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Update: Die fünf häufigsten Fehler in Hartz IV-Bescheiden

In Hartz IV-  bzw. Bürgergeldbescheiden finden sich viele Fehler.Die  häufigsten fünf präsentieren wir hier in einer  “Big Five” mit aktuellen Zahlen der angemessenen Kosten der Unterkunft in Stadt und Landkreis Würzburg sowie für die Stadt und Landkreis Schweinfurt:

Falsche Anrechnung von Einkommen

Fehler bei der Anrechnung von Einkommen kommen immer wieder bei den Jobcentern vor.

Es werden Gelder  angerechnet, die nicht angerechnet werden dürfen. Beispielsweise Rückzahlungen aus Privatdarlehen, die nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht angerechnet werden dürfen oder Einnahmen aus Untervermietung (vgl. LSG Hamburg vom 05.05.2022, Az. L AS 39/20).

Auch nicht rechtmäßig ist es, wenn das Jobcenter dem sozialhilfebedürftigen Erben Mieteinnahmen aus einem geerbten Haus anrechnet, obwohl Testamentsvollstreckung angeordnet ist und sich aus dem Testament kein Anspruch auf Auszahlung der Mieteinnahmen ergibt.

Aufgrund  falscher Annahmenn kommen die Jobcenter immer wieder auf die Idee eine außenstehende Person einer Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen oder sie  zu einer Haushaltsgemeinschaft zusammenzufassen. Dann wird das Einkommen des Dritten auf einmal bedarfsmindernd auf den Sozialhilfeanspruch der Bedarfsgemeinschaft gem. § 9 Abs. 5 SGB II zugeschlagen, ohne dass tatsächlich aus einem Topf gewirtschaftet wird. Das passiert trotz der vom BSG formulierten Unschuldsvermutung immer wieder beim Zusammenwohnen von Sozialhilfeempfängern mit nichtbedürftigten Verwandten, auch wenn die Sozialhilfeempfänger von diesen gar keine Leistungen erhalten. Hier unbedingt Widerspruch einlegen.

Tipp: Werden Ihre Leistungen vom Jobcenter wegen angenommener BG sogar vorläufig eingestellt, dann wehren sich sich hiergegen mit einem Eilantrag vor dem Sozialgericht.

Bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden können die Jobcenter sogar die gezahlten Krankenkassenbeiträge zurückfordern. Lesen Sie hier mehr zu den Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Tipp vom Anwalt: Legen Sie gegen falsche Aufhebungs- und Erstattungsbescheide konsequent Widerspruch ein!

Unverständlicherweise erhalten viele unserer Mandanten trotz Widerspruchseinlegung Mahnungen vom Inkassoservice der Jobcenter mit einer Mahngebühr von 5,00 €. Dies ist ein rechtswidriger VA (anders ohne Mahngebühr, vgl. LSG Baden-Würtenberg, L 3 AS 1373/17).  Wir setzen Ihre Rechte rasch durch einen Eilantrag durch. Lassen Sie es sich ebenfalls nicht gefallen, wenn Ihnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung angedroht werden.

Mietobergrenzen unter tatsächlichen Mietkosten?

Häufig gibt es Streit um die angemessenen Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Die verschiedenen Gebietskörperschaften haben hier ihre eigenen Regelwerke geschaffen. Wenn das Jobcenter von Ihren tatsächlichen Mietkosten nach unten abweicht, sollten sie oft auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn ihre Miete oder Wohnfläche mehr ist als die angegebenen Zahlen lohnt sich bei guten Argumenten (z.B. bei vorhandener Behinderung, Alter etc.) ebenfalls ein Widerspruch.

In der Stadt Würzburg (Stand 01.01.2021) etwa steht einer Person in der Regel 50 m² zu zu einer Bruttokaltmiete von 485,00 € (Bruttokaltmiete sind die Mietkosten zuzüglich der kalten Nebenkosten, d.h. ohne Heizung und Warmwasser). Bei zwei Personen darf die Wohnung ca. 65 m² haben und 600,00 € kosten. Ab einem 3-Personen-Haushalt, also etwa ein Ehepaar mit Kind sind es 75 m² und es werden 695 € für die Bruttokaltmiete übernommen. Einem Vier-Personen-Haushalt stehen 90 m² zu einer Bruttokaltmiete von 790,00 € zu. Für Heizung mit Warmwasser gelten in dieser Reihenfolge die folgenden Beträge: 75,00 €/ 97,50 €/ 112,50 €/ 135,00 € (hier mehr).

Im Landkreis Würzburg gelten seit diesem Jahr etwas höhere Zahlen. Für Single-Haushalte gibt es 492,50 € für die Bruttokaltmiete, für Zwei-Personenhaushalte  495,70 €€ für die Nettokaltmiete. Weniger als in der Stadt Würzburg gibt es hier auch nur für den Dreipersonenhaushalt (555,00 €) und ab vier Köpfen 669,60 € (hier mehr).

Die Stadt Schweinfurt zahlt ihren Grund- und Sozialhilfeempfängern die folgenden Beträge für die Bruttokaltmiete: Ein-Personenhaushalte erhalten 382,00 €, Zwei-Personenhaushalte 476 €, drei Personen 549 € für die Nettokaltmiete und ab vier Köpfen gibt es 669,60 Bruttokaltmiete.  Bei den Heizkosten unterscheidet die Stadt u.a. danach, ob mit Heizöl/Holz/Kohle oder mit Erdgas oder mit einer Zentralheizung geheizt wird (mehr hier).

Auch der Landkreis Schweinfurt hat seine Zahlen zum 01.01.2021 angepasst (hier): Ein-Personen-Haushalte bekommen 371,80 €, ab zwei Köpfen gibt es 449,90 € für die Bruttokaltmiete, ab drei Personen gibt es 535,70 € und ab Vier 624,80 €. Die Zahlen bei den Heizkosten sind in dieser Reihenfolge 80,25 €/ 104,33 €/ 120,38 € sowie 144,45 €.

Lesen Sie hier zu den fünf häufigsten Fehlern bei den Kosten der Unterbringung und Heizung bei Hartz IV-Empfängern

Tipp vom Anwalt: Da die Mietobergrenzen häufig nicht auf schlüssigen Konzepten beruhen gelten die häufig höheren Sätze der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag! Daher klagen sie gegen entsprechende Leistungsbescheide.

Achtung: Mit dem Bürgergeld wurde eine Karrenzzeit von einem Jahr eingeführt, die vorallem bei neuen Arbeitslosen greift, nämlich dass die tatsächlichen Kosten der Untesrkunft exklusive der Heizkosten vom Amt zu übernehmen ist.

Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben

Selbständige, aber auch angestellte Hartz-IV-Aufstocker, haben immer wieder die Schwierigkeit, dass das Jobcenter Betriebsausgaben oder Aufwendungen als Abzugsposten bei den Einnahmen nicht anerkennt, die aber zwingend notwendig sind für die Einkommenserzielung. Hier sollten Betroffenen bei einer Nichtberücksichtigung durch das Jobcenter nicht vorschnell klein beigeben. Wichtiger Hinweis für Selbständige: Betriebsausgaben müssen in der Anlage EKS angekündigt werden.

Mehrbedarfe werden vergessen

Alleinerziehende, Schwangere, Durchlauferhitzer

Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft und Alleinerziehende findet sich zumeist in den Bescheiden. Wie ist es aber, wenn sie durch dezentrale Warmwassererzeugung mit dem Durchlauferhitzer, Warmwasserboiler oder einer Gastherme höhere Kosten haben? Hier ergibt sich aus § 21 Abs. 7 SGB II ein Mehrbedarf von häufig 2,3 % (d.h. häufig von mindestens 10,26 €/Monat). Sind die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale und lässt sich dies durch eine separate Zählstelle nachweisen, werden seit 01.01.2021 die tatsächlich entstandenen höheren Kosten ersetzt.

Mehrbedarfe für Härtefälle

Regelmäßig „vergessen“ die Jobcenter auch darauf hinzuweisen, dass es besondere Leistungen für unabweisbaren, laufenden besondere Bedarfe in Härtefällen gibt. Das kann für Pflege- und Hygieneartikel sein, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden und ärztlich bescheinigt werden, für eine Putz- und Haushaltshilfe bei körperlich stark beeinträchtigten bzw. behinderten Menschen, wie Rollstuhlfahrer (Merkzeichen aG) etc. , für die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts oder für Nachhilfeunterricht, wenn sonst keine Angebote aus kostenlosen Förderprogramme oder Nachhilfestunden wahrgenommen werden können.

Achtung: Mit dem Bürgergeld wurde für ein Jahr die Regelung eingeführt, dass ein SGB II-Antrag auch nur für einen einzelnen Monat gestellt werden kann, wenn Hilfebedürftigkeit eintritt wegen einer hohen Heizkostennachforderung.

Zu niedrige Regelsätze wegen angeblicher Haushaltsgemeinschaft

Beim Zusammenleben zweier Hartz-IV-Empfänger in einer WG-Bewohnern, besonders bei unterschiedlichem Geschlecht, gehen manche Sachbearbeiter ohne weiteres davon aus, dass es sich um eine „Haushaltsgemeinschaft“ bzw. „eheähnliche Gemeinschaft“ handelt, was zu einer Reduzierung der Regelsätze führt. Das brauchen Sie sich nicht gefallen lassen.

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