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AG Würzburg: Pflegekonzept nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar

Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung einer Pflegekraft

Eine interessante Entscheidung zur Eigenbedarfskündigung hat das Amtsgericht Würzburg getroffen. Eine Vermieterin hatte ihrer Mieterin gekündigt, weil sie deren neben der Wohnung ihres kranken Vaters befindliche Wohnung für die Unterbringung einer Pflegekraft benötigte.

Keine unzulässige Vorratskündigung

Dem widersprach die MIeterin mit dem Argument die Pflegekraft sei noch niht eingestellt, so dass eine unzulässige Vorratskündigung vorliege. Zudem sei das vorgestellte Pflegekonzept ungeeignet.

Pflegekonzept nur eingeschränkt überprüfbar

Diesen Argumenten erteilte das Amtsgericht Würzburg mit seiner Entscheidung vom 24.08.2022 eine Absage. Ohne eine geeignete Wohnung könne keine Pflegekraft eingestellt werden. Im Übrigen sei es dem Gericht generell verwehrt das vorgelegte Pflegekonzept, außerhalb einer allgemeinen Missbrauchskontrolle, zu überprüfen (Az.: 13 C 1262/22).

hier die Entscheidung: 

13_C_1262_22_Abschrift_Urteil_AG_Wuerzburg_v_07_09_2022