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Bei Probleme mit ADD Kaiserslautern: Überbrückungsbeihilfe nach TASS wird nicht mehr oder nur unter Auflagen bezahlt

Jahrelang wurde problemlos Überbrückungsbeihilfe gezahlt, jetzt, seit Anfang 2016, erhalten aber viele Empfänger Post von der ADD, dass geprüft werde.

Dabei hat sich in vielen Fällen nichts am Arbeitsverhältnis der Anspruchsberechtigten geändert. Vertragspartner und Zahlungsverpflichteter ist Herr Schäuble in seiner Eigenschaft als Bundesfinanzminister.

Aufgrund des Abzuges der US- Streitkräfte aus den meisten Gebieten der BRD verwirklicht sich seit ein paar Jahren ein alter Tarifvertrag, der 1971 zur Absicherung der deutschen Mitarbeiter der ausländischen Streitkräfte geschlossen worden war. Laut diesem Tarifvertrag, der kurz TASS, korrekter aber TV SozSich heißt, sollte das letzte Gehalt, dass der Mitarbeiter bei den ausländischen Streitkräften erhalten hatte, ihm auch nach eventuellem Abzug der Streitkräfte zustehen. Daher verpflichtet sich die Bundesrepublik in dem Tarifvertrag, diesen Mitarbeitern ein eventuell schlechteres Gehalt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Streitkräften aufzustocken bis zu dem letzten Gehalt, das bei den Streitkräften verdient wurde, sogenannte Überbrückungsbeihilfe. Weiter verpflichtete sich die BRD, diese Deutschen bevorzugt im Öffentlichen Dienst und der Verwaltung des Bundes und der Länder einzustellen. Das Ganze gilt nicht für alle deutschen Angestellten der Streitkräfte, sondern nur für einen Bruchteil, denn nur, wer einige Jahre dabei war, ein gewisses Alter überschritten hat und wegen Reduzierung der Truppenstärke seinen Arbeitsplatz verlor ist überhaupt anspruchsberechtigt. Dann gibt es je nach Dauer der Zugehörigkeit noch Abstufungen, wer wie viel Prozent Aufstockung bekommt.

Insgesamt trifft das Ganze derzeit angeblich ca. 600 Menschen.

Das sind offenbar zu viele für Herrn Schäuble, denn er muss ja sparen. Und wenn man hier schon nicht die reichen Unternehmenserben zur Kasse bitten will (nach seiner Reform der Erbschaftssteuer wären nun ganze 2 % der Unternehmenserben überhaupt von einer Steuer betroffen), muss man es eben beim “kleinen Mann” holen bzw. einsparen.

Die für die Antragsprüfung zuständige Behörde ist v.a. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern. Diese hat immer schon geprüft, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen oder nicht, und da das in aller Regel problemlos der Fall war, auch genehmigt. Schließlich sind die Voraussetzungen nach Tarifvertrag klar.

Seit Anfang dieses Jahres bekamen aber immer mehr Leute, bei denen jahrelang anstandslos bezahlt wurde, Schreiben, dass man den Anspruch derzeit prüfe und darum bittet, von Nachfragen abzusehen. Oft dann auch mit der Folge, dass nun von heute auf morgen einfach nichts mehr bezahlt wurde. Andere Mandanten berichten, dass nun auf einmal von der ADD gefordert werde, dass, obwohl ein genehmigtes Arbeitsverhältnis vorliegt, nun gefordert wird, die Bewerbungsbemühungen halbjährlich nachzuweisen.

Man darf gespannt sein, was denen noch alles einfällt, um die Anspruchsberechtigten an möglichst kurzer Leine zu halten.

Aus anwaltlicher Sicht kann ich nur raten: Lassen Sie sich nicht alles gefallen!

In der Mehrzahl der mir vorliegenden Fälle hat die ADD nach Klageerhebung schnell eingelenkt. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, die eigenen Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Je länger man dafür wartet, desto mehr Zeit vergeht, in der sich nichts ändert. Diese Prozesse sind aber relativ teuer. Daher kann ich die Klage uneingeschränkt nur denjenigen empfehlen, die rechtsschutzversichert sind. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung derartige Verfahren abdeckt, klären wir das gerne vorab und kostenlos für Sie. Sicher sein können Sie sich aber bereits, wenn das Wort Arbeitsrecht in Ihrer Rechtsschutz auftaucht. Das ist z.B. immer der Fall beim “Privatrechtsschutz für nicht Selbständige” oder Ähnlichen Versicherungen.

Auch hier gilt: Eine kurze telefonische Beratung ist bei uns kostenlos!

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