Laienprivileg: Keine vorherige Anhörung bei Verdachtsberichterstattung nötig

Das LG Schweinfurt hat in einem interessanten  -> Hinweis  vom 20.12.2022 (Az.: 11 O 458/22) darauf hingewiesen, dass seiner Ansicht nach Laien bei einer Äußerung im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung anders als die Presse nicht zwingend eine vorherige Stellungsnahme einholen müssen.