Rechtsanwalt Richter: Transportrecht im Fokus

Transportrecht im Fokus

Herr Rechtsanwalt Richter, warum spielt das Transportrecht eine so wichtige Rolle im Bereich Logistik?

Weil es hier darum geht Waren von einem Ort zum anderen zu transportieren. Für Importeure und Exporteure sind neben dem Handels- und Kaufrecht, insbesondere das Transport- und Speditionsrecht von besonderer Bedeutung Einen hohen Stellenwert kommt auch dem Zollrecht zu. Zu beachten sind bei Streitigkeiten beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zudem das internationale Prozessrecht, wie beispielsweise der zu wählende Gerichtsstand und das Internationale Privatrecht zur  Ermittlung des konkret anwendbaren nationalen Rechts.

Was können Sie Logistikern bieten?

Ich kümmere mich vorallem um das grenzüberschreitende Straßengüterverkehrsrecht, vor allem für Speditionen und Fuhrunternehmen als meine originäre Zielgruppe. Aber auch um Randaspekte, wie Bußgeldverfahren, Mautfragen oder Inkasso.

Bei umfassenderen Anfragen, wie für die Gestaltung und Prüfung von (internationalen) Kauf- und Lieferverträgen, von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen oder von Franchiseverträgen kooperieren  wir seit Jahren mit der Wirtschaftskanzlei Lexa, die unvergleichliche Kompetenzen in diesen Marktsegmenten aufbauen konnte. Bei einer sorgsamen Vertragsgestaltung können wir  von vornherein das Risiko eines Rechtsstreits  verringern. Wir bieten maßgeschneiderte ​​​​​​​Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten. So wird sichergestellt, dass  Geschäftsbeziehungen selbst in schwierigen Situationen fortgesetzt werden ohne ein negatives Image oder wirtschaftlichen Schaden zu nehmen. Und im Falle, dass es dann doch mal schiefläuft, kümmern wir uns mit  unserem weltweiten Netzwerk an Partnern, um die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wie international ist das Transportrecht eigentlich?

Das Transportrecht beschäftigt sich, anders als das Recht der Personenbeförderung, mit dem Transport von Gütern über alle Verkehrsmittel von See über Schiene bis Straße. Dabei kann zwischen dem nationalen und dem internationalen Transportrecht unterschieden werden. Bei Letzterem ist eine weitere Differenzierung danach vornehmen, ob die Waren ins EU-Ausland oder ins Nicht-EU-Ausland, etwa nach Russland oder China, transportiert werden.

Unser nationales Transportrecht ist  einheitlich für alle Transportmittel im Handelsgesetzbuch geregelt. Das internationale Transportrecht hingegen findet sich hingegen in völkerrechtlichen Verträgen, wie der CMR, der Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route), den Beförderungsverträgen auf der Straße. Dabei gibt es in der Praxis mit Unterfrachtführern, vielen Formen von Spediteuren und den Transportversicherern eine große Zahl von Playern aus allen Herren Ländern.

Mit welchen Anliegen kommen Logistiker zu Ihnen?

Eine nichtgezahlte Fracht, ein Bußgeld vom BAG, Streit um einen missglückten Palettentausch oder ein  Unfallschaden, für den die Versicherung nicht aufkommen möchte – es gibt viele Situationen, in denen die Verantwortlichen in Logistikbetrieben die Hilfe von mir als Anwalt suchen.

Meine Erfahrung ist aber auch, dass  Logistiker aus Angst vor Verlust von Geschäftskunden oder langwierigen Prozessen den Gang zum Anwalt scheuen. Diese Ängste sind jedoch meist unbegründet und führen dazu, dass Betroffene ihre Rechte leider viel zu häufig nicht wahrnehmen. Daher sollte man bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Frachtvertrag früh  zu einem Anwalt gehen, der sich bei solchen Fragen auskennt, denn die kurze Verjährungsfrist von nur einem Jahr im Transportrecht erfordert ein rasches Tätigwerden. Eine gute Compliance hilft Ihnen auch unangenehme Folgen für Ihr Unternehmen zu verhindern.

Und bedenken Sie: Im Transportrecht besteht für Fuhrunternehmer und auch oft für Spediteure in Deutschland die missliche Situation, dass es bei kleinen Fehlern bereits zu einer Beweislastumkehr kommt als Folge der sogenannten Obhutshaftung. Es droht ggf. eine  unbegrenzte Haftung  mit mindestens dreijähriger Verjährungsfrist. Bei geschickter Wahl des Prozessgerichts im Vorfeld, etwa im Ausland, wie in England, kann ein besseres Recht “eingekauft” werden. Der Jurist spricht hier vom „forum shopping.“

Also frühzeitig zum Anwalt gehen?

Vorsorgen ist  besser als hinterher zu streiten! Und: Eine gute Vorsorge für Logistiker beginnt bei der richtigen Organisation des Fuhrparks und geht weiter bei der Überprüfung Ihrer Transport -und Logistikverträge.

Eine individuell Beratung, die Hilfe bei der Formulierung von Transport- und Logistikverträgen, inklusive der detaillierte Abfassung von Leistungskatalogen mit passgenauer Verzahnung zu den Entgleltklauseln gibt,  macht sich bei Ihnen im Endeffekt in der Kasse positiv bemerkbar. Ein guter Rechtsberater kann Ihnen zudem helfen teure Prozesse zu vermeiden, weil der Schwachstellen in ihrem Unternehmenskonzept aufspürt. Und auch im Schadensfall kann er eine schnelle gütliche Einigung herbeiführen, die für sie wirtschaftlich besser ist als ein langer Prozess . Die Abwägung der Entscheidung zwischen einem Vergleich oder für einen Prozess ist oft schwierig und erfordert eine gewissen Erfahrung und Expertise.  Und  diese bieten wir Ihnen. Treffen sie eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung, losgelöst vom Bauchgefühl oder verletztem Stolz, basierend auf der  Rechtslage. Bei der anwaltlichen Vertretung vor Gericht ist ein Anwalt als ihr Partner sogar unabdingbar, da wegen der oft hohen Streitwerte ohnehin Anwaltszwang besteht.

 

Ist das Megathema Compliance schon im Transport- und Logistikbereich ausreichend angekommen?

 

Nein, das Thema Compliance wird in vielen Firmen im Transportgewerbe, noch immer unverständlicherweise nachlässig gehandhabt. Dabei steht für Mitarbeiter, Führungskräfte und die Unternehmen selber doch einiges auf dem Spiel: Die Nichteinhaltung  gesetzlicher Regeln führt für Unternehmen zu unüberschaubaren wirtschaftlichen Risiken. Verstöße können mit Unternehmensgeldbußen und Strafzahlungen, Gewinnabschöpfung oder dem Verfall – des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns – sanktioniert werden. Daneben können zusätzliche Kosten durch Schadensersatzansprüche und Gerichtsverfahren entstehen. Auch tritt nicht selten ein immenser Reputationsverlust und Imageschaden ein. Und wenn es l richtig schiefläuft, brauchen sie eine effektive Strafverteidigung durch einen Anwalt, der Kenntnisse im Logistik- und Transportbereich hat. Bei massiven und wiederholten Verstößen droht den Unternehmensverantwortlichen  im Einzelfall sogar eine Haftstrafe.

Diese Gefahr wird weiter zunehmen, weil erwartet wird, dass bald ähnlich, wie im Steuerrecht, etwa bei hinterzogenen Sozialbeiträgen ab 100.000 € künftig für die Unternehmensverantwortlichen eine Freiheitsstrafe stehen wird. Es stellt sich dann nur noch die Frage, ob zur Bewährung ausgesetzt oder Haft. Im Transportgewerbe, wo viele Minijobber oder Selbständige eingesetzt werden, die bei genauem Hinschauen vielleicht in Wahrheit abhängig Beschäftigte sind, besteht diese Gefahr nicht selten.

Hier geht es zu unserem Ressort Transport- und Speditionsrecht

 

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