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Die große Pflegereform: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und was dahinter steckt von Rechtsanwalt Christopher Richter

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Und noch mehr: Auch wurde bisher der allgemeiner Betreuungsbedarf nicht und der Wunsch der Menschen nach Teilhabe nur unzureichend berücksichtigt. Das sollte sich ab dem 01.01.2017 mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die vorhandenen kognitativen Fähigkeiten, aber auch die noch vorhandene Selbständigkeit, in den Mittelpunkt nimmt, ändern. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade, wobei neuer Maßstab die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in Punkten, abhängig vom personellen Unterstützungsbedarf, ist. „Die große Pflegereform: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und was dahinter steckt von Rechtsanwalt Christopher Richter“ weiterlesen

Die fünf häufigsten Fehler bei der Beantragung Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Pflegerecht und Pflegeversicherung

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Warum wurde der Antrag auf Ihr Pflegehilfsmittel wieder abgelehnt? Warum der auf das Pflegebett oder auf das behindertengerechte Auto? In diesem Beitrag stellt Rechtsanwalt Richter die gängigsten Fehler vor. Die Ablehnung kann etwa deshalb erfolgen, weil eine der zahlreiche Vorschriften, Vorgaben und Wünsche der Betroffenen bei der Beantragung von Hilfsmitteln, die zu beachten sind,  nicht ausreichend beachtet wurden.  Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur hat die aus seiner Sicht schlimmsten fünf Fehler bei der Beantragung von Pflege- und Pflegehilfsmitteln zusammengefasst. „Die fünf häufigsten Fehler bei der Beantragung Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln“ weiterlesen

Angehörige aufgepasst: Änderungen bei Behandlungspflege sowie Entlastungsbetrag und Unterstützungsleistungen

Pflegebedürftige erhalten mit einem anerkanntem Pflegegrad von mindestens 2, die ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen noch nicht ausgeschöpft haben, können sogar bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Sachleistungen alternativ als Entlastungsbetrag und für sogenannte Unterstützungsleistungen im Alltag (frühere Bezeichnung: niederschwellige Entlastungsangebote gem. § 45 b SGB XI) ausgeben. Dazu zählt etwa eine Unterstützung im Haushalt, wie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen, umAngehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten. „Angehörige aufgepasst: Änderungen bei Behandlungspflege sowie Entlastungsbetrag und Unterstützungsleistungen“ weiterlesen