Vom Unternehmer zum Hartz IV-Empfänger wegen Corona

Gefangen im der Soforthilfe-Warteschleife

Es war ein großes Versprechen, dass die Politik abgegeben hatte. Soforthilfen sollten Unternehmern helfen die coronabedingten Umsatzrückgänge zu überbrücken. Die Gelder wurden schnell bereitgestellt, doch in der Bewilligung ist es nun wegen des starken Andrangs und strengeren Überprüfungsverfahren nach einigen Betrugsversuchen zu heftigen Verzögerungen gekommen.

Hartz IV-Antrag trotz Soforthilfe?

Viele Unternehmer, die die Liquiditätsmängel nicht mehr auffangen können, müssen um ihren Lebensunterhalt zu sichern, nun Hartz IV beantragen. Obwohl die Politik eigentlich einen erleichterten Hartz IV-Antrag versprochen und bereitgestellt hat, halten sich einige Jobcenter – besonders in sogenannten Optionskommunen, wo die Gemeinden ihre Arbeitslosen in eigener Verantwortung selber verwalten – sich an diese Vorgaben nicht und prüfen das Vermögen weiter ab. Nach deren Empfinden handelt es sich bei dem neuen Antrag nur um eine Empfehlung der Bundesarbeitsagentur.

Tipp vom Anwalt: Beantragen Sie mit Ihrem Antrag sofort einen Vorschuss, um nicht in eine weitere Warteschleife zu rutschen – diesmal beim Jobcenter. Besteht das Jobcenter weiter auf den vollständigen Antrag, dann leiten  sie ein Eilverfahren vor ihrem zuständigen Sozialgericht ein.

Wenn später die Soforthilfe ausgezahlt wird, dann darf sie nicht auf das Hartz IV angerechnet werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 15.09.2021, L 18 AS 884/21). Für Selbständige gibt es übrigens auch eine verkürzte Anlage EKS. Anwaltskosten können hier als Betriebsaufwand in der Krise u.U. gewinnmindernd eingetragen werden.