📞 0931 470 85 337

Verkehrsrecht

RA Lamprecht
bietet Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung zu Ihrem verkehrsrechtlichen Problem! Rufen Sie unverbindlich an unter 0931/47 08 5337!  
Im Verkehrsrecht treffen verschiedene Rechtsgebiete zusammen. Nach Verkehrsunfällen wird nach Schadensersatzrecht (§ 249 BGB) der Schaden, der vom Unfallgegner zu tragen ist, abgerechnet bzw. geltend gemacht. Hierzu gehört der Sachschaden an Fahrzeug und Kleidung, wie auch der Personenschaden und weitere Vermögensschäden (Fahrtkosten zum Arzt, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, usw.). Hierbei gilt: Was für den Laien ein  Buch mit 7 Siegeln ist, ist für den Verkehrsrechtler täglich Brot. Oft versuchen Versicherungen zu tricksen, eigene Gutachter den Schaden begutachten zu lassen, einen Gegengutachter zu schicken, oder einfach Schmerzensgelder nicht zu zahlen oder zumindest unangemessen zu kürzen. Nutzungsausfall und Wertminderungen werden bei der Abrechnung der gegnerischen Versicherung mit dem Geschädigten häufig zu Unrecht gekürzt oder “vergessen”.  Das alles sollten Sie sich nicht gefallen lassen: Selbst ohne Rechtsschutzversicherung muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Anwaltskosten des Geschädigten zahlen, und zwar unabhängig davon, ob es irgendwelche Probleme gab. Nutzen Sie diesen Vorteil, so sparen Sie sich selbst Zeit, Nerven und bares Geld.
Gerade bei schlimmen Verletzungen bestehen auch Probleme im Bereich des Sozialrechts (Erwerbsunfähigkeitsrente…), die sauber geregelt werden müssen. Aber auch beim bloßen “Blechschaden” fahren Sie finanziell besser mit kompetenter anwaltlicher Vertretung.
Auch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, also Bußgeldbescheide mit und ohne Fahrverbot wegen ordnungswidriger Verhaltensweisen im Straßenverkehr, ist ein Schwerpunkt im Bereich des Verkehrsrechts. Gerade bei Abstandsmessungen oder Geschwindigkeitsmessungen ist auch bei Juristen oft die nötige Fachkenntnis der einzelnen Messsysteme nicht oder nur unzureichend vorhanden. Das führt dazu, dass Messfehler oft übersehen werden. Findet man nur einen Fehler bei der Messung, so läuft das meistens schon darauf raus, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Das widerum führt zu Widerruf von Geldstrafe, Fahrverbot und Punkten in Flensburg. Es ist also sehr wichtig, hier kompetent und gewissenhaft zu arbeiten. Das lassen viele Kollegen vermissen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten werden eben “mitgenommen”, weil sie relativ viel Geld einbringen für – v.a. bei halbherziger Prüfung – überschaubare Arbeitszeit. Das sollte aber nicht der Fall sein, und ist es bei uns zumindest auch nicht. Wir haben die Ausgaben für die entsprechende Fachliteratur nicht gescheut, und wissen auch, an welchen Stellen die Fehler von den Messbeamten gemacht werden.
Weiter gibt den Bereich des Verkehrsstrafrechts, wenn also vom Staat ein strafbares Verhalten im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Hierzu zählen die klassischen Straftaten wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht, aber auch Drogendelikte. Immer häufiger werden auch Strafanzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr, etwa durch Lichthupe und zu nahes Auffahren. Hier ist eine professionelle Verteidigung zu empfehlen, zumal meistens auch ein Führerscheinentzug oder zumindest ein Fahrverbot im Raum steht. Das gilt besonders dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, denn die übernimmt grundsätzlich die Kosten im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
 Mit dem Verwaltungsrecht gibt es v.a. beim Führerscheinrecht Schnittstellen. Z.B. wenn es um die berühmten “Punkte in Flensburg” geht und der Führerscheinentzug droht, oder wenn, zumeist nach vorheriger Anhörung, der Führerschein wegen Drogenkonsums entzogen werden soll.
Zuletzt ist als wichtiger Teil des Verkehrsrechts das Verkehrszivilrecht zu nennen. Hierbei geht es v.a. um alles rund um den Kfz – Kauf. Wenn z.B. ein gerade gekaufter Gebrauchtwagen schon nach wenigen Kilometern den Geist aufgibt und der Verkäufer die Übernahme der Reparaturkosten verweigert, kann der Verkehrsrechtler helfen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Händler erst dann gesprächsbereit werden, wenn sie vom Anwalt des Käufers angesprochen werden.
In all diesen Bereichen berät Sie bei uns RA Lamprecht, auch in seiner Eigenschaft als Absolvent des entsprechenden Fachanwaltslehrgangs, mit der hierfür nötigen Sachkenntnis, um das möglichst Beste für Sie zu erreichen!
Nützliche Links zum Verkehrsrecht: