Sozialgerichtliche Entscheidung zur Sterbegeldversicherung
Sozialhilfe will auf Sterbegeldversicherung zugreifen
Eine Sterbegeldversicherung ist nicht zwangsläufig zu kündigen, wenn der Versicherte zum Sozialfall wird und Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte. So hat es das SG Gießen in einem recht aktuellen Urteil entschieden. In Zeiten, wo die Altersarmut weiter zunimmt ist das eine positive Entscheidung für wirtschaftlich schwächere Senioren. Rechtsanwalt Christopher Richter stellt Ihnen das interessante Sozialgerichtsurteil vor. „Das interessante Urteil: Gute Nachricht für alle Besitzer einer Sterbegeldversicherung“ weiterlesen