Interessante Entscheidung zum Presserecht

 

Das Landgericht Schweinfurt hat mit Urteil vom 10.08.2022 (Az.: 11 O 467/22 eV) entschieden, dass das Zuwarten von einem Monat nach einer Presseveröffentlichung für den/die Verletzte dringlichkeitsschädlich ist.

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