Neue Regelsätze mit dem Bürgergeld
Wie das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat erhaltenAlleinstehende 502 Euro (bisher 449 Euro),
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft 451 Euro (bisher 404 Euro) und Kinder ab 14 Jahre 420 Euro (bisher 376 Euro),
Kinder von 6 bis 13 Jahre 348 Euro (bisher 311 Euro) sowie
Kinder bis 5 Jahre 318 Euro 245 Euro!