Das LG Schweinfurt hat in einem interessanten -> Hinweis vom 20.12.2022 (Az.: 11 O 458/22) darauf hingewiesen, dass seiner Ansicht nach Laien bei einer Äußerung im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung anders als die Presse nicht zwingend eine vorherige Stellungsnahme einholen müssen.
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