Update: Soforthilfe wird auf Hartz IV nicht angerechnet

Soforthilfe kein anzurechendes Einkommen

Noch fehlen eigene Regeln, wie mit dem Zufluss der Soforthilfe während des Bezuges von Hartz IV umzugehen ist. Nach bisheriger Gesetzeslage, da waren sich viele Sozialrechtler einig, musste die Soforthilfe auf Hartz IV als Einkommen angerechnet werden. Nun hat das SG Berlin anders entschieden (SG Berlin vom 04.07.2022, Az.: 123 AS 8864/20).

Dennoch Hartz IV-Antrag stellen?

Eine missliche Lage für die Personen, die auf die Soforthilfe noch warten und  wegen nicht mehr vorhandener liquider Mittel. Sozialleistungen beantragen müssen. Diese mussten mit Aufrechnungs – und später Erstattungsbescheiden rechnen. Meldet man den Zufluss der Soforthilfe zudem nicht rechtzeitig gerät man  in die Gefahr sich einem Strafverfahren wegen Sozialbetrugs auszusetzen.

Nach dem SG Berlin ist die Soforthilfe nur bei den Betriebsausgaben in Abzug zu bringen.

Bei Erstattungsbescheiden im Einzelfall weiter Widerspruch sinnvoll

Bei den Soforthilfen gibt es eine Ausnahme zum Zuflussprinzip des SGB II. Die Corona-Soforthilfe ist den Monaten zuzuordne, für den diese Hilfen im Einzelfall bezimmt sind.

Tipp vom Anwalt: Da die Rechtslage noch nicht hinreichend klar ist, legen Sie gegen die Aufrechnung – beziehungsweise Erstattungsbescheide des Jobcenters  unbedingt Widerspruch ein.

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