Pachtrecht
Die sogenannte Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf bestimmte Zeit mit der Möglichkeit für die Pächter die “Früchte” aus dem Pachtgegenstand zu ziehen, wofür der Eigentümer ein bestimmtes Entgelt bekommt. Besonders häufig wird dies im Bereich der Gastronomie oder Landwirtschaft verwendet.
Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern, Verpächtern
Schwierigkeiten gibt es immer wieder im Verhältnis zu Mietern oder WEG-Mitgliedern, insbesondere in gemischt genutzten Gebäuden.
Lesen Sie hierzu etwa diesen interessanten Fall
Dasselbe Vertragsfreiheit, wie im Gewerbemietrecht, gilt für Pachtverträge für Gewerbeobjekte, wie Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe, Campingplätze oder andere Betriebe. Der große Unterschied zum Gewerbemietrecht ist, dass der Pächter umfassend die Erträge des Pachtobjekts ziehen kann und darf. Lassen Sie sich dazu von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. beraten.
Lesen Sie hier
Oft wird sich bei einer langfristigen Zusammenarbeit mit geplanter späterer Übergabe des Pachtobjekts der Abschluss eines langjährig befristeten Pachtvertrages in Kombination mit einer Kaufoption empfehlen. Lassen Sie sich auch hierzu von uns beraten: 0931/47085337.
Nicht bearbeitet wird von Rechtsanwalt Richter
- Landpacht
- Jagd- und Fischereipacht
- Unternehmenspacht –> wenden Sie sich hier ggf. an RA Carsten Lexa