Pflegevereinbarung Geschäftsgrundlage eines Übergabevertrages

Der BGH hat für Verpflichtete aus einer Pflegeverfügung insoweit die Daumenschrauben angezogen, dass diese tunlichst darauf zu achten haben sich mit der Berechtigten aus der Pflegeverfügung nicht zu zerstreiten – zumindest wenn sie das im Zusammenhang mit dieser Regelung übergebene Hausgrundstück behalten wollen (BGH vom 09.07.2021, Az.: V ZR 30/20).

Der BGH hat entschieden, dass der Berechtige aus der Pflegeverfügung gem. § 313 III BGB grundsätzlich das Haus zurückfordern kann, wenn eine Zahlung in Geld etwa als Rentenzahlung /v.a. Leibrente durch Reallast) oder als Kapitalbetrag, sozusagen als nachträglicher Kaufpreis für das Hausgrundstück, ausscheidet. Eine Hintertür haben die Karlsruher Richter aber offen gelassen für den Bedachten, nämlich wenn der Übergebende die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass das Verhältnis zerrüttet ist. Dies wird der Empfänger aber freilich kaum beweisen können, wenn dies der Fall ist und entspricht auch nicht der Lebenserfahrung, weil an einem Zerwürfnis selten eine Seite ganz alleine schuld ist.

Tipp vom Anwalt: Regeln Sie daher im Übergabevertrag die Frage mit, was mit dem Hausgrundstück passieren soll, wenn es unter den Beteiligten zum Zerwürfnis kommt.

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Pflegeverfügung ergänzt Patientenverfügung

Mit einer Pflegeverfügung vorsorgen

Viele stellen sich dem Gedanken nachvollziehbarerweise  nur ungern: Einmal dauerhaft auf Pflege angewiesen zu sein ist für viele Menschen eine unangenehme Vorstellung. Eine Pflegeverfügung regelt früh, wie Sie Ihren Alltag regeln möchten, wenn Sie eines Tages pflegebedürftig sein sollten. Da ist eine gute Sache, denn es kann aus Unwissenheit oder anderen Gründen leicht passieren, dass das, was für Ihr Wohlbefinden und Ihre Geborgenheit notwendig ist, im pflegerischen Alltag nicht umgesetzt wird.

Wichtige Hilfe im pflegerischen Alltag

Eine Pflegeverfügung ist zwar kein rechtlich bindendes Vorsorgedokument, sie wird in der Regel jedoch als Ausdruck der Selbstbestimmung von Gerichten respektiert und wird von gerichtlich bestellten Betreuern auch beachtet. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung. Das Dokument dient somit ebenso als wichtige Orientierungshilfe für manchmal in der Krise überforderte Angehörige, wie auch für Heimleitungen und Pflegedienste. Nach aktueller Gesetzeslage sind Pflegedienste und Heime nämlich verpflichtet bei der Pflege individuelle Besonderheiten stärker zu beachten (vgl. §§ 113 ff SGB XI).

Ihre Wünsche konkret benennen

Sie können darin etwa für die Art und Weise der Pflege konkrete Wünsche äußern etwa den gewünschten Ort der Pflege, deren Umfang (etwa Überwachung durch technische Hilfsmittel, wie Kameras und  Mikrofone oder freiheitsentziehende Maßnahmen, wie Bettgitter oder Sitzgurte) und die ausführenden Personen benennen.  Essensvorlieben im positiven, wie im negativen Sinne, Körperpflege- und Kleidungsgewohnheiten, die Gestaltung eines Zimmers, die Benennung bestimmter liebgewonnener Rituale, vom Stück Kuchen am Nachmittag bis hin zur der Lieblingssendung im Fernsehen, können hier festgehalten werden. Auch Hobbies, Ruhe- und Schlafgewohnheiten, religiöse Vorstellungen oder wichtige Informationskanäle können hier benannt werden. Was zunächst etwas banal klingen mag, leistet im Ernstfall einen erheblichen Beitrag zum Wohlbefinden des Vorsorgenden im Alter. Neben bestimmten Wünschen können dort sogar die Charakterzüge der zu pflegenden Personen festgelegt werden. Insgesamt gibt das Dokument dem zuständigen Pfleger einen umfassenden Überblick wie die Pflege gestaltet werden soll.

Die Spielräume einer Pflegeverfügung nutzen

Wie genau eine Pflegeverfügung verfasst sein muss, ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie ist aber ein wichtiger ergänzender Baustein zur Patientenverfügung. Mit ihr kann man sich vorab in Ruhe auf eine spätere Pflegesituation vorbereiten. In der Pflegeverfügung kann auch der Wunsch geäußert werden, solange wie möglich im angetrauten Zuhause zu bleiben und möglicherweise auch dort gepflegt zu werden, etwa bis es für die Angehörigen und Pflegedienste unzumutbar schwierig wird. Letzteres kann auch an eine festes Ereignis geknüpft werden, wie den Auftritt eines Schlaganfalls oder einer Demenzerkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Genauso kann geäußert werden, welches Pflegeheim Sie bevorzugen und welches Sie ablehnen. Die Pflegeverfügung ermöglicht es, festzulegen, ob Sie im Pflegeheim ein Einzel- oder Doppelzimmer wünschen, wie stark es mit persönlichen Dingen ausgestattet sein sollte und ob gar ein Haustier mitkommen soll. Ebenso kann man festlegen, ob ein Pfleger oder eine Pflegerin die Intimpflege übernehmen soll, wie mit Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme oder Medikamenteneinnahme umgegangen werden sollt.

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