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Arbeitsrecht

RA Lamprecht

 

bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Problem! Rufen Sie an unter: 0931/47 08 5337!

Im Arbeitsrecht befasst sich unsere Kanzlei in Person von RA Lamprecht ausschließlich und speziell mit dem Bereich des Individualarbeitsrechts, dort mit Schwerpunkt Kündigung. Darunter fällt ansonsten alles, was das Verhältnis von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer betrifft. Was darf der Arbeitgeber und was nicht? Was sind die Pflichten der Arbeitnehmers? Ist die Kündigung oder die Abmahnung zulässig? Was muss ggf. unternommen werden? Hier berät und vertritt RA Lamprecht – vor allen deutschen Arbeitsgerichten – sowohl Arbeitnehmer als auch kleinere und mittelständische Arbeitgeber. V.a. bei Kündigungen lohnt es sich, rechtzeitig kurz in der Kanzlei anzurufen und mit RA Lamprecht (kostenfrei) zu besprechen, ob und wie sich ein Vorgehen gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber lohnt oder nicht.

Grundsätzlich gilt bei Kündigungen: Hat das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden und beschäftigt der Arbeitgeber insgesamt mehr als 10 “Vollzeitkräfte” (dabei zählen 450-Euro-Kräfte und Halbtagskräfte als 0,5, 30-Std-Kräfte als 0,75), dann lohnt es sich fast immer, sich zu wehren! Und zwar meist auch dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Es gibt nämlich noch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (über die Kanzlei) zu beantragen, dann werden die Anwaltskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen (dazu unten ausführlicher)!

Alphabetisch aufgelistet (die wichtigsten Themen sind fettgedruckt) behandeln und beantworten wir Fragen zu:

  •     Arbeitsvertrag – Gestaltung und Prüfung
  •     Abfindung
  •     Altersteilzeit
  •     Abmahnung – Gestaltung und Prüfung
  •     Änderungskündigung – Gestaltung und Prüfung
  •     Arbeitszeugnis – Gestaltung und Prüfung
  •     Aufhebungsvertrag – Gestaltung und Prüfung
  •     Berufsausbildung
  •     Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen Geschlecht, Religion, Herkunft
  •     Kündigung – Gestaltung und Prüfung
  •     Klage (Kündigungsschutzklage) Entwurf und Abwehr
  •     Lohnfortzahlung
  •     Lohnzahlungsansprüche des Arbeitnehmers
  •     Mobbing – Prüfung von Arbeitnehmeransprüchen
  •     Mutterschutzrecht
  •     Probezeit und Kündigung
  •     Schwerbehindertenrecht
  •     Urlaub
  •     Zeugnis

Im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass in der ersten Instanz, vor dem Arbeitsgericht, jeder unabhängig vom Ausgang des Verfahrens seine anwaltlichen Kosten selbst tragen muss. Daher ist es vorteilhaft, eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Vor dem Arbeitsgericht ist das auch sehr unproblematisch möglich. Hier zahlt dann der Staat Ihre Anwaltskosten, wer geringes Einkommen hat, der muss auch nichts davon begleichen. Wer höheres Einkommen hat, der muss eventuell mit geringen Raten diese Kosten an den Staat abführen. Bei der Einkommensberechnung werden aber auch Schulden (z.B. für ein Eigenheim) und Unterhaltsverpflichtungen (wenn Sie also Kinder haben) in Abzug gebracht. Genaueres erfahren Sie im persönlichen Gespräch. Festzuhalten bleibt: Die Anwaltskosten zahlt dann in der Regel der Staat. Nur Menschen mit gutem Einkommen und wenig Lebenshaltungskosten müssen die Kosten selbst tragen, wobei dann zumindest ein Pauschal-, ja sogar ein Erfolgshonorar o.ä. vereinbart werden kann. Rufen Sie an, wir können Ihnen vorab eine (kostenlose) Einschätzung geben, ob Ihnen Kosten entstehen würden oder nicht.

Nützliche Links zum Arbeitsrecht:

1. Welche Kündigungsfristen muss ich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer einplanen? Kündigungsfristenrechner

2. Wenn ich eine Abfindung bekomme, wie hoch wird die etwa sein? Abfindungsrechner

3. Wieviel Netto vom Brutto wird übrig bleiben? Lohn- und Gehaltsrechner

4. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die ihr Zeugnis selbst erstellen sollen: http://www.arbeitszeugnisgenerator.de