Im Gewerbemietrecht herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Neben gewerblichen Mieter finden sich oft GbRs, Kommandit- und Handelsgesellschaften oder GmbHs als Mietparteien.
Im Gewerbemietrecht herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Neben gewerblichen Mieter finden sich oft GbRs, Kommandit- und Handelsgesellschaften oder GmbHs als Mietparteien.