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Vorsicht: Harte Linie der Würzburger Beratungshilfeantragsstelle!

Justizzentrum Würzburg

Vorsicht: Harte Linie der Würzburger Beratungshilfeantragsstelle!

 Ablehnungszahlen um über 90 % gestiegen

Die Beratungshilfe ist eigentlich eine Sozialleistung bei der Amtsgerichte mittellosen Rechtssuchenden Beratungshilfescheine erteilen sollen für eine anwaltliche Beratung, wenn diese ein Rechtsproblem haben Die Zahl der abgelehnten Beratungshilfeanträge hat insbesondere in Würzburg aber zuletzt sprunghaft zugenommen! Das Amtsgericht Würzburg ist bei der Ablehnung der Beratungshilfeanträge im Vergleich von 2015 auf 2016 von Platz 6 auf den unrühmlichen Platz 3 in Bayern geklettert. Waren es vorletztes Jahr nur 298 Ablehnungen, ist die Zahl 2016 sprunghaft auf 500 gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der bewilligten Anträge mit 955 auf 735 stark zurückgegangen. Nicht nur bei unserer Kanzlei stößt diese Entwicklung auf Unbehagen. Schade, dass hierzu die Rechtsanwaltskammer schweigt.

Beim bayerischen Spitzenreiter für Beratungshilfeablehnungen, dem Amtsgericht Nürnberg, wurden im Vergleich zum Vorjahr hingegen nur rund 100 Anträge mehr abgelehnt (nun 3.686) als in unserer Domstadt.

Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. von der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen fordert vom Bundesgesetzgeber das Beratungshilfegesetz zu reformieren. Der Würzburger Rechtsanwalt weiß von seinen Mandanten, dass Rechtspfleger den Ablehnungsgrund der Mutwilligkeit des Beratungshilfeersuchens exzessiv anwenden und auch ansonsten sehr hohe formale Hürden aufstellen. Der im Mietrecht und Sozialrecht tätige Anwalt Richter hält diese Praxis mit dem Geist des Gesetzes nicht vereinbar.

Es gibt jedoch außerhalb von Würzburg  Amtsgerichte, die lehnen kaum einen Beratungshilfeantrag ab. „Allein, dass bei manchen Amtsgerichten gar kein oder kaum ein Antrag abgelehnt wird, bei anderen, wie in Würzburg, aber mehr als jeder Zweite, lässt eine gewisse Behördenwillkür vermuten“, ärgert sich auch  Anwalt Peter Lamprecht. Nicht nur ihn wundert, mit welchen – milde gesprochen –  kreativen Begründungen Rechtspfleger oft Anträge zum Nachteil von mittellosen Rechtssuchenden ablehnen. Wie diese bürgerfeindliche Behördenpraxis mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll ist fraglich. Auch der Würzburger Rechtsanwalt Heinrich Jüstel sieht die Praxis des AG Würzburg kritisch. Beratungshilfe diene ja auch der Justiz. Denn mit bescheidenem finanziellen Aufwand filtert der Anwalt die Rechtsbegehren nach deren Erfolgsaussicht und entlastet die Justiz bereits im Vorfeld nicht unerheblich und verhindert so unsinnige Klagen.

Lesen Sie hier mehr zu den größten Fehlern bei der Beantragung von Beratungshilfe: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/01/13/vorgestellt-vom-rechtsanwalt-die-fuenf-haeufigsten-fehler-in-beratungshilfeantraegen/