Pflegereform: Gesetzesänderung für versicherte Pflegende

Die soziale Absicherung von Pflegenden wurde sogar verbessert. Bereits schon jetzt hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Befreiung für die Dauer von bis zu zehn Arbeitstagen, wenn er einen nahen Angehörigen pflegen oder dessen Pflege organisieren muss, wenn sein Angehöriger pflegebedürftig ist und eine akute Pflegesituation eingetreten ist, die nicht vorhersehbar war. Der Anspruch greift also nur in Pflege-Notsituationen, wie wenn die pflegerischen Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt organisiert werden muss, bei akut eingetretener Pflegebedürftigkeit oder bei der plötzlichen Verschlimmerung einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit. Wenn sich Berufstätige intensiv um einen schwerkranken nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase im Rahmen einer Palliativpflege kümmern müssen, können sie sich sogar drei Monate von der Arbeit befreien lassen. „Pflegereform: Gesetzesänderung für versicherte Pflegende“ weiterlesen