Als Sozialhilferegresspflichtiger dem Sozialamt ein Bein stellen

Vorzeitige Erbfolge auch gegenüber der übernächsten Generation

Die rechtzeitige Übertragung des eigenen Häuschens auf die Erben im Wege der vorweggenommen Erfolge  und die Eintragung eines Wohnrechts ist ein alter Hut, um eine mögliche erzwungene Vermögensverwertung durch das Sozialamt zu vermeiden.

Den Wohnwert verringern

Dass möglicherweise sozialhilferegresspflichtige Kinder ihr Häuschen  ebenfalls unter Einräumung eines Wohnrechts  frühzeitig an die nächste Generation vorausschauend übertragen können, um im Falle eines Regresses den bei der Regresshöhe einzubeziehenden Wohnwert zu verringern, haben dagegen die Wenigsten auf dem Schirm.

Eingetragenes Wohnrecht als Gegenwert

Das Sozialamt von Hamm, das wegen einem möglicherweise  gegebenen Rückforderungsanspruch des Schenkers dessen unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit deswegen erhöhen wollte, wurde jetzt von BGH gestoppt (BGH-Urteil vom 20.02.2019, Az.: XII ZB 364/18). Hier hatte sich trotz der negativen Vermögensverschiebung an der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners nichts verändert, meinten die Richter. Das eingetragene Wohnrecht war auch ein hinreichender Gegenwert für die Schenkung, weil dem Schenker ja die vollumfängliche Nutzungsmöglichkeit verbleibt.

 

Tipp vom Anwalt:

Eine vorweggenommene Erbfolge um die Folgen eines Sozialhilferegresses zumindest abzumildern, ist für die Beteiligten nicht ohne Risiken, weil zu kreative Wege das Sozialamt auszutricksen oft die Gefahr einer Sittenwidrigkeit provoziert und dann alle Bemühungen vergebens waren. Lassen Sie sich daher im Vorfeld professionell anwaltlich beraten!