Was war passiert? Die Rente für den kommenden Monat ging zum Monatsletzten des Vormonats auf dem Konto des Betreuten von der Rentenversicherung verfrüht ein. Einen Tag später starb der Rentner; dessen Berufsbetreuerin nahm in Unkenntnis des Todes zwei größere Überweisungen vor, so dass das Konto nahezu leer war. Was die Rentenversicherung aber nicht davon abhielt von der Betreuerin dieses Geld nach § 118 IV 1 SGB VI zurückzuverlangen. Nach dem Gesetz erlischt mit dem Tode des Betreuten die Betreuung, so dass nach Ansicht der Behörde die Betreuerin nunmehr als Vertreterin ohne Vertretungsmacht agierte. Zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nunmehr zurecht feststellte. „Das interessante Urteil: Bundessozialgericht entscheidet, dass Berufsbetreuer nicht gesetzlicher Vertreter der Erben ist“ weiterlesen