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Mit Fortgeltungsbeschluss Blockaden aufheben

Fortgeltungsbeschluss verhindert Finanzierungslücken

In Wohnungseigentümergemeinschaften kommt es nicht selten zu solch schlimmen Streit,  dass einzelne Gruppen Beschlüsse blockieren und es so zu Liquiditätslücken im Wirtschaftsbetrieb kommt, etwa wenn für das folgende Kalenderjahr nicht rechtzeitig ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden kann.

Bisheriger Wirtschaftsplan gilt fort

Der Beschluss, dass der bisherige Wirtschaftsplan so lange Gültigkeit hat bis ein neuer aufgestellt ist, ist laut BGH zulässig (BGH-Urteil vom 14.12.2019, Az.: V ZR 2/18). Denn die durch Auslaufen des alten Wirtschaftsplans ansonsten entstehende Liquiditätslücke können nur vermeiden werden, wenn der aktuelle Wirtschaftsplan – der ja die Grundlage für die Vorschusspflicht der Wohnungseigentümer bildet – weitergilt. Der BGH hat nunmehr festgestellt, dass ein solcher Beschluss nicht mal zeitlich zu befristen ist.

Tipp vom Anwalt: Die einzelnen Wohnungseigentümer können freilich ihren Anspruch auf die Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplans gem. § 43 WEG gerichtlich durchsetzen.

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Hinweis: Der BGH hat jedoch nicht explizit klargestellt, dass diese Beschlüsse nicht anfechtbar sind!

Achtung in der WEG: Dachfenster nicht einfach einbauen

Rückbau baulicher Veränderungen in der WEG durchsetzen

Neue Dachfenster einbauen ohne vorher einen Beschluss der WEG-Gemeinschaft einzuholen ist keine gute Idee. Ein WEG-Mitglied, dass sich wegen der veränderten Optik des Dachs und der erfolgten Verletzung der Dachhaut gestört fühlt, kann die Beseitigung und den Rückbau selbst gegen den Willen der restlichen WEG-MItglieder auch nach neuem Recht durchsetzen. Hier ist allerdings der Umweg über eine Beschlussersetzungsklage nötig, wenn sich keine Mehrheit für ein Vorgehen gegen den “Schwarzbau” findet.

Lesen Sie hier dieses Interessante Urteil auf Beseitigung einer Markise.

Beschluss der WEG-Gemeinschaft vor Baumaßnahme

Das ein baulicher Eingriff ohne Beschluss in der Regel nicht hinzunehmen ist, hat der BGH mal wieder klargestellt (BGH-Urteil vom 26.10.2018, Az.: V ZR 328/17). Ein WEG-Mitglied hatte in einem Müncher Mehrfamilienhaus insgesamt drei Dachfenster einbauen lassen ohne vorher einen Beschluss der WEG-Gemeinschaft einzuholen. Mehrere Wohnungseigentümer waren damit nicht einverstanden und verlangten den Rückbau.

Vergemeinschaftung von Individualansprüchen

Ein nachträglich gefasster Genehmigungsbeschluss der Baumaßnahme wurde zunächst erfolgreich angefochten. Später gab es einen Vergemeinschaftungsbeschluss  die Rechte der einzelnen Mitglieder der WEG auf Geltendmachung von Schadensersatz gem. § 10 VI 3 WEG an sich zu ziehen, der ebenfalls angefochten wurde. Nach heutigem Recht durch das WEMoG ist die WEG ausschließlich zuständig bei (baulichen) Eingriffen ins Gemeinschaftseigentum.

Lesen Sie hier mehr zu Anfechtung von WEG-Beschlüssen

Klage auf Entfernung und Wiederherstellugn des bisherigen Zustands

Zu dem Zeitpunkt hatten  mehrere WEG-Mitglieder aber bereits auf Entfernung der Dachfenster und die Wiederherstellung des bisherigen Zustandes gem. §§ 1004, 823 BGB geklagt. Das Recht dazu haben die einzelnen WEG-Mitglieder grundsätzlich stellte der BGH noch zur alten Rechtslage klar. Der Prozess auf Rückbau sei aber auszusetzen, solange über die Anfechtungsklage gegen den zweiten Beschluss noch nicht rechtskräftig entschieden sei.

Tipp vom Anwalt: Nunmehr ist es nicht mehr nötig und möglich Ansprüche des Einzelnen zu Vergemeinschaften, da die WEG alleiniger Anspruchseinhaber von Beseitigungsansprüchen bei Störungen des Gemeinschaftseigentums ist. Anders kann das nur noch sein, wenn zugleich das Sondereigentum des Eigentümers gestört wird.

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Schadensersatz wegen asbestbelasteter Wohnung

Asbestbelastete Mietwohnung

Wer in einer mit Asbest belasteten Mietwohnung lebt, der setzt sich u.a.  der Gefahr aus, dass Asbestfasern in die Lunge eindringen und dort Krankheiten auslösen. Mieter sind in einer solchen Situation nicht etwa schutzlos gestellt, sondern können gegenüber dem Vermieter von der Mangelbeseitigung über die Minderung bis zum Schadensersatz wegen Gesundheitsschäden im Einzelfall verschiedene Rechte geltend machen.

Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

Tipp vom Anwalt: Nach dem Verbot von asbesthaltigen Bauteilen im Jahr 1993 und dem Inkrafttreten der Richtline für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (sog. “Asbestrichtlinie”) im Jahr 1996 gelten für den Vermieter Handlungspflichten. Er muss Mieter zudem auf die Asbestbelastung zumindest hinweisen, ansonsten verletzt er seine Verkehrssicherungspflicht (so zuletzt auch LG Berlin vom 17.01.2018, Az.: 18 S 140/16). Aus Beweisgründen sollte dies im Mietvertrag oder sonstwie schriftlich festgehalten werden und Altbauten auf ihre Asbestbelastung hin überprüft werden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Verjährung von Schadensersatzansprüchen

In Altbauten könne bei Inkrafttreten neu festgelegter Grenzwerte, etwa auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, nachträglich Mietmängel entstehen, auch wenn die bei Abschluss des Mietvertrages geltenden Vorgaben und Richtlinien eingehalten worden sind! Die Verjährungsfrist für Mieterrechte beginnt in der Regel erst mit Erteilung des Warnhinweises an den Mieter zu laufen, da Dauerverstöße vorliegen.

Tipp vom Anwalt: Bei sogenannten gestreckten Schadensersatzlagen, wenn der Schaden also vor einem Eigentumsübergang zwar verursacht wurde, der Schadenseintritt aber erst danach erfolgt, haftet der neue Eigentümer/Vermieter. Seinen Sie daher als Erwerber kritisch bei weitreichenden Haftungsausschlüssen im notariellen Kaufvertrag.

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Gute Nachricht für SEOs

Keine Rentenversicherungspflicht für Social Media Consultant

Das Landessozialgericht NRW hat eine wichtige Entscheidung für Content Manager, Social Media Consultants und alle anderen SEOs getroffen, wonach deren Tätigkeit für ein Unternehmen trotz einer gewissen Einbindung in den fremden Betrieb und einzuhaltenden Vorgaben beim Redaktionsplan sowie in Sprachguides nicht zwingend zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung führt (Urteil vom 20.06.2018, Az.: L 8 R 934/16).

Statusfeststellungsverfahren ergab Beschäftigungsverhältnis

Neue Berufe führen zu rentenrechtlichen Problemen, gelegentlich gelangen diese Streitigkeiten dann auch vor den Sozialgerichte. Vorliegend hatte eine 36-jährige SEO-Spezialistin erfolglos ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV eingeleitet, um Gewissheit zu haben, dass ihre Arbeit für eine auf Werbung spzezialisierte Agentur keine abhängige Beschäftigung sei.

Tipp vom Anwalt: Die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahren ist zumindest in Zweifelsfällen sinnvoll, da ansonsten Sozialversicherungsbeitragsnachforderungen von im Schnitt 40 % der Einkünfte des streitigen Zeitraums durch den Sozialversicherungsträger drohen!

Honorarvertrag mit Rahmenvereinbarung

Die Klägerin war zu einem Stundensatz von 35-40 € an fünf Tagen die Woche jeweils für acht Stunden neben der Social Media Strategie dem Aufbau von YouTube Channels, dem Anlegen von Facebook-Fanpages, der Interaktion mit Usern inklusive des Mails-Supports und der Koordination von Influencern für die Abwicklung on Community-Events sowie der Online-Redaktion inklusive Content-Pflege und Identifizierung relevanter Keywords zuständig. Zunächst erfolgte die Tätigkeit im Rahmen eines Honorarvertrags, der später um eine Rahmenvereinbarung ergänzt wurde.

Tätigkeit im Homeoffice

Die Klägerin leistete nur eine Teil ihrer Arbeit im Homeoffice, sondern war teilweise auch im Unternehmen der Arbeitgeberin tätig und nahm vereinzelt an Strategiebesprechungen teil.

Lesen Sie hier mehr zu Mietrecht im Homeoffice

Lesen Sie hier mehr zur Unfallversicherung bei Homeoffice-Arbeit

Vorgaben des Redaktionsplans und Sprachguide

Außerdem hatte sie gewisse Vorgaben von einem Sprachguide und einem Redaktionsplan einzuhalten. Der Prüfbehörde reichte dies, um eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung anzunehmen.

Weisungsbefugnis nur gering

Anders entschied jetzt das Landessozialgericht NRW, dass aus dem Gesamtzusammenhang der gelebten Beziehung zwischen Auftraggeberin und -nehmerin kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sehen wollte. Nach funktionsgerechter Auslegung etwa sei keine Weisungsbefugnis der Auftraggeberin in einer für ein Beschäftigungsverhältnis prägender Dichte anzunehmen, weil eine gewisse Ablaufplanung bei jedem Content-Management notwendig sei. Auch aus dem Umstand, dass die Klägerin an Projektmeetings der Auftraggeberin teilweise teilgenommen habe folge keine Einbindung in deren betriebliche Organisation, weil es für Beratungsdienstleistungen kennzeichnend ist, dass einzelne Eckpunkte der Leistungen im Rahmen persönlicher Gespräche abgestimmt und evaluiert werden.

Unternehmerisches Risiko bei Dienstleistern

Auch dem nur geringen eigenen unternehmerischen Risiko der Klägerin maßen die Richter nur geringe Bedeutung bei, weil bei Dienstleistungen oftmals nicht erhebliche Investitionen zu treffen seien. Unschädlich sei auch das gezahlte Festgehalt, weil die Eigenheiten der hier zu erbringenden Leistungen  online regelmäßig nicht erfolgsbezogen vergütet werden.

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Vermieter muss Internetanschluss dauerhaft gewährleisten

Neue Vermieterpflicht: Signalübertragung dauerhaft gewährleisten!

Dieses Urteil ist für Mieter Gold wert: Ein Vermieter muss dauerhaft gewährleisten, dass die Wohnung mit Telefon und Internet versorgt wird, wenn beim Einzug eine Telefondose vorhanden war. Dies gilt selbst dann, wenn der Mietvertrag dazu schweigt.

Gesamtschuld Vermieter mit Telefonunternehmen

Diese für Mieter wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nicht nur kürzlich getroffen (Urteil vom 05.12.2018, Az.: VIII ZR 17/18), sondern zugleich festgestellt, dass es auch unerheblich ist für diese Pflicht des Vermieters, wenn der Mieter im Hinblick auf die Verkabelung gegen das Telefonunternehmen Ansprüche hat, weil dann nur eine gesamtschuldnerische Verpflichtung vorläge. Der Mieter kann sich seinen Gläubiger also aussuchen!

Instandhaltungspflicht auch für defekte Leitung außerhalb Mietwohnung

Wenn die defekte Leitung außerhalb des Mietobjekts liegt, rechtfertigt das genauso wenig eine Leistungsverweigerung des Vermieters, wie der Umstand, dass verschiedene Gerichte bei einem derartigen späteren Defekt nur eine Pflicht des Vermieters zur Duldung der Reparatur durch den Mieter angenommen hatten. Dieser Rechtsprechung hat der BGH jetzt den Boden entzogen und betont, dass den Vermieter aus § 535 I 2 BGB  die Pflicht trifft die Signalübertragung eines bestehenden Anschlusses dauerhaft zu gewährleisten.

Unbeschädigte Verpackung und Ladehilfsmittel aus Schadensersatzforderung auszunehmen

Unbeschädigte Verpackung und Ladehilfsmittel verringern Schadensersatzforderung

Ladungssicherung kann beim Unfall helfen das Transportgut zu sichern. Aber selbst wenn es dennoch zu einem Totalschaden des Transportgutes kommt, sind unbeschädigte und wiederverwendbare Ladehilfsmittel sowie Verpackungen des Versenders vom Schadensersatz ausgenommen. Dieser Umstand kam einem Frachführer, der von seinem Auftraggeber in Regress genommen wurde, zugute. Das ist die Quintessenz aus einem neuen BGH-Urteil vom 11.10.2018 (Az.: I ZR 18/18).

Zunächst Regress gegen den Absender durch die Porsche AG

So kam der Unfallschaden an 72 Porsche-Motoren dem beklagten österreichischen Frachtführer, dessen Auftraggeber seinerseits von der Porsche AG in Regress genommen wurde, weniger teuer als erwartet:  Statt der eingeklagten fast 190.000  €, waren es am Ende  nur rund 127.000 €, die er an Schadensersatz an seinen Hauptfrachtführer leisten musste. Nach den Handelsrechnngen waren die Motoren übrigens sogar fast 300.000 € wert!

Schadenshöhe wird abstrakt nach Sonderziehungsrechten ermittelt und begrenzt

Da der Schaden im entgeltlichen grenzüberschreitenden Straßenverkehr zwischen zwei CMR-Staaten entstand, fand die CMR Anwendung, die in Art. 17 i.V.m. 25 Nr. 2 CMR eine Haftungsgrenze für den Totalverlust der Facht für den Frachtführer während seiner Obhutszeit auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm festlegt, wenn dieser nicht vorsätzlich gehandelt hat. Das war vorliegend der Fall, da die Ladung zwischen dem Übernahmeort Gyoer in Ungarn und dem Ablieferungsort bei einer Spedition in Leipzig zerstört wurde.

Mitgeführte unbeschädigte Transportgestelle zählen nicht zum Rohgewicht nach Art. 23 CMR

Im vorliegenden Fall lag zudem nur ein Teilverlust vor, weil die mitgeführten Transportgestelle durch den Unfall nicht beschädigt wurden und wiederverwendbar blieben. Daher wurde von den, der Schadensersatzforderung des Klägers zugrunde gelegten 17.928 kg Rohgewicht (= Rein(Netto) + Taragewicht) vom  BGH die 5.400 kg für die zwölf unbeschädigt gebliebenen Motorengestelle abgezogen. Nur der Schaden für die 72 völlig zerstörten Motoren mit einem Gesamtgewicht von 12.528 kg blieben daher als  Rechengröße  stehen. Der Restwert des Metallschrotts der Motoren soll übrigens angeblich 10.000 € betragen haben.

Tipp vom Anwalt: Das Sonderziehungsrecht beträgt derzeit 1,2211 €/kg (vgl. http://szr.wechselkurseuro.com/, Stand 24.11.2018). Da es für den Wert auf den Tag der Verkündung des letztinstanzlichen Urteils ankommt, kann eine Verfahrensbeschleunigung oder -verzögerung im Einzelfall ihre Forderung erhöhen!

Auch Container, Paletten und Transportgestelle ausnehmen

Der BGH hat mit dieser neuen Entscheidung zum einen klargestellt, dass die Haftungsbegrenzung Art. 23 Ziff 3 CMR auch im Falle des Teilverlusts anwendbar ist und zum anderen, dass das Gewicht unbeschädigt gebliebener Verpackungs- und Lademittel bei Ermittlung der Haftungshöchstsumme u.U. nicht einzurechnen ist. Die BGH-Richter stützen dies zurecht auf das schadensrechtliche Bereicherungsverbot. Die Entscheidung gilt auch andere Verpackungs- und Lademittel, wie Container, Paletten und Transportgestelle, wenn sie als selbständiger Teil der Sendung anzusehen sind.

Hier geht es zu unserem Ressort https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/transport-und-speditionsrecht/

Polizisten spielten Gerichtsvollzieher

Wenn Polizisten gegen Rechtslage handeln

(Pm) Wer gegen die Polizei klagt, der steht oft auf verlorenen Posten. Einen echten Erfolg konnten Entgegen ein Arzt mit seinem Anwalt von der Kanzlei Niggl, Lamprecht und Kollegen vorm Verwaltungsgericht Würzburg erzielen gegen mehrere Polizeibeamte, die ihre Pflichten massiv verletzt hatten und gegen die klare Rechtslage – trotz mehrfacher anwaltlicher Belehrung – handelten. Die Männer müssen sich auch Dienstaufsichtsbeschwerden stellen. Es ist auch damit zu rechnen, dass die Strafanzeigen gegen die Polizisten demnächst wieder aufgenommen werden.

Hausarzt wurde vom Vermieter gekündigt

Was war passiert? Ein Hausarzt aus dem Landkreis Würzburg war mit seiner Vermieterin in Streit geraten und die hatte ihm den Gewerbemietvertrag gekündigt – freilich ohne Räumungsklage zu erheben. Nachdem die dem Mieter gesetzte Frist abgelaufen war, erstattete die Frau Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch und die anrückenden Polizisten erteilten dem aus allen Wolken fallenden Mieter einen Platzverweis. Ob sie zudem noch die Ingewahrsamnahme und Zwangsmittel androhten ist streitig. Die Praxisschlüssel kassierten die Beamten der PI Würzburg-Land auch ein.

Polizei ergriff polizeiliche Maßnahmen ohne Räumungstitel

Der am anderen Tag bei der PI und der Polizeidirektion anrufende Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur stieß mit dem Argument auf taube Ohren die Polizisten dürften ohne Räumungsurteil gar nicht so agieren und quasi Gerichtsvollzieher ohne Urteil spielen. Zurecht. Wie das VG Würzburg jetzt in einem Hinweis in der mündlichen Verhandlung diesen Monat betonte: „Es gibt schon Gerichtsentscheidungen des Reichsgerichts, die das so klarstellen!“

Platzverweise und Sicherstellung rechtswidrig

Somit sei auch der am Folgetag erteilte Platzverweis und die Sicherstellung der Schlüssel rechtswidrig und verletzten den klagenden Hausarzt in seinen Rechten.

Polizist warf Anwaltsschreiben in Papierkorb

Für Stirnrunzeln auf der Richterbank sorgte, dass der als Zeuge aussagende Polizist zugab, Faxe des Anwaltes Richter im Vorfeld weggeworfen zu haben. Ob dies bereits den Verdacht der Urkundenunterdrückung darstellt und die Akte frisiert wurde, bleibt zu prüfen.

Polizeipräsidium verweigerte Entschuldigung

Von der Beklagtenvertreterin des Polizeipräsidiums Unterfranken kam jedenfalls keine Entschuldigung, sondern sie beantragte Klagabweisung. Der Folgetermin Am Verwaltungsgericht Würzburg ist der 25.01.19, 12:45 Uhr.

Sozialleistungen für Ausländer

Sozialhilfe für illegal eingereiste Ausländer?

Dem Anspruch auf Hartz IV von eingereisten Ausländern ohne Aufenthaltstitel steht in der Regel zunächst der Leistungsausschluss  nach § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II in entgegen. Für die ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland gibt es also kein Hartz IV.

Sozialhilfe gegebenenfalls nach Ermessen

Von den Leistungen nach dem SGB XII sind sie aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In Betracht kommen nämlich Ermessensleistungen nach § 23 Abs 1 Satz 3 SGB XII durch das Sozialamt, wenn Hilfebedürftigkeit des Ausländers besteht und wenn ein geduldeter und deshalb verfestigter Aufenthalts in Deutschland nach Ablauf von sechs Monaten seit der Einreise vorliegt.  Zudem kommt bereits im Einzelfall früher Ermessensreduzierung auf Null in Betracht kommt (so Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 32/17 R).

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Familiengeldstreit aus Sicht der Hartz IV-Empfänger

Widerspruch gegen Anrechnung des Familiengeldes

Der Streit um das Familiengeld zwischen dem Bundesland Bayern und dem Bund eskaliert. Während das Bundessozialministerium dem Freistaat nun die Auszahlung jeweils 250 €/Kind verweigern möchte, bleiben die Betroffenen noch mit vielen offenen Fragen zurück. Lesen Sie hier zu unseren Rechtstipp:

Widerspruch einlegen

Hartz IV-Bescheide, in denen die Anrechnung des Familiengeldes – das ab September das bisherige Betreuungsgeld ersetzt – bereits vorgenommen wird, sollten Betroffene mit dem Widerspruch angreifen, obwohl diese Bescheide wohl voraussichtlich rechtmäßig sind. Dies ist gleichwohl sinnvoll, da eine Änderung des Bundesgesetzes demnächst erfolgen könnte und der Eintritt der Bestandskraft Ihres Verwaltungsaktes verhindert werden sollte. Zudem haben Sozialgerichte dazu noch nicht entschieden.

Tipp vom Anwalt: Bei vorläufigen Bescheiden  beantragen Sie zeitnah den Erlass eines endgültigen VAs Und legen Widerspruch ein!

Erfolg später ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen dem ausgezahlten Familiengeld sollten Sie gegen diesen auf jeden Fall auch mit dem Widerspruch vorgehen, weil die SGB II- Regelleistung von Ihnen vor den Hintergrund der Aussagen der bayerischen Sozialministerin wohl gutgläubig verbraucht wurde. Wenn schon die Sozialministerin Schreyer sich auf den Standpunkt stellt, dass das bayerische Familiengeld nicht anrechenbar ist, wird man von einem Hartz IV-Empfänger wohl nicht  erwarten können, dass er die Worte der CSU- Ministerin als Wahlkampfgeplauder durchschaut.

 

Ein neues Rechtsgutachten der bayerischen Staatsregierung besagt übrigens, dass eine Anrechnung rechtswidrig ist. Es verwundert nicht, weil wie kann es sein, dass in einem Gebiet von Bayern eine Anrechnung erfolgt, nur weil es keine Optionskommune ist, im anderen schon. Die Zeiten des Landrechts sind doch eigentlich schon überwunden! Hartz IV-Empfänger dürfen nicht allein wegen ihrer aktuellen geographischen Herkunft benachteiligt werden. Gesetze müssen einheitlich angewendet werden und es hat das Meistbegünstigungsprinzip zu gelten!

Gute Erfolgsaussichten für Klagen und Widersprüche

Das Sozialgericht Würzburg hat kürzlich für die Klage einer Hartz IV-Empfängerin gegen die Anrechnung des Familiengeldes Prozesskostenhilfe bewilligt, was bedeutet, dass es gute Erfolgsaussichten der Klage sieht. Einige Jobcenter bitten bereits die Hartz IV-Empfänger einem Ruhen der Widerspruchsverfahren zuzustimmen bis eine Entscheidung des BSG vorliegt, was bedeutet, dass sie sich mittlerweile selber sehr unsicher sind über die Rechtmäßigkeit der Anrechnung.

Hast Du mal ne´ Wohnung für nen´ Euro??

Zahlung des Jobcenters ließ Vermieterkündigung platzen

Ein Euro-Jobs kennen wir mittlerweile. Ein-Euro-Mietwohnungen sind in Zeiten explodierender Mietpreise eher ungewöhnlich. In diesem BGH-Fall vom 15.05.2018 (Az.: VIII ZR 150/17), vorgestellt von dem im Mietrecht tätigen Rechtsanwalt Christopher Richter, ging es um dieses etwas sonderbar anmutende Mietkonstrukt.

Dingliches Wohnrecht wurde wieder aufgehoben

Der frühere Eigentümer hatte sein Vierfamilienhaus gegen Vereinbarung eines unentgeltlichen dinglichen Wohnrecht an einer Dachgeschosswohnung für die Dauer von fünf Jahren zu einem mittleren sechsstelligen Kaufpreis an den jetzigen Vermieter übertragen. Später wurde das Wohnrecht aufgehoben und ein Mietvertrag zu einer symbolischen Miete von einem Euro sowie einer Nebenkostenvorauszahlung von 220€/Monat bei einem fünfjährigen Kündigungsausschluss vereinbart.

Kündigung wegen Mietrückständen

Als der Mieter drei Monatsmieten und Vorauszahlungen in Rückstand geriet, kündigte der Vermieter außerordentlich fristlos und hilfsweise ordentlich gem. § 573 II Nr. 1 BGB. Mit seiner späteren Räumungsklage war er zunächst erfolgreich, bis das Oberlandesgericht und der BGH ihm die Suppe versalzten.

Objektiver Mietwert höher als 1 Euro

Die ordentliche Kündigung war vom Tisch, weil diese Kündigung vertraglich ausgeschlossen war. Zwar war der Mieter unstreitig mit mehr als zwei Monatsmieten über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten im Rückstand, jedoch läge nach Ansicht der Richter der höheren Instanzen ein atypischer Fall vor, der so von § 543 II 1 Nr. 3 i.V.m. § 569 III Nr. 1 BGB nicht vorgesehen sei. Denn vorliegend habe die Nettomiete von einem Euro lediglich symbolische Bedeutung und bilde nicht den objektiven Mietwert der Wohnung ab, der bei mindestens 900 € läge. Demnach erreiche der Zahlungsrückstand von 663€ nicht mal die Höhe einer objektiven Nettomonatsmiete.

Übernahmeerklärung für Mietschulden

Letztendlich hat aber die Übernehmeerklärung der Mietschulden durch die Stadt Frankfurt der außerordentlichen Kündigung den Boden entzogen, wie die BGH-Richter in einem Hinweisbeschluss klarstellten. Der Vermieter nahm daraufhin die Revision zurück.

Tipp vom Anwalt: Bevor Sie solche abenteuerlichen Konstruktionen in Mietverträgen wählen, lassen Sie sich besser zuvor umfassend rechtlich beraten!

Hier geht es zu unserem Ressort Mietrecht: Mietrecht

 

Logistiker: Last-Minute-Tipps zur RiL 2014/47

Ladungssicherheit im Fokus der RiL 2014/47

Logistiker, Versender und Frachtunternehmer beschäftigen nach wie vor Fragen zur  Richtlinie 2014/47 (“Directrive of Road Worthiness”), die im Juni 2018 in Kraft getreten ist und die u.a. die Unterwegskontrollen auf Ladungssicherung und Ladungsstabilität für Nutzfahrzeugen regelt. Diese wendet sich in erster Linie an Polizei und BAG, die die Einhaltung von § 22 StVO kontrollieren.

Qualität der EUMOS-Norm 40509 wird Standard

Nach dieser neuen Direktive wird die  EUMOS-Norm 40509 zum allgemeinen Standard der Ladungssicherheit. Die EUMOS-Norm  verlangt, dass die Verpackung sicherstellen muss, dass eine permanente Deformation von unter 5 %, eine elastische Deformation von unter 10 % und eine verschiebung der einzelnen Lagen unter 2 % (sog. vertical gap) während des Transportes ständig gewährleistet sein muss. Und auch im Rahmen dieser Toleranzen darf es zu keiner Produktbeschädigung kommen. Es muss also ein Beschleiunigungstest durchgeführt werden, wobei eine Probepalette auf eine Ladeplattform gesetzt wird und dann die Steifigkeit der palettierten Gütern mit horizontalen Trägheitskräften quantifiziert werden muss.

hier mehr zur technischen Unterwegskontrolle:

Nachweis der Ladeeinheitenstabiltiät mitzuführen

Während des Transportes muss ein geeigneter Nachweis der Ladeeinheitenstabilität geführt werden, d.h. dass das Gut auch bei einer Neigung nicht beschädigt wird. Ansonsten drohen nach der EU-Richtlinie Sanktionen wie Geldstrafen bis hin zum Entzug der Transportgenehmigung. Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber die Bußgeldvorschriften noch nicht angepasst, so dass derzeit wohl ein gewisses Umsetzungsdefizit und damit Rechtsunsicherheit besteht. Das bedeutet aber, dass fortan jede Fracht hinsichtlich ihrer Ladungsstabilität getestet und zertifiziert sein muss. Im Fall eines Verstoßes, wird die Haftung auf den Hersteller, also auf Ihr Unternehmen verlagert, wenn nicht-zertizierte unfallverursachende Ladungen versendet wird, ohne dass genaue Klarheit über die bußgeldrechtlichen Folgen besteht.

Bußgeldumfang und Sanktionen bei Verstößen noch unklar

Weitere Haftende sind alle am Logistikprozess beteiligten Akteuere, vom Verpacker über den Verlader über das Verkehrsunternehmen bis zum Fahrzeugführer. Der genaue Umfang möglicher neuer Bußgelder und weiterer Sanktionen ist bis dato jedoch noch unklar.

Anforderungen, die an den Versender nun gestellt werden müssen:

– Ladungssicherung hat oberste Priorität

– zur Überprüfung der Ladungssicherheit müssen ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden

– es sollen technische Unterwegskontrollen durchgeführt werden und Nachweise dieser Kontrollen mitgeführt werden

Hier geht es zu unserem Ressort Transport- und Speditionsrecht: Transport- und Speditionsrecht

 

Arbeitnehmer auf Abwegen verlieren Unfallversicherungsschutz

Unfallversicherung bei Wegeunfall

Wer kennt das nicht? Todmüde von der Arbeit heim, im Zug einschlafen und dann ein paar Stationen weiteraufwachen als man eigentlich aussteigen wollte. Das Thüringische Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass im Falle eines Unfalls in diesem Fall kein Unfallversicherungsschutz bestehen kann. Der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen dieses interessante Urteil vor.

Von Zug erfasst auf Nachhauseweg

Eine Mittvierzigerin, Fleischfachverkäuferin, kehrte nach der Frühschicht und vorangegangener Tagschicht übermüdet nach Hause. In der Regionalbahn schlief sie ein und erwachte erst wieder eine Station später als geplant. Zu dem auf dem anderen Gleis stehenden Zug – in entgegengesetzter Richter – nahm sie die Abkürzung über die Gleise und wurde durch eine rangierende Lok erfasst und so stark verletzt, dass sie noch am Unfallort verstarb.

Klage auf Hinterbliebenenleistungen nach § 63 I SGB VII

Die Klage der Hinterbliebenen auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach § 63 I 1 SGB VII wurde nun von den Sozialrichtern abgewiesen. Die Frau habe sich nämlich auf einem Abweg – in entgegengesetzter Richtung – zum Nachhauseweg befunden. Als der Unfall passierte sei sie auch noch nicht auf den gewöhnlichen Nachhauseweg zurückgekehrt.

Abweg oft nicht versichert

Ein Umweg, also ein verkehrsbedingtes Ausweichen, sei ebensowenig der Grund für das Weiterfahren gewesen, wie ein “betriebsbedingter Schlafmangel”. Damit wichen die Richter von einer Entscheidung des Sozialgericht Gelsenkirchen ab (Az.: S 13 U 53/02), wo eine Arbeitnehmerin nach einer Nachtschicht auch auf dem Nachhauseweg einschlief und die Unfallversicherung die  verunfallte Klägerin entschädigen musste.

Eigenwirtschaftliche Gründe statt Schichtplan

Hier aber sahen die Sozialrichter eigenwirtschaftliche Gründe für das Einschlafen. Weder der Schichtwechsel, noch äußere Umstände, wie Dunkelheit oder entsprechende Außentemperaturen seien für das Einschlafen wesentlich gewesen.

Tipp vom Anwalt: Versuchen Sie in solchen Situationen unbedingt die damalige Situation vor dem Unfall zu rekapitulieren und trage Sie Umstände vor, die das Einschlafen des Unfallversicherten begünstigt haben.

Wegeunfall nicht auf direkter Wegstrecke

Weil der Unfall nicht auf der üblicherweise genutzten direkten Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erfolgte, war der Wegeunfall hier also nicht versichert.

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Ohne Konflikt mit Vermieter als Startup im Homeoffice

Mietrecht für Startups

Für Startups und Existenzgründer sind langjährige Gewerbemietverträge oft ein Graus. Um das finanzielle Risiko zu verringern, wird die eigene Geschäftsidee daher oft im Nebenerwerb von den eigenen vier Wänden aus als Homeoffice betrieben.

Business im Homeoffice starten

Je nachdem, welchen Umfang und Außenwirkung die berufliche Tätigkeit entfaltet, gibt es verschiedene rechtliche Probleme. In diesem Beitrag von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. soll es vorallem um die mietrechtlichen Herausforderungen gehen.

Food-Startups und Online-Shops müssen aufpassen

Zunächst sollte – bevor das Start-Up seine Tätigkeit aufnimmt, der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, um sich nicht des Vorwurf des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietwohnung auszusetzen. Dabei kann bereits die geplante Tätigkeit beschrieben werden und mitgeteilt werden, ob mit Lärm, Gerüchen oder Publikumsverkehr zu rechnen ist. Insbesondere Food-StartUps, die aus der eigenen Wohnungsküche heraus starten oder Online-Shops, die im Bastelraum hergestellte Produkte verkaufen, sind hier also gefordert.

Dem Existenzgründern kann gekündigt werden

Wenn dies nicht getan wird, muss damit gerechnet werden, dass der Vermieter den Existenzgründer abmahnt und ggf. kündigt. Dies gilt generell auch, wenn nur einzelne Räume oder Raumteile für die Gründungsidee in Beschlag genommen werden.

Onlineshops auf Ebay oder Amazon müssen aufpassen

Der Vermieter wird zustimmen müssen, wenn die betriebliche Nutzung nicht nach außen hin in Erscheinung tritt und keine konkreten Störungen der Nachbarschaft zu erwarten sind. Gerade bei Online-Shops kommt es also auf den Einzelfall an, ob diese erlaubnispflichtig sind: Werden etwa fremde Waren zuhause gelagert, ist die Situation anders, als wenn nur eigene Waren verkauft werden. Einen Unterschied macht es auch, wenn häufig Paketzusteller ins Haus kommen oder weniger störend über eine Packstation operiert wird. Schließlich spielen auf Fragen, wie ob über eine starke Beeinflussung des gemeinschaftlichen Internetzugangs und ob ein Schild am Eingang samt Publikumsverkehr die Nachbarn stören können. Schließlich spielt auch eine Rolle, welche Gewinnhöhe Sie mit Ihrem Startup erzielen. Der Powerseller auf ebay oder Amazon wird also u.U. Schwierigkeiten bekommen.

Tipp vom Anwalt: Für den Umstand, dass keine vertragsmäßige Wohnnutzung mehr vorliegt, trägt der Vermieter die Beweislast.

Baurecht kann Ihrem business entgegenstehen

Im Umkehrschluss wird der Vermieter nicht zustimmen, wenn Störungen der Nachbarschaft nicht auszuschließen oder eine Beanspruchung  der Mietwohnung durch die gewerbliche Tätigkeit zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang wird auch das Baurecht eine wichtige Rolle spielen, denn je nachdem, ob sie sich in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) oder einem Reinen Wohngebiet (WR), einem Misch-, Dorf- oder sonstigem Gebiet befinden, gibt Ihnen die Baunutzungsverordnung verschiedene Schranken vor. Für freie Berufe, wie Journalisten, Dolmetscher, Ärzte ,Hebammen, Steuerberater, Auktionator oder Anwälte,  sieht die Baunutzungsverordnung (BauNVO) Erleichterungen und Ausnahmen vor. Ebenfalls kann der Bebauungsplan Abweichendes regeln.

Tipp vom Anwalt: Daher empfiehlt sich eine Rückfrage beim Bauamt bzw. dem Bauordnungsamt, um Untersagungsverfügungen oder ein Bußgeld zu vermeiden. Zum Teil existieren auch Zweckentfremdungssatzungen.

Dem Vermieter einen Gewerbezuschlag zahlen

Im Übrigen sollte beim Mietzweck, wenn Sie sich vorstellen können ein eigenes business aus den eigenen Vier-Wänden zu starten, entsprechend angepaßt werde und maximal ein Erlaubnisvorbehalt für den Vermieter festgeschrieben werden. Im Umkehrschluss dürfte eine Klausel im Mietvertrag, die jegliche gewerbliche Tätigkeit generell untersagt nach Expertenmeinung unwirksam sein. Aus taktischen Gründen empfiehlt sich manchmal dem Vermieter einen Gewerbezuschlag zu zahlen.

Prostitution oder Thai-Massage – Arbeiten am Abend

Nach ständiger Rechtsprechung ist die Ausübung der Prostitution in der eigenen Wohnung unzulässig. Bei Thai-Massage  kommt es auf den Einzelfall an. Ebenfalls unübersichtlich ist die Situation bei Tagesmüttern. Unzulässig ist es auch die eigene Mietwohnung zur Bürogemeinschaft umzufunktionieren oder . Büroarbeiten am Abend oder am Wochenende sind hingegen klar zulässig. Ebenso gelegentliche Geschäftsessen zuhause und geschäftliche Telefonate. In der Rechtsprechung wurde auch schon schon die teilgewerbliche Nutzung als bewegungstherapeutische Praxis und astrologische Beratung als zulässig erachtet.

Situation in der WEG

Tipp vom Anwalt: Für Eigentumswohnungen, wo in der Teilungserklärung der Zweck als Wohnung festgeschrieben ist, ist eine teilgewerbliche Nutzung dennoch möglich. Um Streitigkeiten gleichwohl zu vermeiden, ist es sinnvoll in der Gemeinschaftsordnung Regelungen zur teilgewerblichen Nutzung und ggf. zur Verwalterzustimmung hierzu, festzulegen.

Hier geht es zu unserm Ressort Mietrecht: Mietrecht

 

Jobcenter verlangt vom Vermieter Miete zurück

Jobcenter mit Erstattungsanspruch gegen Vermieter

Dass das Jobcenter vor dem Sozialgericht verklagt wird, ist sicher der häufigere Fall. Dass das Jobcenter mal vor der Abteilung für Mietsachen am Amtsgericht klagt und versucht überbezahlte Miete vom Vermieter zurückzuverlangen daher eher ungewöhnlich. Der im Miet- und Hartz IV-Recht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die ungewöhnliche Entscheidung vor (BGH vom 31.01.2018, Az.: VIII ZR 39/17).

Direktzahlung der Miete an Vermieter

Das Jobcenter hatte nach Beendigung des Mietvertrages durch seinen Kunden die Mieter versehentlich weiter an den Vermieter gezahlt. Der Mieter hatte es nach § 22 VII SGB II zuvor angewiesen den Vermieter direkt zu befriedigen. Genau von diesem forderte von diesem nun 860 € zurück. Der jedoch dachte aber gar nicht daran, sondern rechnete mit eigenen angeblichen Gegenforderungen gegen den “Hartzer” auf.

Keine Aufrechnung gegen das Jobcenter

Nachdem das Amtsgericht noch den Direktanspruch des Jobcenters gegen den Vermieter ablehnte, kam das Landgericht Kiel zur gegenteiligen Ansicht. Auf Gericht und auf hoher See ist man manchmal in Gottes Hand. Der Vermieter habe das Geld auch nicht behalten dürfen, weil er wissen musste, das er keinen Anspruch mehr darauf hat. Für den Gegenanspruch des Vermieters war das Jobcenter hingegen nicht der richtige Aufrechnungsgegner.

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EM-Rente wegen Depressionen und psychischen Erkrankungen

EM-Rente wegen Depressionen und psychischen Erkrankungen bekommen

Psychische Erkrankungen nehmen wegen des Stress im Arbeitsleben, Zeitdruck und einem immer intensiveren Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern zu. Bevor man deswegen eine Erwerbsminderungsrente gem. § 43 SGB VI wegen psychischen Erkrankungen erhält, müssen Betroffene eine Reihe von Hürden überwinden. In diesem Beitrag stellt Ihnen der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. einige Knackpunkte vor.

Lesen Sie hier mehr zu den versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen der EM-Rente: Tipp vom Anwalt: Drei Gründe, warum ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird – und was sie dagegen tun können

Rentenrechtliche Relevanz erst nach ausgeschöpfter adäquater Behandlung

Eine Akuterkrankung reicht bei psychischen Erkrankungen noch nicht aus, um die EM-Rente zu bekommen. Es muss eine länger dauernde zeitliche Leistungseinschränkung von mehr als sechs Monaten gegeben sein (vgl. u.a. BSG vom 19.11.1997, Az.: 5 RJ 16/97). Psychische Erkrankungen sind daher grds. erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn alle medikamentösen, therapeutischen, ambulanten oder stationären Methoden aus eigener Kraft oder mit ärztlicher Hilfe erfolglos ausgeschöpft wurden (bea. aber die Entscheidung des SG Oldenburg vom 13.09.2017, S 81 R 54/16). Die Erwerbsfähigkeit kann jedoch weggefallen sein, wenn der Betroffene nicht mehr vermag seine Arbeitsstele aufzusuchen und der Leitungsträger eine Rehabilitationsleitung nicht verbindlich bewilligt hat.

Einzelne depressive Episoden reichen nicht

Einzelne mittelgradige oder schwere depressive Episoden reichen also in der Regel nicht. Ohnehin liegt die Feststellungslast hierfür beim Betroffenen, der bereits auch bei Krankengeldbezug aktiv Hilfsangebote vom Arzt oder der Krankenversicherung einfordern sollte. So scheiterte etwa ein 60-jähriger gelernter Schlosser und zuletzt als Kontrolleur von Flugzeuglagern tätig war, nach einem mehrwöchigen stationären Reha-Aufenthalt mit seinem Antrag auf EM-Rente. Wegen Depressionen, Asthma, einer Prostataerkrankung sowie Rücken-, Hüft- und Knieschmerzen führte er ein ganzes Bündel von gesundheitlichen Beschwerden an (LSG München von 27.07.2016, Az.: L 19 R 395/14). Auch hier meinte das Gericht, dass nicht bewiesen worden sei, dass der Kläger „die Gesundheitsstörungen nicht durch zumutbare Willensanspannung aus eigener Kraft oder mit fremder Hilfe überwunden“ könne. Die vorgelegten Befunde, die eine „bewusstseinsnahe Einschränkung der Leistungsmotivation“ und eingeschränkte Stressbelastbarkeit belegten, überzeugten die Sozialrichter jedoch nicht im notwendigen Ausmaß.

Psychische Störung führt grundsätzlich nicht zu qualitativen Leistungseinschränkungen

Die beim Kläger vorhandene rezidivierende psychische Störung sei jedoch kein Dauerzustand und wohl auf äußere Umstände zurückzuführen, so dass keine quantitative Leistungsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliege. Qualitative Leistungsminderungen reichen in der Regel nicht. So erging es auch einem 58-jährigen Mann oder abgeschlossene Berufsausbildung, der zuletzt u.a. als Stapelfahrer tätig war, der zuletzt aber eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekam.

Lesen Sie hier mehr zur Altersrente für Schwerbehinderte: Mit Schwerbehindertenrente raus aus der Sozialhilfe

Für den Zeitraum zuvor forderte er erfolglos eine befristete EM-Rente (LSG Baden-Württemberg, Az.: L 5 R 4194/13). Er versuchte während des Verfahrens zu argumentieren, dass nunmehr zu seinen orthopädisch bedingten Einschränkungen nunmehr psychische Beeinträchtigungen hinzugekommen seien, wie heftige Schlafstörungen, Antriebsminderung und innere Unruhe im Sinne einer endogenen Depression. Das vorgelegte Gutachten wurde jedoch vom Sozialgericht regelrecht zerissen, weil die Leistungseinschätzung des Gutachters darauf abstelle, dass der Kläger der deutschen Sprache nicht mächtig sei, was aber aber keine gesundheitsbedingte Einschränkung darstellt. Seinen Vortrag, er leide an einer Demenz mit Orientierungsstörung wurde vom Gericht als nicht glaubhaft zurückgewiesen.

Ungünstige Prognose für Erwerbsfähigkeit hat hohe Hürden

Eine ungünstige Prognose bezüglich der Erwerbsfähigkeit komme danach erst in Betracht, wenn mehrere Faktoren zusammentreffen, wie eine mittelschwer bis schwer ausgeprägte depressive Symptomatik, ein qualifizierter Verlauf mit unvollständigen Remmissionen, erfolglos ambulant und stationär, leitliniengerechte durchgeführte Behandlungsversuche, einschließlich medikamentöser Phasenprophylaxe, eine ungünstige Krankheitsbewältigung, mangelnde soziale Unterstützung und psychische Komorbidität, lange Arbeitsunfähigkeitszeiten und eine erfolglose Rehabilitationsbehandlung, schrieben die Richter dem Kläger ins Stammbuch. Auch eine Wegeunfähigkeit liege beim Kläger nicht vor.

Ebenfalls ungünstig verlief die Klage eines 50-jährigen Steinmetzes, der nach 24 Jahren Berufstätigkeit wegen eines ganzen Bündels an gesundheitlichen Einschränkungen, von Bluthochdruck über Funktionsbehinderungen der Wirbelsäule über eine Alkoholkrankheit bis einem beidseitigen sulcus ulnaris-Syndrom EM-Rente beantragt hatte (BSG vom 06.08.2016, B 13 R 174/15 B und BayLSG vom 18.03.2015, Az.: L 19 R 956/11). Aber auch hier läge keine Summierung von ungewöhnlichen Einschränkungen vor zu der weitere Einschränkungen der Belastbarkeit hinzuträten, meinte das Landessozialgericht. Allein aus der langen Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit könne im Übrigen noch nicht auf das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen zur EM-Rente geschlossen werden.

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Die Informationen hier sind keine Rechtsberatung, sondern dienen lediglich der Präsentation der Kanzlei Rechtsanwälte Niggl, Lamprecht und Kollegen. Die Rechtstipps geben nur einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und stellen keine Beratung für Ihren konkreten Einzelfall dar. Kurze rechtliche Fragen hierzu können  telefonisch unter 09721/7934890 oder 093147085337 kostenfrei stellen.

Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe

Auf über 895.000 Behinderte ist die Zahl derer angestiegen, die Eingliederungshilfe beziehen. Mehr als 17 Milliarden Euro lässt sich der Staat die Maßnahmen, die drohende Behinderungen abwenden, eine vorhandene oder deren Folgen mindern bzw. einen Beitrag zur Eingliederung in die Gesellschaft bringen sollen, kosten. Der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur stellt Ihnen in diesem Beitrag die sechs wichtigsten Maßnahmen der Eingliederungshilfe i.S.v § 54 SGB XII – bleibt hier zunächst trotz Bundesteilhabegesetz – vor.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (vgl. § 54 SGB XII i.V.m. § 42 ff. SGB IX)

Die medizinische Rehabilitation ist ein Teilbereich der Reha, die ambulant oder bis zu drei Wochen stationär („Kur“) erbracht werden kann. Zu dem doch recht umfangreichen Leistungskatalog zählen u.a. die Anschlussheilbehandlung (AHB) nach abgeschlossener Akutphase eines Krankenhausaufenthaltes im Falle einer in der AHB-Indikationsliste enthaltener Diagnose (z.B diabetes mellitus, Gefäßkrankheiten oder Krankheiten des Herzens oder des Kreislaufsystems), die in der Regel dreiwöchige onkologische Nachsorge, z.B. in Form einer Nach- und Festigungskur bei Krebserkrankungen oder die geriatrische Reha für ältere Menschen.  Kostenträger ist hier meist die Krankenkasse.

Lesen Sie hier mehr zum richtigen Umgang mit Ihrer Krankenkasse: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/09/21/tipps-fuer-den-richtigen-umgang-mit-ihrer-krankenversicherung/

Tipp: Im Anschluss an eine medizinische Rehamaßnahme kann es sinnvoll sein eine zunächst stufenweise Wiedereingliederung an die volle Arbeitsbelastung durchzuführen (sog. Hamburger Modell). Dazu müssen allerdings Patient und Arzt zusammen einen sogenannten „Wiedereingliederungsplan“ erstellen und die nötigen Anträge beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen.

Leistungen zur beruflichen Reha (§ 54 SGB XII i.V.m. § 49 SGB IX)

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden z.B. als Zuschüsse an den Arbeitgeber durch die Arbeitsagentur, den Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft erbracht. Weitere Leistungen sind:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie zur Förderung der Arbeitsaufnahme, beispielsweise durch die  Kostenübernahme für Arbeitsausrüstung, Hilfsmittel oder technische Arbeitshilfen, aber auch Leistungen zur Berufsfindung und Arbeitserprobung oder die sog. Kraftfahrzeughilfe (bis zu 9.500 € bei einem Nettoeinkommen von 1,190 € zur Beschaffung eine Fahrzeuges zzgl. behinderungsbedingte Zusatzausstattung)
  • Berufsvorbereitung, wie u.a. die blindentechnische Grundausbildung
  • berufliche Bildung zur Anpassung an den Beruf, Ausbildung und Weiterbildung
  •  Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)  im Eingangsverfahren oder im Bildungsbereich
  •  Übernahme weiterer Kosten, z.B. für Lernmittel oder Arbeitskleidung
  • Zuschüsse an den Arbeitgeber (Achtung: in Bayern nunmehr bis zu 1.428 €).

Achtung: Neues Urteil des LSG Baden-Württemberg

Nach dem LGS Baden-Württemberg vom 18.09.2017 (Az.: L 7 SO 774/16) müssen Sozialhilfeträger bei längerer Krankheit eines behinderten Menschen die Beschäftigung in einer WfbM nicht mehr finanziell fördern, weil er als “nicht werkstattfähig” gelte, wenn er aufgrund der Krankheit nicht mehr ein “Mindestmaß an Arbeitsleitung” erbringen könne.

Hilfen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (§54SGB XII  i.V.m § 76 SGB IX)

Die Höhe der Leistung hängt immer ab von der Art und Schwere der Behinderung sowie den vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Eingliederungshilfe kann man u.U. auch als Persönliches Budget erhalten.

Lesen Sie hier mehr zum Persönlichen Budget: Aufgemerkt: Bundesteilhabegesetz bringt Bewegung ins Persönliche Budget

Über zahlreiche Fallkonstellationen haben die Sozialgericht in den letzten Jahren zu entscheiden gehabt:

  • Tagesbetreuung für Senior nach Vollendung 65. Lebensjahr (SG Heilbronn vom 30.04.2013, Az.: 3884/11)
  • Kosten für behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs (SG Karlsruhe vom 14.08.2015, Az.: S 1 SO 4269/14)
  • Kosten für PC-Schulung (LSG Bayern, Az.: L 18 SO 6/12)

Angemessene Schulbildung, Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsplatz

  • Die Haupthilfe für angemessen Schuldbildung besteht in der Übernahme der Kosten der zusätzlichen Betreuung in der Schule (Integrationshelfer)

–> vgl. zu Schulbegleitern (BSG vom 09.12.2016, Az.: B 8 SO 8/15 R)

  • Für arbeitende Behinderte werden zahlreiche Dienst-, Sach- und Geldleistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes, zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung bzw. zur  Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geboten. Ab dem 1.1.2018 wird sog. das Budget für Arbeit als gesetzliche Teilhabeleistung als gesetzliche Sozialleistung erbracht (Lohnkostenzuschuss bis 75 %).
  • Im Bereich der Ausbildung gibt es u.a. Leistungen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, der Beratung der Lehrer und Ausbilder
  • Finanzierung von Gebärdendolmetschern oder die Finanzierung von persönlichen Schul- oder Studienassistenten

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Gefahr der Scheinselbständigkeit bei LKW-Fahrern

Gefahr der Scheinselbständigkeit

Die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund durch einen Sozialversicherungsträger festgestellter Scheinselbständigkeit bei einem LKW-Fahrer ist ein wirtschaftliches Risiko für  Transportunternehmen.

Das LSG Baden-Württemberg etwa hatte  ein Transportunternehmen, das internationale Gütertransporte durchführt zu Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz  in Höhe von 30.883,20 Euro (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 27.07.2016, Az.: L 5 R 1899/14) verurteilt. „Gefahr der Scheinselbständigkeit bei LKW-Fahrern“ weiterlesen

Die fünf häufigsten Kündungsgründe im Mietrecht – und wie Sie sich wehren können

Kündigung Ihrer Mietwohnung

Tipps vom Anwalt um sich zu wehren

Die Kündigung steht am Ende, wenn es dem Vermieter endgültig reicht mit einem Mieter. Rechtsanwalt Christopher Richter hat Ihnen die aus seiner Erfahrung fünf häufigsten Kündigungsgründe für Wohnraummietverhältnisse zusammengetragen und sagt Ihnen in wenigen Zeilen, wie Sie sich richtig wehren können.
„Die fünf häufigsten Kündungsgründe im Mietrecht – und wie Sie sich wehren können“ weiterlesen

Nach dem Bürgerbegehren: Park am Kardinal-Faulhaber-Platz entsteht

Zunächst standen wir dem Bürgerbegehren zum grünen Platz auf dem Kardinal-Faulhaber-Platz etwas kritisch gegenüber. Unsere Sorge: Mehr Parksuchverkehr für unsere Mandanten wegen wegfallenden Parkplätze und Baustellenlärm durch die Arbeiten am Park. Zwei Monate danach zeigt sich, dass diese Sorgen wegen der professionellen Arbeit der Arbeiter der Stadt Würzburg unbegründet waren. Hier entsteht ein schöner grüner Flecken mitten in der Stadt und ein netter Ort für uns und unsere Mitarbeiter in den Pausen zu entspannen. Wir freuen uns, unsere Mandanten der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen nun auch mit einem netteren Umfeld begrüßen zu können. Die bisherigen Parkplätze u.a. vor der Residenz reichen für unsere Bedürfnisse weiter aus.

Im Rekordtempo wurde der hässliche Parkplatz und die Betonflächen abgetragen; Wege angelegt und Blumen gepflanzt. Die bereits vorhandenen Bäume kommen besser zur Geltung und neue wurden gepflanzt. Die Wetter-Messstation wurde schon lange abgebaut (Fotos Rechtsanwalt Christopher Richter)

Rechtsanwalt Christopher Richter ist Wildpark-Sponsor

Der Schweinfurter Wildpark ist eine tolle Anlage für Familien und vorallem Kinder. Fußläufig dazu liegt die Zweigniederlassung von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. in der Hans-Lingl-Str. 13.

Klar, dass es da eine besondere Freude für den im Miet- und Sozialrecht tätigen Anwalt in der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen war die Renovierung des Wildparkdampfers mitzusponsorn.

Hier mehr Infos zum Schweinfurter Wildpark:

Für Groß und Klein bietet der Schweinfurter Wildpark viel. Jedes Jahr hält der Leiter Förster Thomas Leier eine neue Überraschung bereit. Zu den tollen großen Spielgeräten ist letztes Jahr das Bauernhaus und dieses Jahr der Hexenspielplatz hinzugekommen. Spannend wird auch die Eröffnung der Leimeister-Ranch für die Hochlandrinder. Die vielen Bäume spenden willkommenen Schatten. Für das leibliche Wohl gibt es den Wald Kiosk und die Waldgaststätte TV Jahn. Für Abwechslung sorgen die Minigolfanlage und das geräumige Planschbecken. Die vielen Tiere sorgen dafür, dass es das ganze Jahr nie langweilig wird! Es dürfte kaum andere Städte geben, die eine vergleichbare Einrichtung kostenfrei für Ihre Burger bereitstellen (hier zum Artikel: https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/2017/06/21/bei-schoenem-wetter-herrlich-erfrischend-die-top-5-locations-der-stadt-schweinfurt/).

Bildzeitung berichtet über unseren erfolgreichen Fall zum Elektroauto

Ein Traumauto. BMW i8. Flügeltüren, 230 PS. Neupreis: 144 000 Euro. So schreibt die Bildzeitung gestern und meinte: Dieter Peters war hin und weg, als er den Wagen zum ersten Mal gesehen hat. Doch bald war der Spaß vorbei. Das Auto hatte jede Menge Fehler. Dieter Peters klagte – und bekommt einen neuen Wagen.

Ein schöner Erfolg auch für RA Philipp Niggl. Mehr unter

http://www.bild.de/bild-plus/regional/muenchen/bmw-i8/nach-22km-macht-mein-elektro-bmw-einfach-schlapp-50933488,view=conversionToLogin.bild.html

Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen

Entscheidung im Pflegerecht

Kostenübernahmeerklärung sorglos unterschrieben

Die Tochter der Pflegebedürftigen hatte bei Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Nachdem die Mutter gestorben war, verlangte das Pflegeheim von ihr rückständige Heimkosten in Höhe von 5.600 €. Die Tochter verweigerte allerdings eine Zahlung. Sie war der Ansicht, sie hafte nicht, da sie die Erbschaft ausgeschlagen habe. „Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen“ weiterlesen

Grundzüge der Ladungssicherung

Grundsätze der Ladungssicherung

Vor dem Grundsatz des § 412 HGB stellt Rechtsanwalt Christopher Richter  fest, dass Ladungs- und Beförderungssicherheit auch weiterhin im Fokus der Aufmerksamkeit der Gerichte stehen.

Absender für Ladungssicherheit verantwortlich

Ausgangspunkt der zivilrechtlichen Pflichtenverteilung ist die Zuordnung, die
§ 412 Abs. 1 HGB trifft: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.

Transportgut sicher befestigen und stauen

Der Absender hat das Transportgut so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass es im Rahmen einer normal verlaufenden Beförderung gegen Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist. Zu einer normalen Beförderung gehören neben den üblichen Erschütterungen auch Situationen wie plötzliches Notbremsen und Ausweichmanöver. Der Absender ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung;
Zweck: Schutz der Ware vor den Gefahren der Reise (des Transportes)

Frachtführer für Betriebssicherheit des LKWs verantwortlich

Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Betriebssichere Verladung bedeutet für den Frachtführer:
Er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebessicherheit im Sinne des § 22 der StVO nicht leidet, der ordnungsgemäße Ablauf der Fahrzeugfunktionen nicht behindert wird, insbesondere einseitige Stauung, kopflastige Ladung, Überschreitung der Lademaße und Ladegewichte vermieden werden.

Der Frachtführer ist also verantwortlich für die betriebssichere Verladung. D.h. er muss sicherstellen, dass keine Beeinträchtigung der Betriebessicherheit des Fahrzeugs und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auftritt.

Urteile zur Betriebs- und Ladungssicherheit

RA Richter verweist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle OLG-Gerichtsurteile, die sich wegweisend mit den Verantwortlichkeiten in der Betriebs- und Beförderungssicherheit befassen.

Tipp vom Anwalt: Viele Dinge können im Vorfeld des Transportes zwischen Versender und Frachtführer abgeklärt werden. Klare Absprachen bzgl. Art und Form der Verpackung (Ladeeinheiten etc) und dem eingesetzten Beförderungsmittel (geeignet !) sowie der erforderlichen Sicherungsmittel sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen betriebessicheren und verkehrssicheren Transport.