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Kein Wegeunfall bei Homeoffice

Lücken im Unfallversicherungsschutz bei Homeoffice

Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer angenehm. Für kleine Selbständige, die ihr Startup vom Wohnzimmer aus starten, gibt es dazu oft gar keine andere Alternative. Das kann aber auch Nachteile haben, wie der folgende Fall des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zeigt (LGS vom 26.09.2018, Az.: L 16 U 26/16).

Teleworking und anderes Arbeiten “in den eigenen vier Wänden”

Gegen Ende November hatte da eine für die Deutsche Rentenversicherung im Homeoffice mit Teleworking-Arbeitsplatz ausgestattete Dame Ihr Kind mit dem Fahrrad in den nahegelegenen Kindergarten gebracht. Auf dem Rückweg fiel sie vom Fahrrad und zog sich einen Verrenkungsbruch des rechten Ellenbogens zu.

Erstattungsstreit nach §§ 102 ff SGB X

Dass der Fall überhaupt vor Gericht landete lag daran, dass nun Krankenkasse und gesetzliche Unfallversicherung über die Erstattung der Krankenbehandlungskosten von fast 20.000 € und die Frage, wer denn nun der zuständige Sozialversicherungsträger sei, stritten.

Nach dem LSG lag kein Wegeunfall vor, da allein die Arbeit in der Wohnung dieser grundsätzlcih nicht den Charakter der häuslichen Lebenssphäre nimmt. Ein Betriebsweg sei der Weg zum Kindergarten aber nicht, weil dieser nichdt im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wurde. Das Bringen des Kindes war nach dem vorliegenden Sachverhalt hier auch nicht unterwartet notwendig geworden, um weiter die betriebliche Arbeit verrichten zu können, meinten die Richter.

Keine Diskriminierung von Zuhause Arbeitenden

Wer zuhause arbeitet, der setzt sich nicht den Verkehrsgefahren aus, die sich diejenigen Arbeitnehmer aussetzen, die jeden Morgen “zur Arbeit” gehen oder fahren, meinten die Richter. Der Kindergarten stelle auch keinen sogenannten “dritten Ort” da, weil sich die Frau dort nur wenige Minuten – und keine zwei Stunden – aufgehalten hatte.

Tipp vom Anwalt: Planen sie Aufenthalte an dritten Orten also zeitlich großzügig! Das kann den Unfallversicherungsschutz erhalten!

Mangels Weg i.S.v. § 8 SGB VIII fanden auch die durch das Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten zur Erleicherung der Berufstätigkeit von Frauen ins SGB VIII gelangten Vorschriften, die bestimmte Um- oder Abwege in den Versicherungsschutz einbezogen, weder direkt noch analoge Anwendung.

Der Gesetzgeber ist nicht gehalten zur Förderung von Familie und Ehe jedwede den Versicherten günstige Regelung vorzusehen, betonten die Richter.

 

 

 

 

 

Arbeitnehmer auf Abwegen verlieren Unfallversicherungsschutz

Unfallversicherung bei Wegeunfall

Wer kennt das nicht? Todmüde von der Arbeit heim, im Zug einschlafen und dann ein paar Stationen weiteraufwachen als man eigentlich aussteigen wollte. Das Thüringische Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass im Falle eines Unfalls in diesem Fall kein Unfallversicherungsschutz bestehen kann. Der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen dieses interessante Urteil vor.

Von Zug erfasst auf Nachhauseweg

Eine Mittvierzigerin, Fleischfachverkäuferin, kehrte nach der Frühschicht und vorangegangener Tagschicht übermüdet nach Hause. In der Regionalbahn schlief sie ein und erwachte erst wieder eine Station später als geplant. Zu dem auf dem anderen Gleis stehenden Zug – in entgegengesetzter Richter – nahm sie die Abkürzung über die Gleise und wurde durch eine rangierende Lok erfasst und so stark verletzt, dass sie noch am Unfallort verstarb.

Klage auf Hinterbliebenenleistungen nach § 63 I SGB VII

Die Klage der Hinterbliebenen auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen nach § 63 I 1 SGB VII wurde nun von den Sozialrichtern abgewiesen. Die Frau habe sich nämlich auf einem Abweg – in entgegengesetzter Richtung – zum Nachhauseweg befunden. Als der Unfall passierte sei sie auch noch nicht auf den gewöhnlichen Nachhauseweg zurückgekehrt.

Abweg oft nicht versichert

Ein Umweg, also ein verkehrsbedingtes Ausweichen, sei ebensowenig der Grund für das Weiterfahren gewesen, wie ein “betriebsbedingter Schlafmangel”. Damit wichen die Richter von einer Entscheidung des Sozialgericht Gelsenkirchen ab (Az.: S 13 U 53/02), wo eine Arbeitnehmerin nach einer Nachtschicht auch auf dem Nachhauseweg einschlief und die Unfallversicherung die  verunfallte Klägerin entschädigen musste.

Eigenwirtschaftliche Gründe statt Schichtplan

Hier aber sahen die Sozialrichter eigenwirtschaftliche Gründe für das Einschlafen. Weder der Schichtwechsel, noch äußere Umstände, wie Dunkelheit oder entsprechende Außentemperaturen seien für das Einschlafen wesentlich gewesen.

Tipp vom Anwalt: Versuchen Sie in solchen Situationen unbedingt die damalige Situation vor dem Unfall zu rekapitulieren und trage Sie Umstände vor, die das Einschlafen des Unfallversicherten begünstigt haben.

Wegeunfall nicht auf direkter Wegstrecke

Weil der Unfall nicht auf der üblicherweise genutzten direkten Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erfolgte, war der Wegeunfall hier also nicht versichert.

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Die fünf schlimmsten Fehlern in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden

Fehler in Sozialversicherungsbescheiden

Unser Experte in der Kanzlei für das Sozialversicherungsrecht Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur sagt Ihnen hier, worauf Sie aufpassen müssen: Denn Fehler in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden sind relativ häufig und kosten  Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft eine echte Stange an Geld. Im schlimmsten Fall sieht sich der Arbeitgeber heftigen Beitragsnachforderung sowie gegebenenfalls sogar einem Strafverfahren gegenüber und mancher Angestellter hat keine Leistungsansprüche im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Insolvenz des Arbeitgebers gegenüber der Sozialversicherung – also dann, wenn er sie am dringendsten bräuchte! „Die fünf schlimmsten Fehlern in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden“ weiterlesen