Aufgemerkt: Bundesteilhabegesetz bringt Bewegung ins Persönliche Budget

Behinderte können sich mit dem persönlichen Budget über den Zeitraum von jeweils in der Regel zwei Jahren Freizeitangebote, Haushaltshilfen, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben etc. einkaufen. Das sogenannte Persönliche Budget ist also keine neue Sozialleistung, sondern eine Abweichung vom Sachleistungsprinzip, was schlicht einfach bedeutet: Der Sozialleistungsträger zahlt an den Betroffenen aus und nicht an die ihn versorgenden Einrichtungen oder Leistungserbringer. „Aufgemerkt: Bundesteilhabegesetz bringt Bewegung ins Persönliche Budget“ weiterlesen