Kein Pflegekostenersatz vor Verwertung des Hausgrundstücks
Bis das der Tod Euch scheidet? Das Gericht hatte über den Fall einer 58-jährigen pflegebedürftigen Thailänderin und ihres Ehemannes zu entscheiden, der Ersatz für seine Pflegekosten seiner Frau vom Staat erhalten wollte, dessen Antrag aber abgelehnt wurde, weil er noch ein ca. 700 m² großes Hausgrundstück mit einem Restwert von fast 80.000 € nach Abzug der Schulden in seinem Eigentum hielt (OVG Nordrhein-Westfalen vom 09.11.2018, Az.: 12 A 3076/15).
Unzumutbare Härte der Verwertung
Der Mann meinte vergebens, die Verwertung des Hausgrundstücks sei für ihn eine unzumutbare Härte, weil er von seiner an paranoider Schizophrenie erkrankten Ehefrau getrennt leben und sein Vermögen nicht für sie einsetzen wolle. Die Einstandsgemeinschaft war durch diese Umstände aber nicht gelöst, so die Richter.
Verschwiegende Einkünfte
Amüsantes Detail am Rande: Der Mann war zuvor mit der Behörde aneinander geraten, weil er angeblich Einkünfte aus dem Import von Schrumpfköpfen aus den USA verschwiegen hatte.
Tipp vom Anwalt: Bis zu Verwertung können Sie Ersatz der Pflegekosten als Darlehen beantragen und dann ggf. auf Zeit spielen.