Logistikrecht
Der 5. Newsletter der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen dreht sich – wie versprochen – um das Logistikrecht. Der Begriff Logistik kommt ursprünglich aus dem militärischen Bereich. Unter Logistik versteht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht die art- und mengenmäßig, räumlich wie zeitlich abgestimmte Versorgung von Produktionsprozessen mit den erforderlichen Einsatzgütern, da nach wie vor eine gesetzliche Definition der Logistik fehlt, da im juristischen Bereich eine Definition nach wie vor fehlt. Nach einer aktuellen Marktanalyse bieten sich für Logistiker wegen der steigenden Bedeutung intraregionaler Märkte, dem wachsende Online-Handel und den Angeboten spezieller Dienstleistungen für eine Reihe von Industriezweigen gute Wachstumschancen. Andererseits erfordert ein Tätigwerden im Bereich des Online-Handels, die Verschiebung der Märkte Richtung Asien und die zunehmende Nachfrage nach Spezialdienstleistungen auch erhebliche Investitionen der Logistikanbieter. Das Expertengremiums der Logistikweisen geht von einem Wachstum in der Logistikbranche zwischen zwei und drei Prozent für 2015 aus, was bei einem derzeitigen Markvolumen von geschätzten 230 Milliarden/Jahr im Vergleich zum restlichen BIP erneut überdurchschnittlich sein wird. Wachstumstreiber sind dabei die Elektronikproduzenten, Maschinenbauer und die Automobilhersteller, aber auch die Pharmaindustrie. Um als Logistikunternehmen hier ein Stück vom Kuchen abzubekommen, brauchen sie neben einer guten Marktstrategie kompetente juristische
Unterstützung. Hierbei unterstützt sie Rechtsanwalt und Europajurist (univ.) Christopher Richter, LLM.Eur zuverlässig. Bereits heute lohnt es sich auch Gedanken zu machen über ein Tätigwerden als Logistiker in den Schwellenländern, als den Wachstumsmärkten von (über)morgen. „5. Newsletter der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen zum Logistikrecht“ weiterlesen