Kündigung Ihrer Mietwohnung
Tipps vom Anwalt um sich zu wehren
Tipps vom Anwalt um sich zu wehren
Zunächst standen wir dem Bürgerbegehren zum grünen Platz auf dem Kardinal-Faulhaber-Platz etwas kritisch gegenüber. Unsere Sorge: Mehr Parksuchverkehr für unsere Mandanten wegen wegfallenden Parkplätze und Baustellenlärm durch die Arbeiten am Park. Zwei Monate danach zeigt sich, dass diese Sorgen wegen der professionellen Arbeit der Arbeiter der Stadt Würzburg unbegründet waren. Hier entsteht ein schöner grüner Flecken mitten in der Stadt und ein netter Ort für uns und unsere Mitarbeiter in den Pausen zu entspannen. Wir freuen uns, unsere Mandanten der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen nun auch mit einem netteren Umfeld begrüßen zu können. Die bisherigen Parkplätze u.a. vor der Residenz reichen für unsere Bedürfnisse weiter aus.
Im Rekordtempo wurde der hässliche Parkplatz und die Betonflächen abgetragen; Wege angelegt und Blumen gepflanzt. Die bereits vorhandenen Bäume kommen besser zur Geltung und neue wurden gepflanzt. Die Wetter-Messstation wurde schon lange abgebaut (Fotos Rechtsanwalt Christopher Richter)
Der Schweinfurter Wildpark ist eine tolle Anlage für Familien und vorallem Kinder. Fußläufig dazu liegt die Zweigniederlassung von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. in der Hans-Lingl-Str. 13.
Klar, dass es da eine besondere Freude für den im Miet- und Sozialrecht tätigen Anwalt in der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen war die Renovierung des Wildparkdampfers mitzusponsorn.
Hier mehr Infos zum Schweinfurter Wildpark:
Für Groß und Klein bietet der Schweinfurter Wildpark viel. Jedes Jahr hält der Leiter Förster Thomas Leier eine neue Überraschung bereit. Zu den tollen großen Spielgeräten ist letztes Jahr das Bauernhaus und dieses Jahr der Hexenspielplatz hinzugekommen. Spannend wird auch die Eröffnung der Leimeister-Ranch für die Hochlandrinder. Die vielen Bäume spenden willkommenen Schatten. Für das leibliche Wohl gibt es den Wald Kiosk und die Waldgaststätte TV Jahn. Für Abwechslung sorgen die Minigolfanlage und das geräumige Planschbecken. Die vielen Tiere sorgen dafür, dass es das ganze Jahr nie langweilig wird! Es dürfte kaum andere Städte geben, die eine vergleichbare Einrichtung kostenfrei für Ihre Burger bereitstellen (hier zum Artikel: https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/2017/06/21/bei-schoenem-wetter-herrlich-erfrischend-die-top-5-locations-der-stadt-schweinfurt/).
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Rechtsanwaltskanzlei Niggl, Lamprecht und Kollegen
Theaterstraße 24 D-97070 WUERZBURG
Tel.: +49 931 47085337 Fax: +49 931 47089906
www.anwaltskanzlei-wue.de
Ein Traumauto. BMW i8. Flügeltüren, 230 PS. Neupreis: 144 000 Euro. So schreibt die Bildzeitung gestern und meinte: Dieter Peters war hin und weg, als er den Wagen zum ersten Mal gesehen hat. Doch bald war der Spaß vorbei. Das Auto hatte jede Menge Fehler. Dieter Peters klagte – und bekommt einen neuen Wagen.
Ein schöner Erfolg auch für RA Philipp Niggl. Mehr unter
Die Tochter der Pflegebedürftigen hatte bei Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschrieben. Nachdem die Mutter gestorben war, verlangte das Pflegeheim von ihr rückständige Heimkosten in Höhe von 5.600 €. Die Tochter verweigerte allerdings eine Zahlung. Sie war der Ansicht, sie hafte nicht, da sie die Erbschaft ausgeschlagen habe. „Trotz Ausschlagung: Tochter muss Pflegheimkosten tragen“ weiterlesen
Vor dem Grundsatz des § 412 HGB stellt Rechtsanwalt Christopher Richter fest, dass Ladungs- und Beförderungssicherheit auch weiterhin im Fokus der Aufmerksamkeit der Gerichte stehen.
Ausgangspunkt der zivilrechtlichen Pflichtenverteilung ist die Zuordnung, die
§ 412 Abs. 1 HGB trifft: „Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen.
Der Absender hat das Transportgut so zu verstauen bzw. zu befestigen, dass es im Rahmen einer normal verlaufenden Beförderung gegen Verschieben, Umfallen und Herabfallen vom Fahrzeug geschützt ist. Zu einer normalen Beförderung gehören neben den üblichen Erschütterungen auch Situationen wie plötzliches Notbremsen und Ausweichmanöver. Der Absender ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung;
Zweck: Schutz der Ware vor den Gefahren der Reise (des Transportes)
Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Betriebssichere Verladung bedeutet für den Frachtführer:
Er hat dafür zu sorgen, dass die Betriebessicherheit im Sinne des § 22 der StVO nicht leidet, der ordnungsgemäße Ablauf der Fahrzeugfunktionen nicht behindert wird, insbesondere einseitige Stauung, kopflastige Ladung, Überschreitung der Lademaße und Ladegewichte vermieden werden.
Der Frachtführer ist also verantwortlich für die betriebssichere Verladung. D.h. er muss sicherstellen, dass keine Beeinträchtigung der Betriebessicherheit des Fahrzeugs und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auftritt.
RA Richter verweist in diesem Zusammenhang auf zwei aktuelle OLG-Gerichtsurteile, die sich wegweisend mit den Verantwortlichkeiten in der Betriebs- und Beförderungssicherheit befassen.
Tipp vom Anwalt: Viele Dinge können im Vorfeld des Transportes zwischen Versender und Frachtführer abgeklärt werden. Klare Absprachen bzgl. Art und Form der Verpackung (Ladeeinheiten etc) und dem eingesetzten Beförderungsmittel (geeignet !) sowie der erforderlichen Sicherungsmittel sind die wichtigsten Voraussetzungen für einen betriebessicheren und verkehrssicheren Transport.
Der Begriff Logistik kommt ursprünglich aus dem militärischen Bereich. Unter Logistik versteht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht die art- und mengenmäßig, räumlich wie zeitlich abgestimmte Versorgung von Produktionsprozessen mit den erforderlichen Einsatzgütern, da nach wie vor eine gesetzliche Definition der Logistik fehlt.
Nach Marktanalysen bieten sich für Logistiker wegen der immer weiter steigenden Bedeutung intraregionaler Märkte, dem wachsende Online-Handel und den Angeboten spezieller Dienstleistungen für eine Reihe von Industriezweigen gute Wachstumschancen. Andererseits erfordert ein Tätigwerden im Bereich des Online-Handels, die Verschiebung der Märkte Richtung Asien und die zunehmende Nachfrage nach Spezialdienstleistungen auch erhebliche Investitionen der Logistikfirmen.
Das Expertengremiums der Logistikweisen geht nach der Corona-Krise wieder von einem Wachstum in der Logistikbranche zwischen 4 und fünf Prozent für 2021 aus, was bei einem derzeitigen Markvolumen von geschätzten 272 Milliarden/Jahr im Vergleich zum restlichen BIP erneut überdurchschnittlich sein wird. Wachstumstreiber sind dabei die Elektronikproduzenten, Maschinenbauer und die Automobilhersteller, aber auch die Pharmaindustrie. Um als Logistikunternehmen hier ein saftiges Stück vom beachtlichen Kuchen abzubekommen, brauchen sie neben einer guten Marktstrategie gute anwaltliche Dienstleistungen. Hierbei unterstützt sie Rechtsanwalt und Europajurist (univ.) Christopher Richter, LLM.Eur, der den Fachanwaltslehrgang für Transport- und Speditionsrecht besucht hat. „Mit Ihrem Logistikunternehmen wachsen“ weiterlesen
In der Entscheidung des OLG Köln vom 20.03.2012 (Az.: 3 U 2/11) zur Beförderungssicherheit wurde einmal mehr der Grundsatz betont, dass der Frachtführer grds. nur für die Betriebssicherheit, der Absender aber für die Beförderungssicherheit des Gutes verantwortlich ist. Nach der Entscheidung musste ein Frachtführer für die Beschädigung von Lebensmittelkonserven in Dosen und Gläsern nicht haften, weil der Absender als Warenspezialist das zu transportierende Gut nicht so gestaut und befestigt hatte, dass es nicht durch eine normale, vertragskonforme beförderungsbedingte Einflüsse geschädigt wird.
Das Gericht: „Die (…) Stauung der Trays mit den Konservengläsern und der Palette mit Fischkonserven barg die Gefahr, dass durch die vorhandene Staulücken innerhalb der Stapelung und die vorhandene Abtreppung nach hinten Bewegungsspielräume vorhanden waren, die bei entsprechenden Transportbewegungen, mit denen insbesondere auf dem Seetransport gerechnet werden musste (Rollbewegungen), aber auch bei Kurvenfahrten des Lkw, zu einer Verschiebung von Ladungsteilen führen konnte. Aufgrund der Stauweise erfolgte keine Entkopplung des Druckes bei seitlicher Krafteinwirkung/Gewichtsverlagerungen, wie sie bei Kurvenfahren oder Rollbewegungen des Schiffes auftreten können“, schrieb das
Gericht dem Kläger ins Stammbuch und wies seine Klage ab.
Praxishinweis vom Anwalt: Die Stappelung von Papptrays, die an der Seite mit offener Folie versehen sind, ist nicht beförderungssicher! Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden den Absender darauf hinweisen, dass er die Ware anders verpacken muss. Bei fehlender Einsicht des Absenders den Vorgang sauber dokumentieren.
Hier geht es zu unserem Ressort Transport- und Speditionsrecht
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