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Breaking: Ein halbes Jahr ADSp 2017 in der Praxis

Entscheidung im Transportrecht

Praxisbericht: Ein halbes Jahr ADSp 2017 

Die ADSp 2017 sind seit einem halben Jahr in Kraft und haben den DTLB sowie den VBGL schon den Rang abgelaufen. Sie sind nun auch auf reine Lohnfuhrverträge anwendbar.Die ABBH und ABB-EDV der Möbelspediteure haben sie sogar ersetzt.  Höchste Zeit eine kleine Zwischenbilanz zu ziehen. Der im Transport- und Speditionsrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter LL.M.Eur. fasst Ihnen die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den umstrittenen ADSp 2016 zusammen und gibt Ihnen Tipps, worauf sie bei deren Verwendung achten müssen. „Breaking: Ein halbes Jahr ADSp 2017 in der Praxis“ weiterlesen

Ladungssicherheit auch im Privatbereich achten

Auch privat auf Ladungssicherung achten

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Verbraucher kommen häufig mit dem Transportrecht in Berührung, wenn sie Gegenstände mit dem eigenen PKW transportieren.  Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen  die Tücken der Ladungssicherung bei eigenen Transporten mit dem PKW, dem Wohnmobil oder einem Dachgepäckträger vor und erklärt, worauf Sie bei der Ladungssicherung achten müssen. „Ladungssicherheit auch im Privatbereich achten“ weiterlesen

Rechtsanwalt Richter: Transportrecht im Fokus

Transportrecht im Fokus

Herr Rechtsanwalt Richter, warum spielt das Transportrecht eine so wichtige Rolle im Bereich Logistik?

Weil es hier darum geht Waren von einem Ort zum anderen zu transportieren. Für Importeure und Exporteure sind neben dem Handels- und Kaufrecht, insbesondere das Transport- und Speditionsrecht von besonderer Bedeutung Einen hohen Stellenwert kommt auch dem Zollrecht zu. Zu beachten sind bei Streitigkeiten beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zudem das internationale Prozessrecht, wie beispielsweise der zu wählende Gerichtsstand und das Internationale Privatrecht zur  Ermittlung des konkret anwendbaren nationalen Rechts. „Rechtsanwalt Richter: Transportrecht im Fokus“ weiterlesen

Mit Ihrem Logistikunternehmen wachsen

Logistikrecht

Der Begriff Logistik kommt ursprünglich aus dem militärischen Bereich. Unter Logistik versteht man aus betriebswirtschaftlicher Sicht die art- und mengenmäßig, räumlich wie zeitlich abgestimmte Versorgung von Produktionsprozessen mit den erforderlichen Einsatzgütern, da nach wie vor eine gesetzliche Definition der Logistik fehlt.

Gute Marktchancen für Logistiker

Nach   Marktanalysen   bieten   sich     für   Logistiker   wegen   der immer weiter steigenden Bedeutung intraregionaler Märkte, dem wachsende Online-Handel und den Angeboten spezieller Dienstleistungen für eine Reihe von Industriezweigen gute Wachstumschancen.   Andererseits erfordert ein Tätigwerden im Bereich des   Online-Handels,   die   Verschiebung   der   Märkte   Richtung   Asien   und   die zunehmende   Nachfrage   nach   Spezialdienstleistungen   auch   erhebliche Investitionen der Logistikfirmen.

Das Expertengremiums der Logistikweisen geht nach der Corona-Krise wieder von einem Wachstum in der Logistikbranche zwischen 4 und fünf Prozent für 2021   aus,   was   bei   einem   derzeitigen   Markvolumen   von   geschätzten   272 Milliarden/Jahr im Vergleich zum restlichen BIP erneut überdurchschnittlich sein wird. Wachstumstreiber sind dabei die Elektronikproduzenten, Maschinenbauer und die Automobilhersteller, aber auch die Pharmaindustrie. Um   als   Logistikunternehmen   hier   ein  saftiges Stück   vom   beachtlichen Kuchen   abzubekommen, brauchen   sie   neben   einer   guten   Marktstrategie  gute anwaltliche Dienstleistungen. Hierbei unterstützt sie Rechtsanwalt und Europajurist (univ.) Christopher   Richter,   LLM.Eur, der den Fachanwaltslehrgang für Transport- und Speditionsrecht besucht hat. „Mit Ihrem Logistikunternehmen wachsen“ weiterlesen

Beförderungssicherheit ist Absendersache

Absender für Beförderungssicherung verantwortlich

In der Entscheidung des OLG Köln  vom 20.03.2012 (Az.: 3 U 2/11) zur Beförderungssicherheit wurde einmal mehr der Grundsatz betont, dass der Frachtführer grds. nur für die Betriebssicherheit, der Absender aber für die Beförderungssicherheit des Gutes verantwortlich ist. Nach der Entscheidung musste ein Frachtführer  für die Beschädigung von Lebensmittelkonserven in Dosen und Gläsern nicht haften, weil der Absender als Warenspezialist das zu transportierende Gut nicht so gestaut und befestigt hatte, dass es nicht durch eine normale, vertragskonforme beförderungsbedingte Einflüsse geschädigt wird.

Staulücken innerhalb der Stapelung

Das Gericht: „Die (…) Stauung der Trays mit den Konservengläsern und der Palette mit Fischkonserven barg die Gefahr, dass durch die vorhandene Staulücken innerhalb der Stapelung und die vorhandene Abtreppung nach hinten Bewegungsspielräume vorhanden waren, die bei entsprechenden Transportbewegungen, mit denen insbesondere auf dem Seetransport gerechnet werden musste (Rollbewegungen), aber auch bei Kurvenfahrten des Lkw, zu einer Verschiebung von Ladungsteilen führen konnte. Aufgrund der Stauweise erfolgte keine Entkopplung des Druckes bei seitlicher Krafteinwirkung/Gewichtsverlagerungen, wie sie bei Kurvenfahren oder Rollbewegungen des Schiffes auftreten können“, schrieb das
Gericht dem Kläger ins Stammbuch und wies seine Klage ab.

Praxishinweis vom Anwalt: Die Stappelung von Papptrays, die an der Seite mit offener Folie versehen sind, ist nicht beförderungssicher! Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden den Absender darauf hinweisen, dass er die Ware anders verpacken muss. Bei fehlender Einsicht des Absenders den Vorgang sauber dokumentieren.

 

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