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Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht  vor allem für Unternehmen und Unternehmer von Bedeutung. Wie sollte im Einzelfall die Rechtsform eines Unternehmens gestaltet werden, damit das Unternehmen optimal wachsen kann? Wie werden die Interessen der Gesellschafter bestmöglich berücksichtigt? Was ist zu tun, wenn es Differenzen zwischen den Gesellschaftern oder anderen Gesellschaftsorganen gibt? Solche und ähnliche Fragen brauchen oft anwaltliche Beratung und Hilfe.

Da hierbei schnell ein Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Anwalt wächst, erkennen viele Unternehmer die Vorteile einer fundierten, an Recht und Gesetz orientierten Wegfindung zur Lösung der tagtäglichen Probleme, mit denen ein Unternehmen zu kämpfen hat.

Hier geht es oft um die Finanzierung und Absicherung von Krediten oder Fragen zur Scheinselbständigeit, aber auch die Prüfung und den Entwurf von Verträgen oder die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen ist sehr oft Bestandteil der anwaltlichen Beratung von Unternehmen. Je nach Größe und Tätigkeit des Unternehmens kommen natürlich die verschiedensten Rechtsgebiete hinzu.

Kleine und mittelständische Unternehmen können sich eine eigene Rechtsabteilung natürlich in aller Regel nicht leisten. Hier gibt es für diese Unternehmen die Möglichkeit, diese Rechtsabteilung auszulagern, indem man einen “Flatrate” – Vetrag mit dem Rechtsanwalt macht, dessen Inhalt grob zusammengefasst etwa folgendermaßen lauten könnte:

-Rechtsanwalt N. berät den Fuhrunternehmer Z. in allen rechtlichen Fragestellungen, die sich diesem Unternehmen stellen, inklusive außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen des Unternehmens gegenüber Dritten und Abwehr derartiger Ansprüche von Dritten. Eventuell nötige gerichtliche Vertretung ist gesondert und nach den allgemeinen Vorschriften abzurechnen.

– Dafür zahlt Z monatlich den Betrag von 2.000 Euro an  N.

– Der Vertrag ist mit Monatsfrist beidseitig kündbar..

Das ist ein Beispiel, wie in etwa solch eine rechtliche Beratungsvereinbarung ablaufen kann. Der Beispielsbetrag von 2000 Euro kann je nach Unternehmensgröße und Beratungsumfang natürlich anders ausfallen.

Durch derartige Beratungsverträge hat das Unternehmen stets einen Fachmann zur Beantwortung seiner Rechtsfragen bei der Hand und weiß auch, dass die Kosten hierfür planungssicher feststehen. Auch der Rechtsanwalt hat für seine Tätigkeit eine angemessene Bezahlung und kann mit diesem Betrag, auch wenn dieser weit niedriger sein dürfte, als würde er alle Tätigkeiten einzeln nach den gesetzlichen Vorschriften abrechnen, monatlich planen und rechnen.

Rechtsanwalt Niggl berät seit Langem Firmen in dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Unternehmensrechts im Allgemeinen.