„Schlamper“ kostet 350 Euro

Darf man einen  Anwalt schlampig nennen?

Einen Anwalt als Schlamper zu bezeichnen kann eine üble Nachrede darstellen und kostet 350 Euro – zumindest nach Ansicht des Amtsgerichts Schweinfurt. Unsere Kanzlei konnte eine Verfahrenseinstellung erreichen, nachdem vom Täter beim Opfer eine Entschuldigung ausgesprochen wurde, weil die Bezeichnung als “Schlamper” diesen in seinen Gefühlen und offenbar wohl auch in seiner Berufsehre verletzt hatte. Hintergrund der Anklage war ein kritischer Kommentar des damaligen Angeklagten unter einem Bericht über die Verurteilung eines AfD-Politikers, den das Opfer durch alle Instanzen als Anwalt letztlich ohne Erfolg vertreten hatte. Opfer und Täter kannten sich jedoch schon aus mehreren zivilrechtlichen Verfahren, indem das Opfer den vermeintlichen Täter erfolglos u.a. auf Unterlassung verklagt hatte.

Bei Ehrdelikten Strafantrag nötig

Bei sogenannten Ehrdelikten, wie Beleidigung oder übler Nachrede, muss jedoch neben einer Strafanzeige ein Strafantrag schriftlich erstattet werden. Ironischerweise hatte es der  in seiner Ehre verletze Anwalt nicht hinbekommen eine sichere schriftliche Strafanzeige elektronisch über bea, das besondere elektronische Postfach für Anwälte, zu stellen, wie es der BGH unter Berufung auf §32a StPO vorsieht: Wenn nicht qualifiziert signiert wird, dann muss bei bea-Einreichung zumindest durch Namensangabe am Textende einfach signiert werden. Der Antragsteller, der als Fachanwalt für Strafrecht in einer mittelständischen Kanzlei aus mehreren Berufsträgern organisiert ist, unterschrieb jedoch nicht namentlich und wählte damit gerade nicht den sichersten Weg.

Nach Ablauf Strafantragsfrist unbehebbarer Verfahrensmangel

Nachdem die Strafantragsfrist abgelaufen war, kam es auf die Frage, ob die Bezeichnung als “Schlamper” in diesem Kontext eine üble Nachrede darstellt eigentlich nicht mehr an. Es bleibt ungeklärt, ob der in seiner Ehre angegriffene Anwalt schlampig arbeitete oder nicht. Das Verfahren musste nach Ansicht der Verteidigung ohnehin wegen des unbehebbaren Verfahrensmangel eingestellt werden.

Verfahenseinstellung am Ende

Letztlich war auch dann die Staatsanwaltschaft von einer Verfahrenseinstellung zu überzeugen. Die Kosten des Verfahrens wurden dabei der Staatskasse auferlegt.

Wokeness und cancel culture schreiten voran

Fakt ist, dass bei öffentlicher Kritik im Internet generell Zurückhaltung geübt werden sollte, auch weil die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät durch eine immer „wokere“ Gesellschaft, die mit shitstorms und Unterlassungsklagen die  Meinungsfreiheit angreift.

Unsere Kanzlei unterstützt sie sowohl beim rechtlichen Vorgehen gegen Verletzer Ihrer Persönlichkeitsrechte, wie auch dann, wenn sie sich gegen den Vorwurf verteidigen müssen Jemand Anderes in seiner Ehre, ob durch Beleidigung