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Update wegen neuem BSG-Urteil: Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Beschäftigte

Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte

Ein 63-Jähriger Mann hatte mit seiner Entscheidung nach Altersteilzeitarbeit eine Altersrente mit einem Abschlag von 10,8 % zu wählen so richtig danebengelangt. Denn rund acht Monate später hatte die GroKo im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren eingeführt.

Tipp vom Anwalt: Die 45-jährige Wartezeit kann ausnahmsweise auch  durch Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt werden, sofern diese vor dem 01.07.2014 liegen! Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich klargestellt, letzteres gilt für die letzten beiden Beitragsjahre vor dem Renteneintritt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber insolvent wurde oder seine Geschäftstätigkeit vollständig eingestellt hat. Wird hingegen nur eine Niederlassung geschlossen und der Arbeitnehmer in dem Zuge gekündigt, wird nicht die gesamte Betriebstätigkeit eingestellt. Das musste ein Außendienstmitarbeiter eines bundesweit tätigen Bildungsdienstleisters kürzlich erfahren (BSG vom 28.06.2018, Az.: B 5 R 25/17 R)

Wechsel der Rentenart schwierig

Kein Problem, dachte sich der Mann und beantragte nun diese. Damit biss er aber auf Granit bei der Deutschen Rentenversicherung, die ihn an den bestandskräftigen Bescheid erinnerte und an den Umstand, dass der Wechsel von einer Rentenart in die nächste außerhalb des § 300 SGB VI grundsätzlcih ausgeschlossen ist.

Nicht mit mir”, dachte sich der Mann wiederum und ließ nach erfolglosem Widerspruch zunächst Klage beim Sozialgericht Augsburg und dann Berufung beim Landessozialgericht einlegen. Der Mann landete zweimal eine böse Bauchlandung.

Verschiedene Renten wegen Alter

Lesen Sie den § 34 IV SGB VI, schrieben die Sozialrichter dem Kläger in Stammbuch, der den Wechsel von einer in die andere Rentenart wegen Alters in eine andere Rente wegen Alters nach bestandskräftigem Rentenbescheid ausschließe. Der keilte durchaus bauernschlau zurück: “Nein! Die abschlagsfreie Rente ist keine andere Rentenart! Lediglich der Abschlag ist angepasst worden!”

Unterschiedliches Inkrafttreten und Berechnung des Zugangsfaktors

Damit sorgte er aber nur für Kopfschütteln auf der Richterbank, die ihm entgegenhielten, dass es sich bei der Rente nach § 236b SGB V selbstverständlich um eine andere Altersrente handle, da neben anderer Rechtsgrundlage u.a auch eine andere Berechnung des Zugangsfaktors geregelt worden sei. Unterschiede gäbe es auch beim Inkrafttreten der Regelungen.

Hinweis vom Anwalt: Eventuell bestehende Beitragslücken nachträglich durch Nachzahlung freiwilliger Beiträge zu schließen ist gemäß dem LSG Baden-Württemberg (Az.: L 10 R 2182/16) nach Ablauf der Zahlungsfrist hierfür nicht möglich, wenn nicht ausnahmsweise ein besonderer Härtefall vorliegt.

Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung

Verfassungswidrig sei diese Regelung keinesfalls, so die Sozialrichter. Die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung seien zu stabilisieren und die Funktionsfähigkeit des Systems zu gewährleisten. Dem würde entgegenstehen, wenn Rentner einfach so von einer Rentenart in die andere wechseln könnten.

Dieses Urteil wurde Ihnen vorgestellt von dem in Würzburg und Schweinfurt im Sozial- und Rentenversicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur.

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Neues Begutachtungsassessement (NBA) zur Ermittlung der Pflegegrade – ein erster grober Überblick

Neues Begutachtungsassessment

 

Modul Mobilität

Bei der Prüfung der sechs Module ist bei der Mobilität zu beginnen. Wichtigstes Kriterium ist hier, wie selbständig der Pflegebedürftige sich in den eigenen vier Wänden bewegen kann. Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die zu pflegende Person in der Lage ist ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen oder zu wechseln und sich fortzubewegen. Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte, wie Körperkraft, Balance oder Bewegungskoordination und nicht die zielgerichtete Fortbewegung. Das Treppensteigen fließt auch in die Bewertung ein, unabhängig davon, ob die pflegebedürftigte Person eine Treppe hat oder nicht. „Neues Begutachtungsassessement (NBA) zur Ermittlung der Pflegegrade – ein erster grober Überblick“ weiterlesen

Pflegestärkungsgesetz II: Neues Begutachtungsmanagemet für Neuanträge zum Erhalt eines Pflegegrades ab 01.01.2017

Pflegerecht und Pflegeversicherung

Update: Der VdK hat die Pflegereform kritisiert, es gebe zuviele Verlierer insbesondere, dass Pflegebedürfte mit Pflegegrad 1 nur Anspruch auf Leistungen in Höhe von 125 Euro und Beratung haben.  “Man kann bei einer so umfassenden Reform nicht einen Einzelaspekt herausgreifen!”, hält Rechtsanwalt Richter dem entgegen. Insbesondere seien flächendeckend die Leistungen für Pflegebedürftige  summenmäßig gestiegen. Durch die Abschaffung des unwürdigen Pflegeminutenzählens zugunsten des Abfragens von noch vorhandenen Fähigkeiten und dem Grad der Selbständigkeit bekommen nach den derzeitigen Erfahrungen mit Mandanten in unserem Kanzleialltag Pflegebedürftige nun im Schnitt höhere Pflegegrade. Auch ist die Bereitschaft der Betroffenen gestiegen ihre Rechte gegenüber den Pflegekassen mit dem Widerspruch oder einer Klage vorm Sozialgericht durchzusetzen.

Hier nun der Artikel:

 

Der Experte für das Pflegerecht in unserer Kanzlei erklärt Ihnen die neue Pflegereform:

Denn im Zuge der Reform des SGB XI wurden am 1. Januar 2017 die bisher drei Pflegstufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Für deren Bestimmung wurde zudem ein neues Begutachtungsverfahren geschaffen, das sogenannte Begutachtungsassessment (NBA). Es bewertet den Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen, sogenannten Modulen, mit unterschiedlicher Gewichtung: Mobilität (10%), kognitive Fähigkeiten und psychische Problemlagen (15%), Selbstversorgung (40%), die Fähigkeit krankheitsbedingte Belastungen zu meistern, also alleine zum Beispiel Medikamente einzunehmen(20%) sowie den Tagesablauf selbständig zu gestalten (15%). Eine Zeiterfassung nach Pflegeminuten spielt bei der neuen Begutachtung nun keine Rolle mehr.
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