Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen

Entscheidung im Pflegerecht

Kostenübernahmeerklärung sorglos unterschrieben

Die Tochter der Pflegebedürftigen hatte bei Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Nachdem die Mutter gestorben war, verlangte das Pflegeheim von ihr rückständige Heimkosten in Höhe von 5.600 €. Die Tochter verweigerte allerdings eine Zahlung. Sie war der Ansicht, sie hafte nicht, da sie die Erbschaft ausgeschlagen habe. „Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen“ weiterlesen

Grundzüge der Ladungssicherung

Grundsätze der Ladungssicherung

Vor dem Grundsatz des § 412 HGB stellt Rechtsanwalt Christopher Richter  fest, dass Ladungs- und Beförderungssicherheit auch weiterhin im Fokus der Aufmerksamkeit der Gerichte stehen.

Absender für Ladungssicherheit verantwortlich

Ausgangspunkt der zivilrechtlichen Pflichtenverteilung ist die Zuordnung, die
§ 412 Abs. 1 HGB trifft: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.

Transportgut sicher befestigen und stauen

Der Absender hat das Transportgut so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass es im Rahmen einer normal verlaufenden Beförderung gegen Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist. Zu einer normalen Beförderung gehören neben den üblichen Erschütterungen auch Situationen wie plötzliches Notbremsen und Ausweichmanöver. Der Absender ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung;
Zweck: Schutz der Ware vor den Gefahren der Reise (des Transportes)

Frachtführer für Betriebssicherheit des LKWs verantwortlich

Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Betriebssichere Verladung bedeutet für den Frachtführer:
Er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebessicherheit im Sinne des § 22 der StVO nicht leidet, der ordnungsgemäße Ablauf der Fahrzeugfunktionen nicht behindert wird, insbesondere einseitige Stauung, kopflastige Ladung, Überschreitung der Lademaße und Ladegewichte vermieden werden.

Der Frachtführer ist also verantwortlich für die betriebssichere Verladung. D.h. er muss sicherstellen, dass keine Beeinträchtigung der Betriebessicherheit des Fahrzeugs und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auftritt.

Urteile zur Betriebs- und Ladungssicherheit

RA Richter verweist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle OLG-Gerichtsurteile, die sich wegweisend mit den Verantwortlichkeiten in der Betriebs- und Beförderungssicherheit befassen.

Tipp vom Anwalt: Viele Dinge können im Vorfeld des Transportes zwischen Versender und Frachtführer abgeklärt werden. Klare Absprachen bzgl. Art und Form der Verpackung (Ladeeinheiten etc) und dem eingesetzten Beförderungsmittel (geeignet !) sowie der erforderlichen Sicherungsmittel sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen betriebessicheren und verkehrssicheren Transport.

Mit Ihrem Logistikunternehmen wachsen

Logistikrecht

Der Begriff Logistik kommt ursprünglich aus dem militärischen Bereich. Unter Logistik versteht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht die art- und mengenmäßig, räumlich wie zeitlich abgestimmte Versorgung von Produktionsprozessen mit den erforderlichen Einsatzgütern, da nach wie vor eine gesetzliche Definition der Logistik fehlt.

Gute Marktchancen für Logistiker

Nach   Marktanalysen   bieten   sich     für   Logistiker   wegen   der immer weiter steigenden Bedeutung intraregionaler Märkte, dem wachsende Online-Handel und den Angeboten spezieller Dienstleistungen für eine Reihe von Industriezweigen gute Wachstumschancen.   Andererseits erfordert ein Tätigwerden im Bereich des   Online-Handels,   die   Verschiebung   der   Märkte   Richtung   Asien   und   die zunehmende   Nachfrage   nach   Spezialdienstleistungen   auch   erhebliche Investitionen der Logistikfirmen.

Das Expertengremiums der Logistikweisen geht nach der Corona-Krise wieder von einem Wachstum in der Logistikbranche zwischen 4 und fünf Prozent für 2021   aus,   was   bei   einem   derzeitigen   Markvolumen   von   geschätzten   272 Milliarden/Jahr im Vergleich zum restlichen BIP erneut überdurchschnittlich sein wird. Wachstumstreiber sind dabei die Elektronikproduzenten, Maschinenbauer und die Automobilhersteller, aber auch die Pharmaindustrie. Um   als   Logistikunternehmen   hier   ein  saftiges Stück   vom   beachtlichen Kuchen   abzubekommen, brauchen   sie   neben   einer   guten   Marktstrategie  gute anwaltliche Dienstleistungen. Hierbei unterstützt sie Rechtsanwalt und Europajurist (univ.) Christopher   Richter,   LLM.Eur, der den Fachanwaltslehrgang für Transport- und Speditionsrecht besucht hat. „Mit Ihrem Logistikunternehmen wachsen“ weiterlesen

Beförderungssicherheit ist Absendersache

Absender für Beförderungssicherung verantwortlich

In der Entscheidung des OLG Köln  vom 20.03.2012 (Az.: 3 U 2/11) zur Beförderungssicherheit wurde einmal mehr der Grundsatz betont, dass der Frachtführer grds. nur für die Betriebssicherheit, der Absender aber für die Beförderungssicherheit des Gutes verantwortlich ist. Nach der Entscheidung musste ein Frachtführer  für die Beschädigung von Lebensmittelkonserven in Dosen und Gläsern nicht haften, weil der Absender als Warenspezialist das zu transportierende Gut nicht so gestaut und befestigt hatte, dass es nicht durch eine normale, vertragskonforme beförderungsbedingte Einflüsse geschädigt wird.

Staulücken innerhalb der Stapelung

Das Gericht: „Die (…) Stauung der Trays mit den Konservengläsern und der Palette mit Fischkonserven barg die Gefahr, dass durch die vorhandene Staulücken innerhalb der Stapelung und die vorhandene Abtreppung nach hinten Bewegungsspielräume vorhanden waren, die bei entsprechenden Transportbewegungen, mit denen insbesondere auf dem Seetransport gerechnet werden musste (Rollbewegungen), aber auch bei Kurvenfahrten des Lkw, zu einer Verschiebung von Ladungsteilen führen konnte. Aufgrund der Stauweise erfolgte keine Entkopplung des Druckes bei seitlicher Krafteinwirkung/Gewichtsverlagerungen, wie sie bei Kurvenfahren oder Rollbewegungen des Schiffes auftreten können“, schrieb das
Gericht dem Kläger ins Stammbuch und wies seine Klage ab.

Praxishinweis vom Anwalt: Die Stappelung von Papptrays, die an der Seite mit offener Folie versehen sind, ist nicht beförderungssicher! Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden den Absender darauf hinweisen, dass er die Ware anders verpacken muss. Bei fehlender Einsicht des Absenders den Vorgang sauber dokumentieren.

 

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