Rentenrecht

 Rentenversicherungsrecht

Sie haben Ihre Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt und sollen nun aus der Rentenkasse auch die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen! Planen Sie bereits schon heute Ihren Übergang vom Erwerbsleben in die Rente. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Christopher Richter, LL.M.Eur. ist der Anwalt, der Ihnen hilft, dass Sie das bekommen, was Ihnen wirklich zusteht.

Gleitender Übergang aus dem Erwerbsleben

Sie erhalten bei  Tipps, wie Sie Ihren Übergang aus dem Erwerbsleben heraus gleitend gestalten. Durch unsere kompetente Beratung zeigen wir Ihnen Wege auf mit Teil- und Betriebsrenten, Altersteilzeitmodellen und private Vorsorge im Alter besser leben zu können. Gewinnen Sie endlich Ihre Lebensfreude zurück.!

Lesen Sie hier zur richtigen Wahl der Rentenart:

Lesen Sie hier zur Sanktionierung durch die Arbeitsagentur

Fehler in Rentenbescheiden entdecken

Sie bekommen nur das was Ihnen zusteht, wenn Ihr Rentenbescheid korrekt ist. Jedoch sind bis zu 50 % aller Rentenbescheide nach manchen Schätzungen falsch! Auch deshalb erreichen manche Senioren die Grundversorgung von 688 Euro nicht und Ihnen droht später die Altersarmut. Dies kommt immer wieder besonders häufig vor, wenn Zeiten der Ausbildung, der Kindererziehung oder auch der Krankheit nicht korrekt von der Deutschen Rentenversicherung erfasst und bewertet wurden. Auch bei der Übertragung der Daten von Ihren Versicherungsunterlagen auf die Aufstellung Ihrer Versicherungsübersicht passieren Fehler. Im Einzelfall wird bei Rentern auch die falsche Rentenart gewählt. Hier kannn Ihnen Rechtsanwalt Richter mithilfe eines Widerspruchs oder einen Überprüfungsantrags kompetent helfen.

Lesen Sie hier zu den häufigsten Fehlern in Rentenbescheiden

Nach dem Rentenpaket 2019 gibt es mit Wirkung 01.01.2019 fortan 2,5 persönliche Entgeltpunkte als Zuschlag für die Kindererziehung im 2. Lebensjahr von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern!

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz  ist übrigens seit diesem Jahr ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorge unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Maximalbetrag von derzeit 208 € auf die Grundsicherung anrechenfrei. Lesen Sie hierzu: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2018/01/15/nur-noch-beschraenkte-anrechenbarkeit-von-betriebsrenten/

Erwerbsminderungsrente

Verbessern Sie Ihre wirtschaftliche Lage! Schätzungen nach wird jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, weil angeblich die medizinischen oder versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen nicht gegeben wären. Je nach Geburtsjahr müssen Sie nach verschiedenen Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar sein. Daneben müssen Sie in der Regel mindestens fünf Jahre versicherungspflichtig gewesen sein sowie in den letzten drei Jahren vor Eintritt des erwerbsmindernden Ereignisses Beitrag geleitet haben.

Jedoch gibt es für zahlreiche Sonderkonstellationen Sonderregeln und Ausnahmen. Das wird von der Rentenversicherung oft nicht erkannt. Etwa dann, wenn eine möglicherweise leistungsbegründende Erkrankung erst Jahre nach der Stellung Ihres ersten Rentenantrags auftritt.

Lesen Sie hier mehr

Durch das Rentenpaket 2019 wurde die Berechnung der EU-Rente verändert, so dass diese Rentenart etwas attraktiver geworden ist. Verbessern Sie Ihre wirtschaftliche Situation durch eine Erstberatung bei uns. Im Streitfall legen wir für Sie Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht ein.

Lesen Sie hier mehr zur zu den häufigsten Ablehnungsgründen auf Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Lesen Sie hier mehr zum Thema EM-Rente bei psychischen Erkrankungen und Depressionen

Schwerbehindertenrente und vorgezogene Altersrente

Die Schwerbehindertenrente und die vorgezogene Altersrente sind Wege früher aus dem Berufsleben auszutreten. Bei Schwerbehinderten ist dies mit Abschlägen schon ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Lesen Sie hier mehr zur Schwerbehindertenrente

Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt

Mit der Grundsicherung im Alter, die im SGB XII geregelt ist oder Hilfen zum Lebensunterhalt können Sie eine niedrige Rente verbessern.

Lesen Sie mehr zum Sozialhilferegress gegen Ihre Angehörigen auf unserer Unterseite zum Sozialrecht

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Bei Mitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Versicherungseinrichtung oder berufsständischen Versorgungseinrichtung haben Sie auch außerhalb der typsichen beruflichen Kerntätigkeit unter Umständen einen Anspruch auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, weswegen Sie Tausende von Euro im Jahr sparen können. Lassen sich von Rechtsanwalt Richter beraten.

Lesen Sie hier zu Befreiung von Industrietierärzten von der gesetzlichen Rentenversicherung: