📞 0931 470 85 337

Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen

Entscheidung im Pflegerecht

Kostenübernahmeerklärung sorglos unterschrieben

Die Tochter der Pflegebedürftigen hatte bei Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Nachdem die Mutter gestorben war, verlangte das Pflegeheim von ihr rückständige Heimkosten in Höhe von 5.600 €. Die Tochter verweigerte allerdings eine Zahlung. Sie war der Ansicht, sie hafte nicht, da sie die Erbschaft ausgeschlagen habe. „Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen“ weiterlesen