Angehörige aufgepasst: Familienpflegezeit und Pflegezeit nur selten genutzt

Familienpflegezeit und Pflegezeit

Laut einer Studie der Deutschen Stiftung Patientenschutz etwa nehmen Angehörige der 1,8 Millionen zu Hause betreuten pflegebedürftigen Menschen gerade mal 3,7 Prozent die Leistungen der Tages- und Nachtpflege, in Anspruch. Das zinslose Darlehen nutzten Im Jahr 2015 von 375.000 Anspruchsberechtigten nur 242. Das ist weniger als ein Promille.

Mehr Leistungsberechtigte

Dabei haben seit dem 1.1.2016 haben auch Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, der Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner neben den nahen Angehörigen, wie Kinder, Eltern oder Geschwister bei geschickter Gestaltung Anspruch auf bis zu 24 Monaten auf Freistellung von ihrer Arbeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen (dazu genauer https://www.bayreuth.de/wp-content/uploads/2016/10/B%C3%B6hm_Pflegezeit-und-Familienpflegezeitgesetz.pdf).

Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Ihren Lebensunterhalt können Sie sich in dieser Zeit über ein zinsloses Darlehen gem. §§ 3 ff. FPfZG beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sichern. Die genauer Höhe errechnen Sie etwa über den Familienpflegezeit-Rechner (https://www.bafza.de/aufgaben/alter-und-pflege/familienpflegezeit/familienpflegezeit-rechner.html).

Bei Fragen: richter(at)anwaltskanzlei-wue(dot)de oder 0931/47085337

Lesen Sie hier zur Pflegereform

Leave a Reply