Gesetzesinitiative im Betreuungsrecht
Der Gesetzgeber reagiert nun endlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 (1 BvL 8/15)wonach eine umfassende Regelung geschaffen werden muss für Menschen, für die ein Betreuer für den Bereich Gesundheitsfürsorge bestellt wurde und die bei einem drohenden schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, notfalls eben auch gegen ihren natürlichen Willen. Der Betreute kann seinen Willen also nur noch mit einer Patientenverfügung durchsetzen. „Neue Gesetzesinitiative: Ohne Patientenverfügung schlechte Karten“ weiterlesen