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Transport- und Speditionsrecht

Transport- und Speditionsrecht

Im Transport- und Speditionsrecht  erhalten Sie kompetente Beratung von  Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur, der den Lehrgang zum Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht besucht hat. Er vertritt Sie bundesweit vor allen Gerichten bis auf den BGH in Zivilsachen. Nicht bearbeitet werden bei uns reine See-, Binnenschifffahrt-, Schienen- und Flugtransportrechtsfälle.

Besondere Kompetenz im Transport- und Speditionsrecht

Wir haben in unserer Kanzlei eine besondere Kompetenz im Bereich Transport- und Speditionsrecht auf der Straße aufgebaut. Herr Richter wurde daher im Juli 2015 vom Lasiportal als Berater des Monats ausgezeichnet.

Mehr zu unserem Leistungsportfolio  hier

Die anwaltliche Beratung findet in unserem Hauptsitz in Würzburg oder der Zweigstelle in Schweinfurt, auf Wunsch  auch rein per Mail oder telefonisch, statt.

Inkasso und die Alternativen

Wir helfen Ihnen bundesweit Ihre Ansprüche auf Frachtentgeld, Standgeld oder Schadensersatzansprüchen wegen Ladungsverlusten durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, außergerichtlich, aber auch vor den Mahngerichten und den ordentlichen Gerichten.

Lesen Sie hier zum Frachtgeld

Lesen Sie hier zum Standgeld

Die Verwertung vom Transportgut über eine Versteigerung

Es gibt Alternativen zum Rechtsstreit vor den Gerichten. Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter sind gegenüber anderen Gläubigernprivilegiert, weil sie ein gesetzliches Pfandrecht für alle Forderungen aus dem Fracht- Speditions- und Lagervertrag am Transportgut haben, also etwa wegen Frachtforderungen, Standgeldern, Zöllen und sonstigen berechtigten Aufwendungen, wie  Lagergeld und Nebenforderungen. Sie müssen also gegen Schuldner nicht unbedingt einen gerichtlichen Titel  über die Gerichte erstreiten, sondern können nach einem festgelegten Verfahren  die öffentliche Versteigerung des Transportgutes in die Wege leiten.

Das Pfandrecht entsteht mit der Inbesitznahme des Transportgutes bzw. mit der Verfügungsmacht über diese mit Hilfe eines Kannossement oder eines  Lagerscheins. Ein Gericht muss die Pfandreife nicht zuvor festgestellt haben. Lagerhalter sollten daher vor der Einlagerung eine detaillierte Lagerliste, ggf. sogar mit Fotos, erstellen. Nach Ende des Transport- oder Lagervertrages hat der Pfandgläubiger dann einen Anspruch auf die weitere Vergütung der Einlagerung als Folge der Ausübung des Pfandrechts (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main vom 03.08.2016, Az.: 14 U 65/16). Die Einlagerung darf aber nicht ewig  fortgesetzt werden, sondern sie hat (!) zu erfolgen, wenn eine Verpflichtung zur Verwertung des Pfandgegenstandes besteht. Holen Sie sich bei Fragen hier anwaltlichen Rat ein, um nicht in den Verdacht einer Unterschlagung zu geraten.

Vor der Verwertung muss die sogenannte Pfandreife eingetreten sein und die Verwertung mit einer Frist von einer Woche bis einem Monat je nach Einzelfall angekündigt werden. Die Kosten des Versteigerungsverfahrens hat grds. Ihr Schuldner zu tragen. Ein eigenhändiger Verkauf oder die Entsorgung des Transportgutes ist dagegen eine unerlaubte Selbstjustiz und man macht sich schadensersatzpflichtig und setzt sich strafrechtlichen Risiken aus.

Pfandverkauf in den ADSp

Der Pfandverkauf wird in den ADSp u.a. in Pos. 20 geregelt ; bei gewerblichen Auftraggebern ist eine Ankündigungsfrist von nur einer Woche vorgesehen. Die Versteigerung wird dann wegen  der im Pfandrecht enthaltenen Ermächtigung im Namen und für Rechnung des Eigentümers vorgenommen. Das Eigentum entsteht mit dem Verkauf des Pfandes neu. Bei rechtswidriger Verweigerung der Versteigerung können sich Pfandgläubiger nach § 23 ff. EGGVG wehren.

Mahnverfahren und Vertretung vor den ordentlichen Gerichten

Bei offenen Forderungen nach Auslieferung des Transportgutes können Sie ganz normal den Rechtsweg vor den Mahngerichten, den Zivilgerichten oder vor deren Handelskammern beschreiten. Bei grenzüberschreitenden Transporten ergibt sich die internationale Zuständigkeit oft aus der EuGVVO.

Wegen der kurzen Verjährungsfristen im Transport- und Speditionsrecht ist ratsam früh einen Anwalt einzuschalten. Lassen Sie sich helfen, bevor es zu spät ist.

Zum Anspruch auf Frautfracht nach Kündigung  hier

Grenzüberschreitenden Vollstreckung von Urteilen und Vergleichen im EU-Ausland

Sie werden sich nach einer anwaltlichen Beratung weniger überfordert fühlen von den vielfältigen Problemen des Transportrechts auf internationaler und bei Problemen bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung deutscher Urteile. Wir bieten Ihnen ein Netz kompetenter Partner im EU-Ausland mit denen wir kooperieren.

Effektive Verteidigung im gesamten  Fuhrpark

In Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, bei Verstößen gegen die  Ladungssicherung, inklusive Überladung und wegen des Zustandes Ihres Fahrzeugsvertritt Sie Richtsanwalt Richter . Bei Geschwindigkeitsverstößen oder sonstigen Verstößen gegen Verkehrsregeln ist RA Peter Lamprecht aus unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner.

Lesen Sie hier zu den Anforderungen der RiL 2014/47 an die  Beteiligten des Logistikkette

Bußgelder wegen Verletzung der europäischen Sozialvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten

Bei Nichteinhaltung der täglichen oder wöchentlichen Pausen gehen die Behörden nicht nur gegen die Fahrer, sondern auch gegen deren Unternehmen, hart vor. Ein Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhepausen aus den EU-Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 kann mit dem Einspruch erfolgreich angefochten werden, wenn die Polizei die Regeln selber falsch ausgelegt hat.

Lesen Sie hier zu den technischen Unterwegskontrollen

Unternehmensverantwortliche  können Sie sich bei einem Verstoß ihres Fahrpersonals zudem damit verteidigen, wenn sie ihre Pflichten wirksam delegiert haben. Sie haben  über verschiedene Wege also die Chance die Vorwürfe gegen Sie aus der Welt zu schaffen. Im Falle einer Anklage verteidigt Sie Rechtsanwalt Richter außergerichtlich, aber auch vor den deutschen Strafgerichten.

Nehmen Sie Bußgeldbescheide ernst: Ab einer Strafe von über 200 € kommt es zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister, was im schlimmsten Fall zum Entzug ihrer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr für ein ganzes Jahr führen kann. Bei den sogenannten “Todsünden” ist dies sogar zwingend!

Bußgelder bei Verstößen gegen Kabotagevorschriften

Nach grenzüberschreitenden Transporten dürfen ausländische Fuhrunternehmer grundsätzlich nur dreimal laden. In Zweifelsfällen lohnt sich anwaltliche Beratung einzuholen.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Ladungssicherheit und Überladung

Wenn Sie dabei ertappt werden Ihr Fahrzeug, Anhänger, Wohnwägen oder auch Dachgepäckträger bzw. Jets unsachgemäß zu  beladen oder zu überladen, dann droht Ihnen ein Bußgeldverfahren.

Lesen Sier hier mehr zu den Grundzügen der Ladungssicherung

Lesen Sie hier zur Ladungssicherung bei PKW, Wohnwagen und hinsichtlich Dachgepäckträger

Nicht immer stimmen allerdings die Vorwürfe, die oft das BAG gegen Sie führt und tatsächlich lag gar kein Verstoß gegen die Ladungssicherung vor, weil die Polizei vor Ort zu hohe Anforderungen gestellt hat oder der Verstoß ist gar nicht so dramatisch, wie zunächst behauptet.

Freiheitsstrafen bei Personenschäden

Im Falle eines Unfalls, insbesondere mit Personenschäden, müssen Sie sich als Fahrer regelmäßig sogar strafrechtlich verantworten und Sie sehen sich nicht selten ggf. einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Tötung, ggf. zusammen mit einem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gegenüber. Derartige Anklagen gegen Berufskraftfahrer münden häufig in Urteile mit mehrjähriger Freiheitsstrafe. Suchen Sie daher schon im Ermittlungsverfahren professionelle anwaltliche Hilfe und hoffen nicht darauf, dass ein Pflichtverteidiger Sie schon raushauen wird.

Mit einer guten Compliance OWi- und Strafverfahren vermeiden

 

Mit einer gut aufgestellten Compliance können Sie sich und Ihr Unternehmen schützen. Wir geben Ihnen eine Checkliste zur Hand, damit Sie während der gesamten Transportkette besser auf die Einhaltung von Regeln achten und dokumentieren –  von der Abfahrtskontrolle bis zur Übergabe der Ware an den Empfänger. Die Gefahr von Bußgeldern und ggf. Verfallanordnungen sinkt und gibt Ihrem Unternehmen zusätzliche Liquidität und die Sicherheit ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu sichern.

Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit Gütertransporten

Kommt es bei Gütertransporten zu Schäden, weil die Ware schlecht gesichert war oder aus sonstigen Gründen verloren geht, sind Frachtführer und Speditionene generell wegen der Obhutshaftung in der Verantwortung. Dennoch gibt es Verteidigungsmöglichkeiten und der geltend gemachte Schaden wird nicht selten zu drücken sein.

hierzu zum Thema:

Beförderungssichere Verladung bei Schwertransporten

Beförderungssicherheit ist Absendersache

 

Sozialrechtliche Risiken für Transportunternehmen verringern

Fachanwalt für Sozialrecht  Richter berät Sie über sozialrechtliche  Risiken in den Verträgen mit ihren Minijobern, Werkarbeitern oder sonstigem Fahrpersonal. Damit begegnen Sie dem Damoklesschwert gewaltiger Beitragsnachforderungen, bis hin zum Vorwurf des Sozialbetrugs, das über Ihrem Haupt und Ihrem Unternehmen schwebt, wenn gegen Sie der Vorwurf der Scheinselbständigkeit geführt wird.  Wir unterstützen sie auch bei Schwierigkeiten mit der Knappschaft Bahn See, der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Rechtsanwalt Richter ist einer der wenigen Anwälte, der sowohl den Fachanwaltslehrgang für Transport- und Speditionsrecht, wie auch den für Sozialrecht besucht hat und hat viel praktische Erfahrung im Bereich der Logistik. Gemeinsam finden wir sicher auch eine Strategie, wenn Sie Adressat von Beitragsnachforderungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder andere Träger der Sozialversicherung sind.

Lesen Sie hier hier mehr zum Thema Scheinselbständigkeit bei Logistikunternehmen

Zum Mindestlohn mehr hier

Ladungsverluste und -diebstähle

Bei Ladungsverlusten und Ladungsbeschädigungen hilft Ihnen Rechtsanwalt Richter kompetent und zuverlässig Schäden gegenüber Ihrer Transportversicherung oder dem Schädiger durchzusetzen. Im Falle des Regresse  treten wir für Sie unberechtigten Regressforderungen  entgegen. Rechsanwalt Richter hat sich in seiner Masterarbeit ausführlich wissenschaftlich der Frage der Leichtfertigkeit bei Frachtführern gewidmet. Und dies auch im häufig grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr.

Im  Transportrecht wird das deutsche Recht bei grenzüberschreitenden Transporten oft von  der CMR verdrängt. Sie haben mit  RA Richter, LL.M.Eur. einen echten Spezialisten für Straßengüterverkehr an der Seite.

Streitigkeiten mit der Transportversicherung

Im Falle von größeren Ladungsverlusten oder -diebstählen kommt es rasch zu Auseinandersetzungen mit der Transportversicherung und gegenüber den Parteien des Kaufvertrages. Bei der Durchsetzung oder der Abwehr dieser Forderungen unterstützen wir Sie gerne.

 

In dieser komplexen Situation oft mit mehreren Unterfrachtführern oder Subunternehmern werden Sie froh sein einen kompetenten Ansprechpartner an der Seite zu haben, der Erfahrungen im Logistikrecht hat.

Lesen Sie hier zu Fehlern bei der Schnittstellenkontrolle

Lesen Sie hier diese interessante Entscheidung zur richtigen  Berechnung des Rohgewichts der Ladung

 Logistikrecht und die Vertragsgestaltung dazuz

Logistikverträge sind eine Mischform aus Werk-, Dienst-, klassischen Transport- und anderen Vertragsformen, wie Lagerverträgen, die interessante Gestaltungsmöglichkeiten für Sie bieten. Dennoch setzen AGB-Kontrolle und –  sofern einbezogen die ADSp oder die Logistik-AGB, – ihrer Phantasie Grenzen. Lassen Sie Ihre Verträge durch Rechtsanwalt Richter überprüfen und vermeiden Sie Fehler, bevor sie sich auswirken.

hier mehr zum Thema Logistik

Nicht nur die Großindustrie, auch der oft hochspezialisierte Mittelständler verkauft und verschickt seine Waren über Container in alle Ecken Deutschlands und von dort aus auch gerne in die ganze Welt. Über Straßen-, Luft- oder Schienenverkehr sowie den Seeweg gelangen deutsche Waren überall hin und jeder Transportvorgang kann komplexe rechtliche Folgen haben, vorallem dann, wenn es zu einem Schaden kommt. Haftungsbeschränkungen, der Ausschluss von Mängelrechten oder die Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen auf der einen Seite, die Vereinbarung von Vertragsstrafen, die exakte Beschreibung der zu erbringenden Leistung und die Stellung von Sicherheiten auf der anderen Seite, machen einen Transportvertrag erst zu einer runden Sache.

Tücken des AGB-Rechts

Erst eine kompetente anwaltliche Hilfe bei der Vertragsgestaltung im Vorfeld hilft Ihnen gefährliche Klippen, die auftauchen können, zu umschiffen. Nichts ist so ärgerlich, wie wenn die sich von Ihnen sorgsam überlegte Vertragsgestaltung von einem Gericht verworfen wird, wie dies bei bei Palettentausch-Klauseln häufig der Fall ist.

Einen Kurzüberblick zur Erstellung von Logistikverträgen finden Sie hier

Lesen Sie hierzu:

Schwundklauseln richtig auslegen

Zu den  ADSp 2017 in der Praxis lesen Sie hier

Schäden beim Umzug und deren Geltendmachung

Auch  Umzugsunternehmen  sowie deren Kunden schätzen unsere anwaltliche Unterstützung, wenn es bei Umzügen oder bei einzelnen Paketlieferungen Probleme gibt. Wir helfen, wenn die von transportierte Ware beschädigt  ankommt oder ganz verloren gegangen ist. Ob bei der Forderungsgeltendmachung gegenüber Ihrem Transportunternehmer und seinem Versicherer oder wenn Sie vom ehemaligen Kunden in Regress genommen werden.  Die Haftungsbegrenzungen  im Transportrecht werden fallen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit dargelegt werden können oder auf eine Beweislastumkehr nicht substantiiert vorgetragen werden kann. Beim Abschluss einer Neuwertversicherung spielen Fragen, wie der Abzug neu für alt, zudem dann keine Rolle mehr. Zögern Sie, wegen der kurzen Ausschlußfristen in diesen Bereichen, nicht eine Schadensmeldung zumindest in Textform bei ihrem Transporteur abzugeben und suchen Sie frühzeitig Hilfe bei ihrem Anwalt.

Lagerrecht

Liegt der Schwerpunkt des Transportvertrages auf der Lagerung kann Lagerrecht zu Anwendung kommen, das noch ein mehr Vertragsfreiheit bietet als als das klassische Transportrecht. Nutzen Sie hier Ihre Spielräume bei der Vertragsgestaltung. Bei Schäden, die während des Lagervorgangs entstehen, hat der Käufer – gegebenenfalls unter Beachtung des § 377 HGB bei Kaufleuten – den Mangel unverzüglich zu rügen. Häufig werden hier Lagerversicherungen mit ins Spiel kommen.

hierzu:  Einlagerer informieren vor Umlagerung

 

Zollrecht

Zollangelegenheiten werden meist Sache des Absenders sein. Jedoch kann es sein, dass vom Frachtführer Hinweise gegeben werden müssen. Lassen Sie sich beraten.

dazu hier mehr