Rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten gegen Änderungsbescheide

Änderungsbescheide beerdigen die sie ändernden Bescheide –  aber manchmal nicht auf Dauer!

In einem vorherigen Beitrag habe ich mich den vorläufigen Bescheiden gewidmet, die Unübersichtlichkeit kann durch den Erlass von Änderungsbescheiden aber noch weiter ansteigen! Auch mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes ist die Lage für Grundsicherungsempfänger oftmals unübersichtlich und verwirrend.

Änderung oder Aufhebung?

Ein Änderungsbescheid ist ein Bescheid, der einen Leistungsbescheid oder anderen -bescheid ändert. Freilich kann er auch einen vorläufigen Bescheid ändern. Setzt er aber Leistungen herab, dann ist er eigentlich ein Aufhebungsbescheid und seine Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach den §§ 45 ff. SGB X.

Vor oder nach dem Widerspruch? Das ist hier die Frage!

Ergeht der Änderungsbescheid nach Einlegung eines Widerspruches, dann wird der Änderungsbescheid automatisch Teil des Widerspruchsverfahrens. Ergeht er früher, dann ist es hochumstritten, ob gegen ihn ein zusätzlicher eigener Widerspruch möglich ist (offengelassen bei LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2021, Az.: L 19 AS 1358/21 B).

Bescheide erledigen und wiederaufleben lassen

Der Erlass eines Änderungsbescheides kann auch auch dazu führen, dass sich ein vorheriger Bescheid erledigt i.S.d. § 39 II SGB X. Allerdings kann, wenn ein Widerspruch gegen einen Änderungsbescheid erfolgreich ist, dieser erledigte Bescheid wieder wirksam wird (vgl. BSG vom 21.02.1985, Az.: 11 RA 2/84).

Angreifen ja, aber wieviele?

Wenn man einen Änderungsbescheid also angreift, wird man wohl nur dessen Inhalt angreifen können, nicht den Inhalt des Bescheides, den er abändert. Greift man Abänderung und davor ergangenen Leistungsbescheid gleichzeitig an, werden zwei Widerspruchsverfahren laufen.

Der Ball liegt beim Jobcenter…

Offen bleibt, ob dann, wenn der ursprüngliche Leistungsbescheid wieder wirksam wird, eine neue Anfechtungsfrist anläuft (wohl eher nicht). Richtigerweise müsste das  Jobcenter das Widerspruchsverfahren gegen den (erledigten) Leistungsbescheid aussetzen, solange der Änderungsbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Lehnt es diesen Widerspruch vorher ab, dann wäre dies unzulässig, weil das Verfahren gegen den Änderungsbescheid vorgreiflich ist.

Tipp vom Anwalt: Man kann bei den vielen Bescheiden leicht den Überblick verlieren. Das ist beim neuen Bürgergeld nicht anders als früher bei Hartz IV.  Darum wenden Sie sich bei Zweifeln an einen Fachanwalt für Sozialrecht oder zumindest aufs Bürgergeld spezialisierten Anwalt.

Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV und Bürgergeld

Ein Update: Vorläufige Bescheide verwirrend und gefährlich

Vorläufige Bescheide

Vorläufige Bescheide sind in § 41a SGB II geregelt. Wenn Unklarheiten über das Bestehen des ALG II-Anspruchs oder dessen Höhe, etwa wegen unregelmäßigen Einkommen oder sich verändernden Betriebskostenvorschüssen für Ihre Wohnung, bestehen, dann wird das Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erlassen.

Schwankendes Einkommen

Das Wort “vorläufig” muss dann aber irgendwo im Bescheid auftauchen. Dieser vorläufige Bescheid wird dann in der Regel mit Ablauf eines Jahres nach Ende des Bewilligungszeitraums automatisch bestandskräftig, wenn sie nicht vorher die Festsetzung beantragen. Das heißt, dass sie trotz ihrer Vorläufigkeit nicht etwa platzen wie Seifenblasen auf dem Bild, sondern ernsthafte Konsequenzen haben können. Problematisch für Hartz IV-Empfänger ist u.a., dass die Jobcenter Überzahlungen nach Abs. 6 erleichtert zurückverlangen können (anders als bei “normalen” Bescheiden).

Verschlechterung mit dem Bürgergeld

Geht das Jobcenter in seiner Prognose des zukünftigen Einkommens offensichtlich von zuviel aus, dann wehren sie sich mit dem Widerspruch. Auch die Annahme eines “Sicherheitszuschlages” durch das Jobcenter ist hier unzulässig. Mit dem Bürgergeld ist eine Verschlechterung eingetreten: Die Jobcenter müssen – unbeschadet des Grundfreibetrages von zumeist 100 € – bei Aufstockern die Erwerbstätigenfreibeträge nicht mehr gewähren.

Tipp: Legen Sie Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zugang ein. Haben sie diese Frist vertüdelt, kann man noch mit einem Überprüfungsantrag gegen den vorläufigen Bescheid vorgehen. Im Einzelfall, inbesondere wenn der Leistungszeitraum des vorläufigen in die Zukunft reicht, kkann es sinnvoll sein einen einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht zu ersuchen

Wann endgültige Festsetzung beantragen?

Tipp vom Anwalt: Bis zum April 2021 wurde dann aus allen Einkommen, auch Kindergeld etc., ein Durchschnittseinkommen gebildet. Stellen Sie hier Antrag auf endgültige Festsetzung, insbesondere wenn Ihre Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) 100,00 € übersteigen und Sie mehr als 400,00 € im Monat verdienen. Die bloße Einreichung von Lohnabrechnungen gilt jedenfalls noch nicht als Antrag auf abschließende Festsetzung.

Rechtsbehelfe richtig wählen

Nennt der vorläufige Bescheid nicht den Grund des Vorläufigkeitsvorbehalts sollte er auch zudem mit dem Widerspruch angegriffen werden, denn er setzt Sie – siehe oben – in eine schlechtere Position. Zieht aus einer BG das Mitglied aus, aufgrund dessen der die Vorläufigkeit erging, dann ist der vorläufige Bescheid aufzuheben und ein neuer ohne diese Vorläufigkeit zu erlassen.

Achtung: Nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bewilligungszeitraums können Sie den vorläufigen Bescheid wohl nicht mal mehr über den Überprüfungsbescheid nach § 44 SGB X angreifen. Allerdings können sie den abschließenden Bescheid wohl bis vier Jahre nach Ende des Bewilligungszeitraums überprüfen lassen (LSG NRW vom 28.05.2021, Az.: L 21 AS 1280/20; noch nicht rechtskräftig).

Sich gegen Erstattungsforderungen erfolgreich wehren

Einen interessanten Fall stellte daher das BSG-Urteil vom 29. 4. 2015  dar (Az.:  B 14 AS 31/14 R): Dort wurde der Mutter zweier minderjähriger Töchter zunächst Hartz IV wegen möglichen Unterhaltszahlungen des Vaters vorläufig bewilligt. Nach Vorlage der Nachweise der Kontobelege zu den Unterhaltszahlungen forderte  das Jobcenter die Überzahlungen nach § 48 I 2 Nr. 3 SGB X zurück. Zuvor war aber keine abschließende Entscheidung über den vorläufigen Bescheid ergangen, die  den ursprünglichen Vorläufigkeitsvorbehalt aufhebte und die begehrte Leistung als die “zustehende Leistung” endgültig zuerkannt. Daher war die Aufhebung nach dem BSG rechtswidrig.

Änderungsbescheid statt endgültiger Festsetzung?

Leider verliert man im Dickicht vom vorläufigen Bescheiden, Aufhebungsbescheiden und endgültigen Bescheiden manchmal den Überblick, was etwa die BSG-Entscheidung vom 05.07.2017 zeigte (Az.: B 14 AS 36/16 R). Dort bekam der Hartz IV-Empfänger wegen der noch offenen Höhe des Heizkostenabschlag zulässigerweise nur einen vorläufigen Bescheid. Dagegen legte der Hartz IV-Empfänger Widerspruch ein. Als später, nach Kenntnis der Höhe der Heizkostenvorauszahlung durch das Jobcenter, statt endgültiger Festsetzung ein Änderungsbescheid erging, legte der Hartz IV-Empfänger auch hiergegen – jedoch nicht rechtzeitig –  Widerspruch ein.

Lesen Sie hier mehr zur Rechtslage bei Änderungsbescheiden

Das erste Widerspruchsverfahren hatte sich nach Ansicht des Jobcenters jedoch mit dem Erlass des Änderungsbescheides als endgültige Festsetzung erledigt, wogegen sich der Hartz IV-Empfänger aber mit der Klage vorm Sozialgericht wehrte. Interessanterweise wurde nämlich auch der Änderungsbescheid über § 86 SGG Teil des ersten Widerspruchsverfahrens. Jedoch hatte sich der erste Widerspruch in der Tat mit Erlass des Änderungsbescheides, der als endgültige Entscheidung ausgelegt werden konnte, erledigt!

Tipp vom Anwalt: Die abschließende Festsetzung ist, wohl anders als der vorläufige Bescheid, auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch mindestens ein Jahr mit dem Überprüfungsantrag anfechtbar.

Anwaltsstrategien bei schwankendem Einkommen

Hartz IV-Aufstocker sehen sich oft mit vorläufigen Bescheiden konfrontiert. Die Frage, ob hier die endgültige Festsetzung für jeden Monat verlangt werden sollte oder die Bildung des Durchschnittseinkommens akzeptiert werden sollte, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Es gibt nur eine grobe Faustregel, dass die Person, die einmal über 1.000 € und sonst darunter verdient mit dem Durchschnittseinkommen besser fährt und die Person, die  mal über 450 € verdient und ansonsten darunter mit der monatlichen Festsetzung besser fährt (wegen der Freibeträge). Eine interessante Entscheidung das das BSG kürzlich getroffen. Demnach ist das Gesamteinkommen, zusammen mit den festen Teilen, wie Kindergeld oder Unerhaltszahlungen, auf den gesamten Bewilligungszeitraum zu verteilen, auch wenn nur in einem Teil der Monate gearbeitet wird (BSG vom 11.07.2019, Az.: B 14 AS 44/18 R).

Achtung: Mit dem Bürgergeld wurde eine Bagatellgrenze von 50 € bei Rückfoerderungen eingeführt, vgl. § 40 I 3 SGB II n.F. Bis zu dieser Grenze dürfen die Jobcenter Gelder nicht zurückfordern.

Mehr Fragen? Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV

Die Folgen verweigerter Mitwirkung

Neues BSG-Urteil: Ausnahme vom Kopfteilungsprinzip bei verweigerter Mitwirkung

Unterkunftskosten bei Hartz IV

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Hartz IV-Empfängern und den Jobcentern ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten (lesen Sie hierzu mehr!

Das Kopfteilungsprinzip und seine Ausnahmen

Doch auch wenn hierzu Einigkeit besteht, kann es Probleme geben, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht nur vorübergehend abwesend ist, wenn es eine (Voll-)Sanktionierung gegen ihn gibt oder Mietschulden als einmalige Leistung für die Sicherung der Unterkunft von der Behörde gezahlt werden (zu letzterem: BSG vom 18.11.2014, Az.: B 4 AS 3/14 R). Jetzt hatte das BSG über einen Fall zu entscheiden, wo die Individualansprüche der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht erhöht wurde, nachdem einem Hartz IV-Empfänger die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach § 66 SGB I gesperrt wurden.

Die Verletzung von Mitwirkungspflichten eines BG-Mitglieds nach § 66 I SGB I

Zurecht, wie das Bundessozialgericht jetzt feststellte (BSG vom 14.2.2018, Az.: B 14 AS 17/17 R). Die Bedarfsgemeinschaft als hier nichtfunktionierende Einstandsgemeinschaft müsse ihr nichtmitwirkendes Mitglied in die Verantwortung nehmen oder die Konsequenzen seines Verhaltens tragen. Mit ihrer Rüge der Verletzung von § 22 SGB II drangen die Kläger daher nicht durch.

Achtung: Nach dem SG Gießen vom 06.09.2021 (Az.: S 22 AS 214/21 ER) darf keine vorläufige Zahlungseinstellung bei fehlender Mitwirkung vom Jobcenter verhängt werden.

Tipp vom Anwalt: Haben Sie ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt? Drängen Sie auf eine Auflösung der Bedarfsgemeinschaft. Anders ist dies aber bei Verhängung einer Sanktion gegen ein BG-Mitglied, hier darf die Kopfanteilsmethode nach dem BSG nicht angewandt werden (Urteil vom 23.05.2013, Az.: B 4 AS 67/12 R).

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern dient der Vorstellung der Rechtsberatungsdienstleistungen der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen. Lassen Sie sich daher in jedem Fall individuell von RA Christopher Richter, LL.M.Eur.  beraten. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Infos wird nicht gehaftet. Mehr Infos hier: Hartz IV

Wann verjährt eine Jobcenter-Forderung?

Streit gibt es immer wieder mit Jobcentern, ob diese aus älteren Forderungen Forderungen noch gegen Hartz IV-Empfängern vorgehen können.

Oft meldet sich zunächst die BA Recklinghausen als der Inkassoservice der Jobcenter und fordert die Altschulden ein. Oft erinnern sich die Hartz IV-Empfänger gar nicht mehr an die Bescheide und die Umstände damals, weil einfach zu viel Zeit vergangen ist.

Generell ist es so – so hat es das Bundessozialgericht kürzlich klargestellt (BGS-Urteil vom 04.03.2021, Az.: B 11 AL 5/20 R) – dass Erstattungsforderungen grundsätzlich 4 Jahre zum Jahresende gem. § 50 II SGB X, nachdem sie fällig geworden sind, verjähren. Stand heute wäre also ein Erstattungsbescheid aus dem Jahr 2018 nicht mehr vollstreckbar, wenn der Hartz IV-Empfänger die Einrede der Verjährung erhebt. Dasselbe gilt bezüglich abschließenden Festsetzungen, die vier nache nach ihrer Unanfechtbarkeit in der Regel verjähren (SG Berlin vom 19.11.2021, Az.: S 129 AS 4900/20 und LSG Berlin-Brandenburg vom 30.03.2022, L 9 AS 217/22 B ER).

Im Einzelfall kann die Verjährung aber auch mal 30 Jahre gem. § 52 SGB X betragen, nämlich dann, wenn nach der Fälligkeit noch ein sogenannter Durchsetzungsverwaltungsakt gefolgt ist. Also etwa ein Aufrechnungsbescheid oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Die Aufforderung im Erstattungsbescheid innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuzahlen oder eine spätere Mahnung sind keine derartigen Durchsetzungsverwaltungsakte!

Tipp vom Anwalt: Besteht Streit zwischen dem Jobcenter und dem Hilfesuchenden über die Frage der Verjährung kann eine Feststellungsklage vorm Sozialgericht eine Entscheidung bringen. Ein Schreiben, in dem die Behörde ihre Rechtsauffassung über das Nichtvorliegen einer Verjährung äußert, wird sich kaum als anfechtbarer Verwaltungsakt interpretieren lassen.

Ist die Verjährungseinrede wirksam erhoben, dann ist die Vollstreckung dieser Forderung ausgeschlossen nach § 14 VwVG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 6.04.2022, Az.: L 8 AS 18/22 B ER).

Tipp vom Anwalt: Wehren sich sich mit der Feststellungsklage oder – wenn Vollstreckung droht – mittels Eilantrag gegen die Jobcenter-Altorderung.

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Zahlungen der Krankenkasse anrechnungsfrei?

Nach dem Sozialgesetzbuch sind alle Einnahmen von Hartz IV-Empfängern anrechnungsfrei. Es bleibt aber freilich noch zu klären, was eine Einnahme ist. Oder im Umkehrschluss: Nicht jeder Geldeingang ist eine Einnahme.

Kieferorthopädie und Gesundheitskurse

Für Erstattung von Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen oder für bestimmte Kurse zur gesundheitlichen Förderung durch die gesetzliche Krankenkasse ist dies bereits gerichtlich geklärt (vgl. etwa SG Neuruppin vom 02.11.2010, Az.: S 17 AS 1204/09).

Da die Erstattung durch die Krankenkasse in diesem Fall zweckgebunden ist, nämlich entweder aus einer Norm, wie § 29 SGB V (kieferorthopädische Behandlung) oder aus der Ausgleichsfunktion der Zahlung (Gesundheitskurs) ist eine Anrechnung nach § 11 III Nr. 1a SGB II ausgeschlossen.

Rückzahlungen bei Überschreiten der Belastungsgrenze

Diesen Grundsätzen folgend müssten auch die Erstattungszahlungen bei Überschreitung der jährlichen Belastungsgrenze (i.d.R. 2 % des Regelbedarfs der BG bzw. 1 % bei chronisch Kranken). Alleinstehende Hartz IV-Empfänger haben also einen Anspruch auf Erstattung, wenn die Kosten der Zuzahlung 53, 51 € bzw. 107,1 € übersteigt (Stand 2021). Auch diese rückgezahlten Gelder dürften anrechnungsfrei sein, zumal sie auch eine reine unschädliche Vermögensumschichtung darstellen dürften wegen der Vorleistungspflicht.

Kostenloses Webinar am 14.07: Trennung – Scheidung: Wenn das Einkommen nicht mehr reicht, auf welche sozialstaatlichen Leistungen habe ich Anspruch?

Hat in der Ehe das Einkommen für die Familie gerade noch gereicht, so ist dies bei Trennung nicht mehr der Fall. Schließlich sind jetzt zwei Haushalte zu finanzieren. Steigende Kosten türmen sich auf für zwei Wohnungen, für notwendige Anschaffungen. Das Fass zum Überlaufen bringen schließlich Schulden, die in der Ehe aufgelaufen sind. Wer zahlt die Raten ab? Oft stellt sich bei Betroffenen zu spät die Erkenntnis ein, dass man Hilfe braucht. An wen können sich Betroffene wenden, wenn sie nicht mehr weiter wissen? Welche sozialstaatlichen Hilfen können in welcher Situation beantragt werden?

Auf diese Fragen erhalten Betroffene Information, Rat und Tipps am Mittwoch, 14.07.2021 um 19.00 Uhr. Es referiert Christopher Richter, Fachanwalt für Sozialrecht. Per Chat können Betroffene Fragen stellen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Eine Anmeldung per Mail ist erforderlich: j.linsler@isuv.de
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen LINK, auf den sie nur klicken müssen, um in den Konferenzraum zu gelangen.

Weitere Informationen unter Tel. 0170 4589571 bei Josef Linsler sowie über die Homepage www.isuv.de

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung in der Praxis

Es geht in diesem Beitrag ausschließlich darum zu zeigen, dass eine Kluft besteht zwischen den vollmundigen Worten von Worten von Seiten der Politik zu helfen, der Verwaltungspraxis der Jobcenter vor Ort gegenüber ihren neuen völlig unverschuldeten Hilfesuchenden und den ersten Erkenntnissen aus aktuellen Gerichtsprozessen in meiner Praxis als Hartz IV-Anwalt. Vorweggenommen: Es ist ernüchternd!

„Bazooka“ rausgeholt?

Der Bundesfinanzminister wollte gar die „Bazooka“ rausholen und alle Politiker unbürokratisch den Selbständigen helfen, die durch den Lockdown unverschuldet in Not geraten sind. In Bayern sollte mit der Kombination aus staatlichen Überbrückungshilfen[1] und einem erleichterten Zugang zum Hartz IV[2] den Unternehmen durch Übernahme von Fixkosten zum einen geholfen werden zu überleben und zum zweiten zugleich der Lebensunterhalt Selbständiger gesichert werden, dass diese nicht ihre Altersvorsorge antasten müssen. Dazu sollten Vermögen bis 60.000 € nicht mehr überprüft werden. Soweit so gut. Gut gemacht Bundesregierung, möchte man sagen.

§ 67 SGB II n.F. nur eine Erleichterung für die Jobcenter?

Nun gibt es einzelne Jobcenter, die den von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten verkürzten Antrag gar nicht benutzen. Zurecht, wie ein Hinweis einer am Sozialgericht tätigen Richterin (Az. S 16 AS 310/20): durchblicken lässt, denn dieser Antrag soll also „nur eine Erleichterung für die Jobcenter“ darstellen, nicht für die neuen Hilfebedürftigen. Da stockt dem Hartz IV-Anwalt der Atem, denn bisher ging die Öffentlichkeit davon aus, dass die neue Schicht der Hilfebedürftigen, die erst durch die Zwangsmaßnahmen der Regierung in ihrer Existenz gefährdet wurde, besonders privilegiert sein sollte. Im Gegenteil. „Hartz IV soll nur denen helfen, die sich selbst nicht helfen können. Der Rest muss erstmal selbst schauen, wie er zurechtkommt“, betonte die Richterin.

Neuer Freibetrag für Solo-Selbständige angekündigt

Und wie ist es mit dem Schutz des Vermögens der Selbständigen? Ist nun Vermögen, dass auf den ersten Blick nicht eindeutig der Altersvorsorge dient, auch geschützt? Nein, betonte die Sozialrichterin weiter. Wenn sich das Jobcenter entschließt in die Vermögensprüfung einzutreten, dann beträgt der geschützte Bereich nicht 60.000 €, sondern weniger, möglicherweise sogar nur etwa rund 10.000 € für einen Alleinstehenden Mitte der 40er. Auch ist verblüffend, dass die von Seiten der Politik mehrfach kommunizierte zusätzliche Freibetrag von 8.000 €/Jahr der Selbständigkeit[3] für das Gericht keine Rolle spielte. Das Gericht interessierte konsequenterweise nicht, was die Politiker von Heil über Altmaier bis zu Scholz gesagt haben, denn in Deutschland, wo eine Gewaltenteilung besteht, muss grundsätzlich erstmal alles durch das Parlament beschlossen werden. Die Medien, die über die großen Ankündigungen aus der Politik berichtet haben, muss man vorhalten im Nachgang nicht nachgeprüft zu haben, ob das umgesetzt wurde oder nur heiße Luft geblieben ist. Insoweit müssen sich Teile der Medien eine Hofberichterstattung vorwerfen lassen und die Politiker, dass sie bei den Menschen falsche Vorstellungen (bis zum heutigen Tage) geweckt haben.

Erleichterter Zugang nicht vor den Sozialgerichten

Dass Hilfebedürftige weder von den Jobcentern eine erleichterte Behandlung bekommen noch vom Sozialgericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens erlebte auch ein Soloselbständiger aus dem Raum Herford vor dem SG Detmold (S 9 AS 11/21 ER). Dort ließ sich das Gericht – auch für seine Frau und die Kinder – genau Rechnung legen. Die angeblich erleichterte Prüfung für die neuen Hilfebedürftigen aufgrund der Corona bedingten Wirtschaftskrise wurde nämlich nicht auf die Sozialgerichte erstreckt.

Kluft zwischen Ankündigungen und der Realität

So gibt es eine Menge falsche Vorstellungen, nicht umgesetzte Versprechungen und Lücken im Bereich der Corona-Sozialgesetzgebung. Für die Kluft zwischen politischen Versprechungen und der Realität sei dieses Zitat des Bundesministers für Arbeit und Soziales angeführt: „Die Leistungen der Grundsicherung werden schnell und unbürokratisch gewährt. Das hilft erst einmal, um nicht ins bodenlose zu stürzen. Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!“[


[1] https://gruenden-schweinfurt.de/uncategorized/soforthilfen-ein-vergiftetes-geschenk/

[2]https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Anworten-zugang-sgb2/faq-zugang-sgb2.html

[3] https://taz.de/Hartz-IV-in-Coronazeiten/!5723965/#:~:text=Alleinstehende%20d%C3%BCrfen%20bis%20zu%2060.000,nochmal%208.000%20Euro%20Verm%C3%B6gensfreibetrag%20draufschlagen oder https://www.veronika-bellmann.de/grundsicherungsleistungen-fuer-solo-selbststaendige

[4]https://www.focus.de/finanzen/news/wegen-corona-krise-bundesregierung-will-bei-hartz-iv-vermoegenspruefung-aussetzen_id_11798424.html

Der Betrag enthält subjektive Auffassungen des Autors. Er stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine Information. Wenn Sie Infos zu Hartz IV benötigen, empfehlen wir Ihnen die Seite https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Kostenübernahme für ffp2-Antrag beim Jobcenter stellen mit Muster

Muster für Kostenübernahme von ffp 2-Masken fürs Jobcenter

Nach der Sitzung des Landeskabinetts am Dienstag steht fest: In Bayern müssen Kunden und Fahrgäste ab kommenden Montag in Handel und Nahverkehr eine FFP2-Maske tragen. Die sogenannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken oder der medizinische Mund-Nasen-Schutz sind dann dort nicht mehr zulässig.

Nicht im Regelsatz

Zu kaufen gibt es FFP2-Masken u.a. in Apotheken und auch in diversen Drogeriemärkten. Die Preise variieren, der Stückpreis liegt liegt etwa zwischen drei und fünf Euro, im Mehrfach-Pack sinkt der Preis, jedoch ist das für Hartz IV-Empfänger schwer zu schultern, zumal diese Position nicht im Hartz IV-Regelsatz vorgesehen ist. Nach der Tragepflicht in Bayern sind entgegenstehende Entscheidungen, wie des SG Konstanz, die einen Mehrbedarf ablehnten, obsolet.

Muster für Antrag Kostenübernahme ffp2-Masken

Stellen Sie daher bei Ihrem Jobcenter diesen oder einen ähnlichen Antrag:

00 Musterstadt

___.04.2020, Musterstadt

Antrag auf Kostenübernahme für 12 ffp2-Masken

BG-Nummer: ________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage für mich die Übernahme der Kosten für den Kauf von 12 ffp-2-Masken.

Der Anspruch auf Übernahme dieser Kosten hat seine Grundlage in § 21 Abs. 6 SGB II.

Die ffp2-Masken werden laufend benötigt werden, wo deren Tragen Pflicht ist. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind im laufend benötigte Bedarfe ein Härtefallmehrbedarf i.S.d. §21 Abs. 6 SGB II zu BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R).

Der Bedarf für die genannten ffp2-Masken ist unabweisbar, da ansonsten nicht mehr eingekauft oder öffentliche Nahverkehrsmittel in Bayern benutzt werden können. Der Bedarf ist laufend, da die Pflicht ab dem 18.01.2021 besteht und ein Ende der verschärften Maskenpflicht nicht absehbar ist. Nach Empfehlungen von Experten sollen die Masken alle 2 Tage gewechselt werden, so dass der Antrag den Maskenbedarf für einen Monat für eine Person abdeckt.

Die Kosten pro Maske belaufen sich auf

……….. €

…………€ Gesamtkosten

Anbei finden Sie eine Kopie der Angebote, das die Grundlage für die Kostenaufstellung darstellt.

Ich bitte um zeitnahe Bearbeitung und vermerke mir dafür den ……..

Sollte bis zum genannten Datum der Anspruch nicht realisiert werden, bin ich leider gezwungen diesen auf dem Weg des einstweiligen Rechtschutzverfahrens geltend zu machen.

Tipp vom Anwalt: Stellen Sie jeden Monat für jede hilfsbedürftige Person Ihres Haushalts diesen Antrag.

Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV

 

 

 

 

 

 

 

Schwankende Einnahmen richtig berücksichtigen

Bei vorläufigen Bescheiden

Hartz IV-Aufstocker, als Leistungsempfänger, die nebenbei noch arbeiten, kämpfen auch gegen die Bürokratie der Jobcenter. Jobcenter bewilligen ihnen gewöhnlich für ein halbes Jahr ihre Leistungen vorläufig und setzen nach Einreichung der Unterlagen oder manchmal nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endgültig fest. Aber auch andere Hartz IV-Empfänger mit einem regelmäßigen kleinen, aber schwankenden Zusatzeinkommen erhalten ihre Leistungen nur vorläufig. Nach einem Monat erwachsen die vorläufigen Bescheide in Bestandskraft.

Tipp vom Anwalt: Achten Sie darauf, ob in Ihrem Bescheid dann auch das Wort vorläufig auftaucht.

Zusammentreffen von Einnahmen aus ehrenantlicher Tätigkeit und sonstigem Nichterwerbseinkommen

Anders als beim Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten ist beim Zusammentreffen von priviligiertem Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit und nicht priviligiertem Enkommen ist die Einkommmensbereinigung zweimal durchzuführen.

Achtung: Trinkgelder sind nur dann anrechenbar, wenn sie 10% des monatlichen Regelbedarfs übersteigten (BSG vom 13.07.2022, Az.: B 7/14 AS75/21 R).

Anrechnung von Betriebskostenguthaben

Seit April 21 wird nun kein Durchschnittseinkommen mehr gebildet, sondern abschließend bewilligt.

Bei Überschneidung von Mietrecht und Hartz IV gibt es viele Tücken:  In der Regel sind die Guthaben aus Betriebskostenzahlungen – ähnlich wie  der Lohn – nicht im Abrechnungsmonat, sondern später anzurechnen. Während der Lohn mit dem Zufluss auf das Hartz IV angerechnet wird, ist dies bei Betriebskostenguthaben wegen einer Spezialregel aus § 22 III SGB II erst im Monat nach dem Zufluss – d in der Regel nur gegen die Unterkunftskosten.

Guthaben aus Betriebskostenzahlung ist mit Zufluss Einkommen

Wenn nun aber ein Hartz IV-Aufstocker (somit Jemand der die Leistung nur vorläufig erhält), ein Betriebskostenguthaben von seinem Vermieter überwiesen bekommt, dann ist dieser Zufluss nicht voll im Monat des Zuflusses anzurechnen, sondern musste bis April 2021 nach der Ansicht des SG Hannover vom 11.06.2020 (Az.: S 43 AS 3130/19) über die Monate des Bewilligungszeitraums (in der Regel 6) verteilt werden, Diese Argumentation verwarf das LSG Niedersachsen-Bremen jedoch  (L 19 AS 93/20), da § 22 III SGB II hier eine Spezialregelung darstelle. Nach neuerem Recht ist nunmehr ohnehin explizit nach dem Monat des Zuflusses des Guthabens gegen die KdU aufzurechnen.

Auf die abschließende Festsetzung folgt oft der Erstattungsbescheid

Tipp vom Anwalt: Häufig wird der Erstattungsbescheid, der nach der abschließenden Festsetzung wegen der höheren Anrechnung ergeht, nach der Ansicht mehrerer Gerichte nicht Teil des Klageverfahrens gegen den vorläufigen und abschließenden Bescheid. Vergessen Sie daher nicht diesen und auch den abschließenden Bescheid anzufechten.

Achtung: Mit dem Bürgergeld wurde eine Bagatellgrenze von 50 € bei Rückfoerderungen eingeführt, vgl. § 40 I 3 SGB II n.F. Bis zu dieser Grenze dürfen die Jobcenter Gelder nicht zurückfordern.

Überraschendes zum Betriebskostenguthaben

Verrechnung von Betriebskostenguthaben

Vermieter die noch auf Mietschulden ihres Mieters warten und mit einem Guthaben aus einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung aufrechnen wollen, die haben manchmal ein Problem – oft ohne es zu wissen. Zumindest, wenn der Mietschuldner Hartz IV-Empfänger ist. Denn nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG vom 16.10.2012, Az.: B 14 AS 1881/11 R) ist dieses Guthaben unpfändbar, wenn das Jobcenter im Folgemonat des Zuflusses damit gegen die Leistungen des SGB II-Empfängers für Kosten der Unterkunft aufrechnet. Der Bundesgerichtshof hat sich am 20.06.2013 dieser Auffassung angeschlossen und einer Klage auf Auszahlung des Guthabens nach Verrechnung des Vermieters stattgegeben (Az.: IX ZR 310/12).

Tipp vom Anwalt: Vermieter sollten also ein realistische Vorauszahlungshöhe der Betriebskosten vereinbaren und bei der Abrechnung darauf achten alle umlegbaren Positionen auch in Rechnung zu stellen.

Hartz IV-Empfänger sind geschützt

Die schmissige Begründung war, dass der Hartz IV-Empfänger durch Verrechnung bei zeitgleicher Minderung seiner KdU-Leistung nicht unters Existenzminimum rutschen darf, was ansonsten ja die Allgemeinheit wieder auffangen müsste. Die Verrechnung des Guthabens gegen Mietschulden ist zwar in jedem Fall eine beachtenswerte Einnahme, jedoch steht sie dem SGB II-Empfänger dann nicht unmittelbar zur Verfügung.

Tipp vom Anwalt: Wenn das Jobcenter die Miete im Folgemonat mindert, ohne dass das Guthaben dem Hilfeempfänger ausgezahlt wurde, ist das natürlich nicht ok: Legen Sie hier unbedingt Widerspruch ein (BSG, Urteil vom 16. 5. 2012 – B 4 AS 132/11 R ).

Beratungspflicht der Jobcenter

Achtung: Nach dem LSG Sachsen trifft den Hartz IV-Empfänger u.U. die Pflicht gegen seinen Vermieter vorzugehen, wenn dieser dennoch verrechnet. Das Jobcenter trifft in so einem Fall eine Hinweis- und Beratungspflicht des Hilfebedürftigen (LSG Sachsen vom 21.09.2017 , Az.: L 3 AS 480/12)

Volle Anrechenbarkeit als Einnahme nach § 11 I 1 SGB II

Nach einer neuen Entscheidung des Bundessozialgerichts dürfen die Jobcenter die erfolgten Zahlungen aus Betriebskostenguthaben aber voll aufs Hartz IV anrechnen, auch wenn die Betriebskostenvorauszahlungen aus Zeiten stammen, wo noch kein Hartz IV bezogen wurde (BSG, Urteil vom 24.06.2020, Az.: B 4 AS 7/20). Dies gilt auch bei abschließender Festsetzung nach einer vorläufigen Leistungsbewilligung.

Anders könnte es sein, wenn das Jobcenter die KdU nicht in der vollen tatsächlichen Höhe übernommen hat.

Nach einer Entscheidung des LSG-Berlin-Brandenburg (Az.: L AS 1466/14) darf die Anrechnung im auf den der Gutschrift folgenden Monat beim Hartz IV-Empfänger erfolgen. Auf den Umstand, dass das Guthaben dem Mieter erst mit der Verrechnung zu einem späteren Zeitpunkt wirtschaftlich zugute kommt, kommt es nicht an. Entscheidend ist der Zeitpunkt auf den die Nachforderung tatsächlich anfällt. Das sei der Fälligkeitszeitpunkt, da das Guthaben wegen des Treuhandverhältnisses hinsichtlcih der Betriebskostenvorauszahlung unverzüglich auszuzahlen sei.

Achtung: Bei Guthaben aus Strom darf eine Anrechnung i.d.R. nicht erfolgen nach der BSG-Rechtsprechung. Anders sieht dies aus, wenn ein Bonus beim Stromanbieterwechsel gezahlt wird, weil hier keine Konnexität zwischen sparsamer Energieverwendung und der Zahlung von Abschlägen bestehen soll (BSG vom 14.10, 2020, Az.: B 4 AS 14/20 R)

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