Im Mietrecht wird nach Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen unterschieden. Für beides benötigen sie im Falle gewollten Räumung eines Titels, wofür die Amtsgerichte ausschließlich zuständig sind.
Im Mietrecht wird nach Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen unterschieden. Für beides benötigen sie im Falle gewollten Räumung eines Titels, wofür die Amtsgerichte ausschließlich zuständig sind.