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Sozialrecht

Fachanwalt für Sozialrecht

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Endlich wieder sorgenfrei  leben! Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern oft durch Ihre Beiträge finanziert. Verschenken Sie also nichts, was Ihnen zusteht. Aber auch bei Hartz IV oder Sozialhilfe haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Behörden rechtmäßig und ohne Fehler entscheiden. Beachten sie das infolge der Corona-Krise ab April für neue Bedürftige zum Teil Sonderregelungen gelten.

Paßgenaue Beratung erhalten

Sie erhalten bei uns daher eine  kompetente Beratung im Sozialrecht, die nur ein Fachanwalt für Sozialrecht geben kann, der die Abläufe vor den Sozialgerichten kennt. Sie bekommen an unserem Hauptsitz in Würzburg oder auf Wunsch an der Zweigstelle in Schweinfurt  die für Sie zielgerichteten Informationen, individueller und ausführlicher als dies viele Vereine oder die großen Sozialverbände tun können.  Aufgrund der aktuellen Situation findet diese Beratung vorrangig telefonisch oder per Mail statt. Sie haben mehr in der Tasche, wenn Ihnen die richtigen prozessualen Hinweise gegeben werden, wie  Sie an alle Ihnen zustehenden Sozialleistungen  kommen.  Sie werden glücklich sein für das sehr dynamische Feld der Sozialgesetzgebung mit Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. einen kompetenter Partner an der Seite zu haben, der durch den Besuch des Lehrgangs zum Fachanwalt für Sozialrecht mit den neuesten Rechtskenntnissen in diesem Bereich ausgestattet ist.

Achtung: Das Bayerische Landessozialgericht, zumindest dessen 8. Senat, vertritt in seiner Rechtsprechung die Auffassung, dass bei zukunftsoffenen Anträgen von einem Beschwerdewert von über 750,- Euro bzw. von laufenden Leistungen von mehr als einem Jahr i. S. d. § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG auszugehen ist. Die Nichtzulassung der Berufung durch Sozialgerichte wird also in nicht wenigen Fällen fehlerhaft sein und eine Nichtzulassungsbeschwerde somit erfolgsversprechend (LGS Bayern vom 15.11.2019, L 8 AY 43/19 B ER).

Lassen Sie sich überlange Verfahrensdauer bei Ihren sozialrechtlichen Gerichtsverfahren nicht mehr gefallen und sichern Sie sich jetzt die Ihnen zustehenden  aus §  198 GVG bis zu  1.200 €/Jahr. Lesen Sie hierzu  den interessanten Fall des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 10 SF 10/17 EK U)

Hinweis: Diese Regeln gelten trotz der Veränderungen aufgrund der Corona-Pandemie weiter!

Sozialhilfe und Sozialhilferegress

In Zeiten nur mäßig steigender Renten und gebrochener Erwerbsbiografien, auch aufgrund Teilzeitfalle, nimmt die Zahl der Rentner, die Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe beziehen  zu und damit die Sozialhilferegressfälle gegen deren Angehörige. Auch Bürger, die dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen oder Ausländer, die von Hartz IV ausgeschlossen sind, kommen unter Umständen in den Genuss von Sozialhilfe.

Lesen Sie hier: mittels Eilantrag zur Sozialhilfeleistung

Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger. Erfahren Sie hier  mehr. Weitere Infos hier

immer mehr gut verdienende Kinder rücken ins Blickfeld vom Sozialamt, wenn es für Heimkosten etc. einspringen muss. Zunächst lässt das Amt den familienrechtlich geprägten Unterhaltsanspruch aus §§ 1601ff. BGB auf sich überleiten und verlangt dann von den Angehörigen Auskunft über deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wer sich dem verweigert, der riskiert mit behördlichen Zwang überzogen zu werden. Gleichwohl muss das Amt den Unterhaltsanspruch vorm Familiengericht durchsetzen, wenn sich der vermeintliche Schulder der Zahlung verweigert. In dieser komplizierte rechtlichen Situation ist anwaltlicher Rat nötig. Ggf. ist es bereits vorab sinnvoll die Überleitungsanzeige mit dem Widerspruch anzugreifen.

Lesen Sie hier zur vorgezogenen Erbfolge beim eigenen Häuschen

Lesen Sie hier mehr zu Erschwerung des Sozialhilferegressess

Wichtig: Seit 01.01.2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz, wonach eine Einkommensfreigrenze von 100.00 €/Jahr (Gesamteinkommen) gilt!

Sozialversicherungsrecht

In einer Situation, wo sich unvermittelt die Sozialversicherung bei Ihnen ad hoc oder nach Ankündigung als  Unternehmer, Arbeitgeber oder Ihrem Mitarbeiter meldet und nach einer Betriebsprüfung eine Versicherungspflicht feststellt, die Sie eigentlich vermeiden wollten, geben wir Ihnen wertvollen Rat. Ohnehin hat die Rentenversicherung alle vier Jahre verpflichtend eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV durchzuführen und kann auch über die Beitragsverfahrensordnung (BVV) eine Vielzahl von Unterlagen, wie Geschäftsbücher. Kisten oder andere Unterlagen verlangen aus denen sich Angaben über eine Beschäftigung ergeben und dies ggf. sogar mittel Zwangsgeld im Rahmen von 10 € bis maximal 50.000 € durchsetzen.

Auch, wenn Sie gerade in die Selbständigkeit starten, empfiehlt es sich wichtige sozialversicherungsrechtliche Frage zu stellen, damit Sie die Liquidität Ihres Startups verbessern und Strafbarkeitsrisiken verringern.

Clearingverfahren bei arbeitnehmerähnlichen Mitarbeitern

Wenn Ihr Mitarbeiter als Selbständiger beschäftigt wurde, aber im Rahmen der Betriebsprüfung als Angestellter “enttarnt” wird, drohen  nämlich Sozialversicherungsbeitragsforderung rückwirkend bis vier und maximal bis 30 Jahre. Auf der anderen Seite hat ihr Mitarbeiter keine Ansprüche z.B. aus der Arbeitslosenversicherung, wenn er zu Unrecht als Angestellter geführt  und Beiträge  abgeführt wurden! Wir helfen Ihnen auf Wunsch gerne frühzeitig und leiten für Sie ggf. auch ein Clearingverfahren i.S.d. § 7a SGB IV ein, was Ihnen die gewünschte Gewissheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status Ihres Mitarbeiters geben kann.

Lesen Sie hier dieses interessante Urteil zur Sozialversicherungspflicht

Bei der Beschäftigung von Geschäftsführern, arbeitnehmerähnlichen Selbständigen i.S.v. § 2 SGB IV, wie Dozenten mit nur einem Auftraggeber oder Vertretern, und bei Privatversicherten, die nach der Elternzeit unterhalb der Jahresentgeltgrenze landen können, gibt es Haftungsgefahren u.a. in Bezug auf die Krankenversicherung. Auch im Falle der Mitarbeit von geringfügigen Beschäftigten, wie Minijob-lern und kurzfristig Beschäftigten, gibt es vieles zu beachten! Bei der Zusammenarbeit mit selbständigen Unterfrachtführern oder Subunternehmern schließlich haften sie auch für deren Fehlern u.a. bei Verletzung der Mindestlohn-Vorschriften durch diese!  Es drohen Ihnen  Beitragsnachforderungen und Säumniszuschläge.

Update: In einem recht aktuellen Urteil hat das BSG der nicht selten praktizierten sozialabgabenvermeidenden Praxis, dass der Geschäftsführer GmbH-Anteile eines Gesellschafters nur im Rahmen eines schuldrechtlichen Treuhand-Verhältnis erhält, einen Strich durch die Rechnung gemacht. Hier werden nun in der Regel Sozialabgaben fällig sein (BSG vom 10.12.2019, Az.: B 12 KR 9/18R).

Lesen Sie hier zu Subunternehmern auf der Baustelle

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Lesen Sie hier zu freien Mitarbeitern in Physiotherapiepraxen

Lesen Sie hier zu selbständigen Handelsvertretern in der Finanzbranche

Sie werden also mehr in der Tasche haben, wenn wir es schaffen Ihre Beitragsnachforderungen  zu reduzieren. Und sie bekommen  den hochwertigen Beistand unseres Teams, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte Sie mit dem Vorwurf des Betruges zulasten der Sozialkassen, der Schwarzarbeit oder dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt konfrontieren.

Sparen Sie Geld: Lesen Sie hier zu den fünf häufigsten Fehler in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden

Arbeitslosenversicherung (sog. ALG I)

Ihnen steht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu, wenn Sie die Versicherungszeiten i.S.v. § 142 SGB III erfüllen. Nach den Regelungen zur europäischen Sozialrechtskoordinierung fallen daher auch Versicherungs-, Beschäftigungszeiten oder Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaats zurückgelegt wurden, auch dazu (vgl. Art. 61 I S. 1 VO EG 883/2004).

Sperrzeiten

Immer wieder vergeben die Arbeitsagenturen zu Unrecht Sperrzeit Sperrzeiten wegen angeblichen Verstößen, wie im Falle der Kündigung, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder einer verspäteteten Arbeitslosmeldung. In nicht wenigen Fällen können Sie sich hiergegen erfolgreich zur Wehr setzen. Rechtsanwalt Christopher Richter LL.M.Eur erklärt Ihnen zuverlässig, wie Sie Ihre Rechte geltend machen. Die Hinnahme einer nichtigen Kündigung, etwa unter Verstoß gegen das MuSchG, ist nicht geeignet eine Sperrzeit auszulösen. Ausnahmsweise kann das Akzeptieren von finanziellen Zuwendungen aber eine Sperre auslösen.

Gegen eine verhaltensbedingte Kündigung sollten sie sich aber durchaus wehren.  Hier geht es zu unserem Ressort Arbeitsrecht

Problematisch sind aber Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, wenn kein wichtiger Grund zum Abschluss dieser vorliegt (z.B. Mobbing oder Umzug).

Bei Kündigung nach Elternzeit kann es Ihnen passieren, dass Ihr Arbeitslosengeld fiktiv zu berechnet wird.  Die Bemessung des fiktiven Arbeitsentgelts erfolgt jedoch nicht nach einem individuellen erzielbaren Gehalt, sondern nach einer pauschalen Regelung.  Hierzu werden Betroffene in eine von vier Qualifikationsgruppen eingestuft, die davon abhängen, über welchen Berufs- oder Hochschulabschluss sie verfügen (vgl. § 130 SGB III i.V.m. § 132 SGB III).

Dadurch werden Mütter oder Väter, die zwar in Ihrem Job qualifiziert sind und gut verdient haben aber formal nur über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen benachteiligt. Denn das pauschale Arbeitsentgelt dieser Qualifikationsgruppe ist meist deutlich niedriger als das tatsächlich bezogene Gehalt in dem Beruf! Nicht selten passieren Fehler bei der Zuordnung in die Qualifikationsgruppen. Nach Ablauf eines Jahres rutschen Arbeitslose automatisch in Hartz IV. Besuchen Sie daher unsere Unterseite zum Hartz IV/SGB II: Hartz IV

Krankenversicherungsrecht und Ärger mit Berufsgenossenschaften

Hauptsächlich vertreten wir gesetzlich Versicherte gegenüber Ihrer Krankenversicherung und den Berufsgenossenschaften

Lesen Sie hier mehr zum richtigen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung

Leistungsverweigerung durch Ihre  Krankenversicherung

Bei einer Leistungsverweigerung durch Ihre Krankenkasse bekommen Sie mit Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. einen kompetenten Partner an die Seite, der Ihnen helfen kann, dass  Ihr Anspruch auf Krankenbehandlung durchgesetzt wird. Die Erfahrung zeigt, dass private und gesetzliche Krankenkassen vermehrt – und oft zu Unrecht – Kosten nicht oder nur zum Teil erstatten und fälschlich auf Entscheidungen des MDK gegen die Aktenlage oder wegen angeblicher fehlender medizinischer Notwendigkeit setzen. Unzulässigerweise werden Anträge nicht selten mündlich am Telefon abgeschmettert, so dass Betroffenen der VA-Charakter dieser Entscheidungen gar nicht erkennbar wird. Immer zahlreicher werden auch die Fälle, wo Patienten Leistungen verweigert werden, weil sie infolge hoher Beitragsschulden gegenüber den privaten Krankenkassen nur noch einen ruhenden Krankenversichertenanspruch haben.

Lesen Sie hier zum Anspruch auf Krebsbehandlung

Lesen Sie hier zu Ihrem Anspruch auf Magenverkleinerung

Lesen Sie hier zum Anspruch auf Tatooentfernung

Lesen Sie hier zum Anspruch auf Kostenerstattung für Wasserschutzhüllen für ihr Hörgerät

Immer wieder kommt es vor, dass Aber auch der umgekehrte Fall kann auftreten, wenn Sie nämlich eine Krankenversicherung brauchen und dann von dieser rückwirkend abgelehnt werden, weil man Ihnen vorwirft, dass Sie die Krankenversicherungspflicht missbräuchlich erschlichen haben, z.B. durch die Eingehung eines Scheinarbeitsverhältnisse. Dann brauchen Sie einen anwaltlichen Beistand, wie den von Rechtsanwalt Richter, da Ihnen unter Umständen auch ein Strafverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug droht.

Lesen Sie hier zu den Auswirkungen einer Arbeitslosigkeit auf Ihre Krankenversicherung

Krankengeld

Das Krankengeld ist ein mächtiger sozialrechtlicher Anspruch. Über dessen Bestehen oder Nichtbestehen entscheiden sich oft Existenzen. Beim Streit mit der Krankenversicherung um die Lückenlosigkeit der Arbeitsunfähigkeit, das Fortbestehen dieser und anderen Problemen haben Sie mit unserem Fachanwalt für Sozialrecht Christopher Richter einen starken Partner.

Lesen Sie hier mehr

Wer während der aktuellen coronabedingten Kurzarbeit erkrankt hat nach Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht freilich weiter Anspruch auf Krankengeld.

Abgelehnte Anträge auf Rehamaßnahmen anfechten

Um Ihre Gesundheit zu erhalten oder im Falle einer Krankheit wiederherzustellen, haben Sie Anspruch auf Vorsorge- bzw. Rehamaßnahmen gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenversicherung oder im Falle einer Berufskrankheit bzw. eines Arbeitsunfalls gegenüber dem Unfallversicherungsträger. Leider wird jeder fünfte Antrag im Schnitt abgelehnt – oft zu Unrecht! Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. zeigt Ihnen, wie Sie mit Ihrem Widerspruch doch noch Ihr Traumziel eines Reha-Aufenthalts erreichen und verteidigt Ihre Rechte in einer Situation, wo Sie besonders verletzbar sind. Nehmen Sie  die Chance wahr wieder gesund zu werden und lassen Sie sich  rechtlich beraten. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung vor den Sozialgerichten und werden Sie endlich wieder fit.

Lesen Sie hier mehr zu den häufigsten Ablehnungsgründen für Ihren Reha-Antrag: hier lesen

Verletztengeld und Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft

Wesentlich attraktiver als Leistungen der Krankenversicherung sind diejenigen der Berufsgenossenschaft, sofern ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit i.S.d. § 9 SGB VII vorliegt: Hier können Sie Verletztengeld oder eine Verletztenrente erhalten. Ihre Angehörigen zudem im Todesfall ggf. eine Hinterbliebenenrente. Neben den bandscheibenbedingten Berufskrankheiten Nr. 2108 und 2110 der BKV als Dauerthema, ist jüngst mit covid  (BK Nr. 3101 Infektionskrankheiten) für einige Berufsgruppen, wie Beschäftigte des Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege und Laboratorien eine weitere Berufskrankheit in den Fokus gerückt. Für andere Berufsgruppen wird eine SARS-CoV-2-Infektion eher als Arbeitsunfall eine Rolle spielen, wenn die Infektion auf den intensiven Kontakt mit einer Indexperson oder auf Sicherheitsverstößen zurückzuführen ist.

Ihr Arbeitgeber und auch der Durchgangsarzt sind bei Verdacht auf einen Arbeitsunfall verpflichtet eine Unfallanzeige zu machen. Bei Weigerung können Sie dies aber auch selber (hier). Bei Ablehnung durch den Unfallversicherer steht Ihnen der Widerspruch und nach Erlass eines Widerspruchsbescheides der Weg zum Sozialgericht offen

Pflege-, Renten- und Unfallversicherung

Anwalt Richter ist für Sie in den Situationen da, wo Sie sich in einer Situation der Schwäche befinden: Als Arbeitsloser, als Unfallopfer, als alter Mensch, der erfolglos eine Rente beantragt hat oder als Erkrankter, der erfolglos Krankengeld oder Rehabilitationsleistungen begehrt. Sie spüren in diesen Situationen von Anfang an Erleichterung durch unseren anwaltlichen Beistand. Besuchen Sie für detaillierte Informationen zu Hartz IV, Pflegerecht und Rentenrecht unsere weitere Unterseiten zu Hartz IV, Rentenrecht und Pflegerecht.

Unfallversicherung

Verletztengeld, Hinterbliebenenleistungen und Anspruch auf Übernahme von Reha-Kosten sind häufige Leistungen aus der Unfallversicherung. Wir geben Ihnen  rechtliche Tipps, wenn Sie im Falle eines Unfalls als Geschädigter der Unfallversicherung beweisen müssen, dass der Unfall kausal war für Ihre Unfallfolgen. Die Streitigkeiten mit der Unfallversicherung, etwa bei möglichen Vorschäden, können so merklich abnehmen. Im Falle des nötigen Rechtsstreit steht Rechtsanwalt Christopher Richter kompetent an Ihrer Seite.

Lesen Sie hier mehr

Die Unfallversicherung tritt auch für Wegeunfälle ein. Allerdings gibt es häufig Streiteigkeiten bei Umwegen oder Abwegen. Lesen Sie  hier zum “betriebsbedingten Schlafmangel”

Pflegeversicherung

Besuchen Sie für mehr Infos hier unsere Seite

Leistungen von der Berufsgenossenschaft

Bei Arbeitsunfällen haben Sie bis zu 78 Wochen Anspruch auf das Verletztengeld. Im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% steht Ihnen auch eine Verletztenrente zu. Schließlich können die BGs auch für Leistungen zur Teilhabe zahlen.

Schwerbehindertenrecht

Als schwerbehindert gilt grundsätzlich der, bei dem ein GdB von 50 festgestellt wird. Schwerbehinderte werden auf dem Arbeitsmarkt besonders geschützt und haben diverse Vorteile, auch steuerlich.

Grad der Behinderung und Merkzeichen

In nicht wenigen Fälle werden berechtigte Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft abgelehnt, weil durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales zu niedrige Einzel-GdB vergeben werden oder bestimme Krankheiten gar nicht anerkannt werden. Hier kann Betroffenen häufig geholfen werden. Eine immer restriktivere Linie fährt die Behörde auch gegen Schwerbehinderte, die das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und somit einen Parkausweis für Schwerbehindertenparkplätze begehren. Lassen Sie sich von einem anlehnenden Bescheid nicht vorschnell einschüchtern, sondern lassen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsbehelfe anwaltlich prüfen! Beachten Sie: Liegen mehrere Behinderungen vor, so sind bei der Bildung des Gesamt-GdB die wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Behinderungen zueinander zu beachten (vgl BSG vom 15.3.1979 – 9 RVs 6/77 = SozR 3870 § 3 Nr 4). Durch jede neben dem GdB führenden Leiden vorliegende unabhängige Funktionsbeeinträchtigung nimmt das Ausmaß der Gesamtbehinderung zu. Bereits GdB-Werte von 20 führen danach in der Regel zu einer angemessenen Erhöhung des GdB des führenden Leidens (hier Erhöhung um jeweils 10), wenn diese Funktionsstörungen dauerhaft sind und eigenständige Leistungsbeeinträchtigungen hervorrufen (LSG Hessen 7.  Az.:  7 Vs 22/93, Urteil vom 02.09.1993).

Haben Sie auch keine Furcht vor für Sie negativen Gutachten des MDK oder des medizinischen Dienstes der verschiedenen Sozialversicherungsträgern: Die Gutachter sind keine Götter in weiß und medizinische Aussagen immer subjektiv. Im Prozess kann ein Gutachter auch zu einem für Sie positiven Ergebnis kommen und zudem haben Sie immer die Möglichkeit ein Privatgutachten zu beantragen (Vorsicht, das kostet!).  Lassen Sie sich also von mir beraten – wir kämpfen gemeinsam für Ihren GdB 50.

Daher lohnt sich oft ein Widerspruch gegen eine zu niedrige Einstufungen gegen das beim Zentrum Familie und Soziales angesiedelte Versorgungsamt. In sehr vielen Fällen enthalten die Bescheide gravierende Fehler und Behinderten kann zu Ihrem Recht verholfen  werden. Besonders begehrt ist auch das Merkzeichen „aG“, das zum kostenfreien Parken auf den besonderen Parkplätzen für Schwerbehinderte nach § 229 III SGB IX reserviert sind.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine für Behinderte enorm wichtige Sozialleistung zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und in Schule, Ausbildung und am Arbeitsplatz usw. Das Bundesteilhabegesetz bringt Bewegung ins Schwerbehindertenrecht. Wir setzen Ihre Rechte durch. Ob es bei der Feststellung der Schwerbehinderung ist, der Beantragung von Merkzeichen oder bei Streitigkeiten um die Höhe von Leistungen, auch im Persönlichen Budget.

Lesen Sie hier mehr zur Eingliederungshilfe

Lesen Sie hier: Schulbegleiter  nun auch für Toilettengang

Behindertengerechter PKW und dessen Umbau

Besonders im Rahmen der gewöhnlich kostenintensiven Beschaffung eines behindertengerechten PKWs, dessen Umbaukosten und die Erlangung des hierfür benötigten Führerscheins zur sozialen Teilhabe gibt es nicht selten Streit mit den Sozialhilfeträgern. Eine Beschränkung der Kosten auf 9.500 € ist gem. § 5 II KfZHV im Einzelfall nicht gerechtfertigt, genausowenig, wenn Betroffenen ungeeignete PKW-Kaufangebote vorgeschrieben werden.

Behinderte erreichen unsere Kanzlei recht unproblematisch über den hauseigenen Aufzug. Bei etwaigen Problemen die Haustürschwelle zu überwinden bitten wir um kurzen telefonischen Hinweis.

Mehr zu den Auswirkungen des BTHG auf Ihr Persönliches Budget lesen Sie hier

BaföG und Ausbildungsförderungsrecht

AusbildungsfoerderungsrechtWegen nicht angegebenen Vermögen  kommt es häufiger dazu, dass BaföG-Bezieher zugleich die Vermögensfreigrenzen überschreiten und  dann durch den Datenabgleich ins Visier der Verwaltung rücken. Neben dem Rückzahlungsbescheid sehen sich junge Erwachsene nun häufig auch einem Strafverfahren (Stichwort: “BaföG-Betrug”) gegenüber. Bei der Verteidigung Ihrer Rechte gegenüber der Verwaltung und der Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten berät und vertritt Sie vertrauensvoll Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur.

Hier ein paar Tipps zur BaföG-Rückzahlung

Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie oftmals einem Strafverfahren entgehen können, wenn Sie bereits im Verwaltungsverfahren einen hier kompetenten Rechtsanwalt, wie Anwalt Christopher Richter, LL.M.Eur.  an der Seite haben.

Hinweis: Wenn infolge verringerten Einkommens aufgrund Kurzarbeit etc. das Elterneinkommen oder das eigene sinkt, kann sich der BafÖG-Anspruch erhöhen bzw. erstmals entstehen. Stellen Sie in solchen Fällen einen neuen aktualisierten Antrag bei Ihrem zuständigen BaföG-Amt.

Anspruch auf Kita-Platz und Elternzeit

§ 24 II SGB VIII sieht für Ihr Kind von 1-3 Jahren einen Anspruch auf einen Kita-Platz vor. Wird Ihnen dieser nicht oder in nicht zumutbarerweise geboten, können Sie Ihr Recht vorm Verwaltungsgericht gerichtskostenfrei durchsetzen. Zudem haben Sie ggf. einen Anspruch auf Übernahme von Aufwendungen, wenn sie sich den Kinderbetreuungsplatz selber beschaffen mussten, weil die Jugendhilfe nicht in die Pötte kam. Erhalten Sie trotz rechtzeitiger Anmeldung Ihres Kindes keinen Betreuungsplatz und entsteht Ihnen ein Vermögensschaden, etwa durch Verdienstausfall, haben Sie gute Chance, dass Sie für diesen vor den Zivilgerichten Ersatz erstreiten können (vgl. BGH vom 20.10.2016, Az.: III ZR 278/15).

Eltern steht nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit zu nach dem BEEG, wobei häufig die letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes zur Bestimmung der Elterngeldhöhe herangezogen werden, im Einzelfall kann aber auch im Falle von Beschäftigungsverboten nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ein abweichender Bemessungszeitraum heranzuziehen sein (so explizit LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.01.2022, Az.: L 2 EG 4/20).

Opferentschädigung

Opfer von Gewalttaten (sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, ggf. auch Stalking [dazu BSG vom 07.04.2011, Az.: B9 VG 2/10 R] versuchter Mord etc.) können auch ohne Strafanzeige Ansprüche auf eine staatliche Versorgung entsprechend dem Bundesversorgungsrecht (BVG) haben.  Als Versorgungsleistungen kommen neben Heil- und Krankenbehandlung, eine Beschädigtenrente nach § 31 BVG , ein Berufsschadenausgleich auch Bestattungsgeld und Sterbegeld sowie eine Hinterbliebenenrente für Angehörige in Betracht.  Häufig scheitern derartige Anträge aber am fehlenden Nachweis der Kausalität oder einem angenommenen Mitverschulden. Akzeptieren Sie solche Ablehnungsgründe nicht unwidersprochen; lassen Sie sich anwaltlich beraten!

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