gewicht lastet.
Richtig Stauen und Einsatz von Ladehilfsmitteln
Beim Stauen ist drauf zu achten, dass schwere Gegenstände unten und in der Nähe der Achse befestigt werden. Wohnwägen enthalten zudem zahlreiche Stauräume. Daneben können auch Ladehilfsmittel, wie Antirutschmatten, Spanngurte und Boxen zur Anwendung kommen. Achten Sie darauf, dass weder von PKW noch von Anhänger die Achslast sowie die Stützlast überschritten werden. Die zulässige Anhängelast ist das wichtiges Kriterium für die Kombination von Zugwagen und Anhänger (sogenannte Anhängelast gebremst). Beachten Sie, dass Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewicht, insbesondere im Ausland, mit hohen Bußgeldern bestraft werden!
Tipp vom Anwalt: Lassen Sie vor allem bei Fahrten ins Ausland das Gewicht von Zugmaschine und Anhänger vorher von TÜV oder Dekra an den öffentliche Messstellen überprüfen. Informieren Sie sich zudem über Möglichkeiten bei der Beladung Gewicht zu sparen.
Dachgepäckträger und Jets
Egal ob Heckträger,Kupplungsträger oder Dachgepäckträger, auch hier müssen Sie auf die Ladungssicherung achten. Bei Dachgepäckträgern ist auf die zulässige Dachlast zu achten, deren genaue Werte im Handbuch des Autos zu finden sind. Gepäck auf dem Dach ist gegebenenfalls auch mit Seilen und Spanngurte zu sichern. Der vordere Teil eines Jets ist regelmäßig mit einer Decke zu polstern.
Hier geht es zum Ressort Transportrecht der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen
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