Probleme rund ums Krankengeld

Krankengeld

Neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist das Krankengeld durch die Krankenkasse ab dem 43. Krankheitstag eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer und im Falle der Zusatzversicherung auch für Selbständige. Der in Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht und Krankenversicherungsrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur., stellt die größten fünf Streitpunkte rund ums Krankengeld in diesem Beitrag vor.

Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit

Je nachdem, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder nach der Arbeitslosmeldung auftritt und innerhalb oder außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses, ergeben sich verschiedene Laufzeiten und Höhen des Krankengeldes. Im besten Fall erhalten Sie 78 Woche bis zu 90 % Ihres bisherigen Nettoentgeltes, im schlimmsten Fall nur das, was Sie vom Amt als Sozialleistung erhalten haben oder das Krankengeld nur einen Monat.

Nach den 78 Wochen sind Sie immer noch arbeitsunfähig

Dann kann es sein, dass sie berufsunfähig sind und eine Erwerbsminderungsrente beziehen können.

Experten streiten, ob es sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen (teuer!) oder das Geld nicht besser anders anzulegen und dann schnell abrufbar zu haben für den Notfall.

Während der Krankschreibung können Arbeitnehmer arbeiten, sie sollten es wegen des größeren Fehler- und Unfallrisikos aber nicht. Auch Arbeitgeber sind wegen ihrer Fürsorgepflicht hier grundsätzlich in der möglichen (Mit-)Haftung, wenn der Arbeitnehmer ihm seine Krankschreibung offenbart hat. Im Falle von Arbeitsunfällen in direkten Zusammenhang mit der Erkrankung droht das Entfallen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes!

2. Problem: Die Krankenversicherung lässt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überprüfen

In Zeiten knapper Kassen lässt die Krankenversicherung Ihre Arbeitsunfähigkeit gerne vom MDK überprüfen. Der orientiert sich manchmal an Statistiken und behauptet dreist, sie müssten bei Ihrem Leiden schon wieder arbeitsfähig sein, der Erfahrung nach. Schlucken Sie so eine Entscheidung nicht einfach, sondern legen Sie Widerspruch ein und bei dessen Erfolglosigkeit lassen Sie den Fall von einem Fachmann prüfen.

Ihre AU-Bescheinigungen sind nicht lückenlos

Nach neuerer Gesetzeslage müssen Sie spätestens am nächsten Werktag, wo Ihr Arzt in Ihrer AU-Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, wieder zum Arzt und diese fortschreiben lassen, wenn sie nicht wieder so gesundet sind, dass Sie zu Ihrem Arbeitsplatz zurückkehren können. Die Kassen sind bei Lücken in der Regel rigoros und heben den Krankengeldanspruch auf. Beruht die Lücke nicht auf persönlicher Faulheit, sondern auf auf einem Fehler des Arztes, einem falschen Rat der Krankenversicherung oder persönlicher Unmöglichkeit, dann kann im Einzelfall eine Ausnahme bestehen, dass Krankengeld weiterzuzahlen ist.

Lesen Sie hier zum richtigen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung: Tipps für den richtigen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung

Achtung: Wenn Sie die AU-Bescheinigung nicht innerhalb einer Woche bei Ihrer Krankenkasse ruht grds. das Krankengeld gem. § 49 I Nr. 5 SGB V. Im schlimmsten Fall kann das Krankengeld sogar entfallen (vgl. dazu BSG vom 25.10.2018, Az.: B 3 KR 23/17 R).

Selbständigkeit und Schwarzarbeit

Selbständige bekommen ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld nur, wenn Sie dies mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben oder wenn sie im Falle der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die Wahlerklärung abgegeben haben. Für die Absicherung Krankheitstage davor gibt es zur Absicherung oft Wahltarife, die dazugebucht werden können.

Im Falle der Schwarzarbeit übrigens haben Sie zwar Ihr tatsächlich gezahltes Einkommen zu versteuern; Ihr Krankengeldanspruch berechnet sich aber aus dem nur nachweisbar gezahlten Arbeitseinkommen, was in der Regel niedriger angesetzt wird.

Schwangerschaft

Selbstverständlich können auch Schwangere Krankengeld bekommen. Dabei gilt zu beachten, dass der Arzt einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot auferlegen kann, wenn diese zur besonderen Risikogruppe gehört mit der Gefahr von Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und krankheitsbedingten Beschwerden. Ordnet der Arzt also ein Beschäftigungsverbot an, dann kann die Schwangere mit dem ärztlichen Attest auch Krankengeld beantragen. Wenn nicht, greift die ersten sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach – letzteres auf sechs Monate verlängerbar – die Mutterschutzfrist.

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Gute Urteile für Mietschuldner

Interessante Urteile für Mietschuldner

Mit zwei positiven Urteilen für Mietschuldner haben Mietgerichte zuletzt für Aufsehen gesorgt. Der in Würzburg und Schweinfurt im Mietrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die beiden Entscheidungen vor und ordnet sie in den Instanzenzug ein.

Nach Gericht beseitigt Nachzahlung von Mietschulden Kündigung der Mietwohnung

Brandaktuell ist die Entscheidung des LG Berlin, das am 13.10.2017 entschieden hat, dass eine hilfsweise ordentlichen Kündigung nicht mehr möglich ist, wenn der Mieter auf eine vorrangig fristlose Kündigung hin innerhalb der zweimonatigen Schonfrist nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage die Mietschuld vollständig bezahlt. Beim Zugang der fristlosen Kündigung solle es nämlich an eine Mietverhältnis fehlen, so dass die ordentliche Kündigung “ins Leere” gehe (Az.: 66 S 90/17). Da die Revision zum BGH zugelassen wurde, ist aber fraglich, ob diese Entscheidung Bestand haben wird.

Teilzahlung der Mietschulden vor Zugang Kündigung reichte nach LG

Noch spektakulärer war die Entscheidung des Landgerichts Potsdam aus dem Jahr 2016, nach der ein Mieter, der auf seine Mietschulden eine Teilzahlung vornimmt, so dass der Gesamtrückstand (knapp) unter die Grenzen der § 543 II 1 Nr. 3 BGB absinkt, einer berechtigten firistlosen Kündigung des Mietverhältnisses bis zum Zugang der Kündigung die Wirkung zu nehmen. Mieter und Vermieter waren hier aneinander geraten, nachdem der Mieter wegen eines abgenutzten und schadhaften Teppichs die Miete minderte. Zudem gab es Zoff um Betriebsnebenkostennachforderungen und der Weigerung des Mieters diese zu bezahlen. Vor Zugang der daraufhin erfolgten Kündigung der Zweizimmerwohnung zahlte der Mieter einen Teil der Miete nach.

BGH sprang Vermieter bei und  hob Urteil des LG auf

Die Räumungsklage und die Widerklage wurden nach der abschließenden Entscheidung des BGH aber aufgehoben (Az.: VIII ZR 193/16). Sowohl Gesetzesgeschichte, wie auch der Geist der Norm ergäben eindeutig, dass nur im Falle einer vollständigen Begleichung der Mietschulden vor Zugang der wirksamen Kündigung der Mietwohnung diese entfallen lassen würde. Dabei sei die vertraglich vereinbarte Miete und nicht die tatsächliche gezahlte aufgrund wirksamer Minderung die für die Schwellenwerte entscheidende.

Zahlung vor Kündigungszugang und Schonfristzahlung

Tipp vom Anwalt: Bei einer Minderung aufgrund Mietmängeln ist als weiter Vorsicht geboten. Eine vollständige Zahlungseinstellung ist nicht akzeptabel. Bei einer Nachzahlung der Schuld muss tatsächlich der gesamte Mietrückstand bezahlt werden. Dabei gibt es neben der Möglichkeit der Zahlung vor Zugang der Kündigung noch dei sog. Schonfristzahlung des § 569 III Nr. 2 BGB.

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Anspruch auf Tattooentfernung

Sozialrecht

Anspruch auf Tattooentfernung gegen die Krankenkasse

In engen Ausnahmefällen kann ein Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen seine Krankenversicherung bestehen, ein entstellendes Tattoo zu entfernen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf mit Urteil vom 26.01.2017 entschieden (Az.: S 27 KR 717/16). Der in Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht und Krankenversicherungsrecht tätige Anwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die interessante Entscheidung vor.

Tattoo des Zuhälters gestochen

In diesem besonderen Fall war eine Prostituierte von ihrem Zuhälter zweieinhalb Jahre zum horizontalen Gewerbe gezwungen worden und wurde von ihm dabei, wie ein Stück Vieh, am Hals mit einem Tattoo (DH2) als dessen “Eigentum” markiert. Aus Liebe zu dem Kölner Mohamed A. war die 30-Jährige seinerzeit zur Prostituierten und überzeugt worden, dass  er über außergewöhnliche Gaben und Kräfte verfüge und  ein Guru sei.  Dennoch musste sie bis zu 18 Stunden anschaffen gehe (oft von elf Uhr morgens bis drei oder auch fünf Uhr in der Nacht) und Freiern jeden Wunsch erfüllen.

Tattooentfernung als Krankenbehandlung

Die Krankenkasse verweigerte zunächst den Antrag auf Krankenbehandlung und ließ sich auch nicht im Widerspruchsverfahren erweichen. Die Dame bekam schließlich ausnahmsweise Recht vorm Sozialgericht und die Krankenkasse musste deren Tattooentfernung für ca. 2.600 € bezahlen, da dessen Anblick die Klägerin immer wieder traumatisiere und zu Flashbacks ihres Martyriums führe.

Tattoo ist keine Krankheit

Dass Tattoo selber ist keine Krankheit, dessen Entfernung würde aber zu einer Symptomreduzierung der psychischen Erkrankung der Klägerin führen, war der Richter nach der Beweisaufnahme überzeugt. Dieses Tattoo habe zudem eine entstellende Wirkung, da es Rückfragen provoziere wegen seiner exponierten Lage.

Eingriff am gesunden Körper

Er betonte ausdrücklich, dass der vorliegende Fall ein besonderer Ausnahmefall zum Grundsatz sei, dass Krankenkassen nicht für chirurgische Eingriffe am gesunden Körper nur aufgrund psychischer Probleme zahlen müssten. Hier gehe es jedoch nicht rein um das subjektive Empfinden der Klägerin.

Arschgeweih oder Namen des Ex als Tattoo entfernen?

Tipp vom Anwalt: Im vorliegenden Fall sei das Tattoo der Dame nicht aus freien Stücken gestochen worden. Menschen, denen ihre Jugendsünde “Arschgeweih” oder der Name des Ex am Arm nicht gefällt, brauchen sich also aufgrund dieses Urteils keine Hoffnung machen. In diesem Fall war nämlich nicht das ästhetische Empfinden entscheidend, sondern der Umstand, dass die Damen ansonsten immer wieder mit der Straftat konfrontiert werden würde.

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Vorsicht Vermieter: Das ging in die Hose!

Mietrecht

Der BGH hat aus der Zahlungsklage eines Vermieters gegen seinen ehemaligen Mieter regelrecht die Luft rausgelassen. Der im Mietrecht in Würzburg und Schweinfurt tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur stellt die bemerkenswerte Entscheidung vor (Az.: VIII ZR 214/16).

Mieter hatte Mietwohnung ordentlich gekündigt

Der Vermieter wollte die Kündigung seines Mieters u.a. deshalb nicht akzeptieren, weil der Mietvertrag vorgesehen hatte, dass sich der Mietvertrag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn er nicht vom Vermieter vor Jahresende gekündigt wird. Wenig überraschend sahen die BGH-Richter das ordentliche Kündigungsrecht des Mannes aber als gegeben an.

Vermieter klagte auf Nutzungsentschädigung

Zurückgelassen hatte der Mann aber seine Ex-Frau, der er die Schlüssel ausgehändigt hatte. Diese blieb auch nach Ablauf der Kündigungsfrist in den Räumen zurück. Für diese Zeitspanne wollte der Vermieter Nutzungsentschädigung von seinem Ex-Mieter bekommen. Das er dies nicht so ohne weiteres kann, hat der BGH kürzlich – anders als die Darmstädter Vorinstanzen – entschieden.

Ohne Rücknahmewillen keine Nutzungsentschädigung

Mit dem Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung hatte der Vermieter nach Ansicht der Richter seinen Rücknahmewillen der Wohnung widerlegt. Da der Anspruch aus § 546a BGB neben dem Vorenthalten der Wohnung aber kumulativ auch den Rücknahmewillen des Vermieters fordere, sei der Anspruch ausgeschlossen.

Als Rettungsanker warfen die Richter dem Vermieter noch die Möglichkeit zu über einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Mieter an sein Geld zu kommen. Jedoch müsste der Mieter, der nach der Kündigungsfrist ja die Wohnung nicht mehr tatsächlich im Besitz hatte, auch etwas erlangt haben (z.B. Zahlungen von seiner Ex-Frau für die Wohnung) oder sich zumindest Unterhaltszahlungen durch den Wohnvorteil erspart haben.

Wirksamkeit der Kündigungen der Mieter nicht unberechtigt bestreiten

Tipp vom Anwalt: Haben Sie als Vermieter Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung Ihres Mieters, holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Ein dumpfes Bestreiten kann Ihnen unter Umständen hohe Einnahmeverluste nach Auszug Ihres Mieters bescheren.

Mietrechtliche Fragen? Kontakt unter 0931/47085337 oder per Mail an richter@anwaltskanzlei-wue.de

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Anspruch auf Magenverkleinerung für XXXXL-Patienten

Anspruch auf Kostenübernahme für Magenverkleinerung

Der in Würzburg und Schweinfurt  im Sozialrecht und Krankenversicherungsrecht tätige Rechtsanwalt stellt zwei interessante Entscheidungen für alle an einer Magenverkleinerung Interessierte vor.

Wichtige sozialrechtliche Urteile für XXXL-Patienten

Viele fettleibige Menschen habe den Wunsch nach einer Magenverkleinerung (sogenanntes Magenband). Die Kosten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung durchzusetzen ist hingegen nicht immer einfach. Dies haben Entscheidungen süddeutscher Sozialgerichte kürzlich einmal mehr bestätigt.

Vorrangig Diäten, Sport und gesunde Ernährung

Das Sozialgericht Stuttgart hat jüngst entschieden, dass eine 15-Jährige keinen Anspruch auf Kostenerstattung für ihre Magenverkleinerung hat, weil noch nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann, dass in diesem Alter konservative Maßnahmen, bestehend aus Diäten, Sport und eine Ernährungsberatung, keinen  Erfolg haben werden (S 10 KR6561/15).

Body-Maß-Index von über 60 kg/m² mit Begleiterscheinungen

Erfolgreicher war hingegen eine unter Fettleibigkeit leidende 39-jährige Altenpflegerin mit einem Body-Maß-Index von 60,8 /m², die zuvor über Jahre mit verschiedenen Diäten und Ernährungsberatungen erfolglos versucht hatte ihre 152 kg bei einer Körpergröße von nur 1,58 Meter zu reduzieren.

MDK gegen adipositias-chirurgische  Maßnahme

Nachdem der MDK meinte, vor einer adipositas-chirugischen Maßnahme sei noch eine multimodale Therapie bestehend aus Diät, sportlicher Betätigung und Ernährungsberatung zu versuchen, musste die – unter anderem an arterieller Hypertonie, Schlaf-Apnoe-Syndrom und Gonarthrose leidende – Dame Widerspruch und dann Klage einlegen. Mit Erfolg!

Magenverkleinerung als ulitma ratio gegen Adipositas

“Eine chirurgische Behandlung der extremen Adipositas zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung kommt  nur als ultimo Ratio und nur bei Patienten in Betracht, die kumulativ eine Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen: der BMI muss gleich oder mehr als 40 oder gleich oder mehr als 35 Kilogramm/m² mit erheblichen Begleiterkrankungen sein; konservative Behandlungsmethoden müssen ausgeschöpft sein oder dürfen keine Aussicht auf Erfolg haben beziehungsweise der Gesundheitszustand des Patienten darf keinen Aufschub erlauben; es muss ein tolerierbares Operationsrisiko gegeben sein; der Patient muss ausreichend motiviert sein und darf an keiner manifesten psychiatrischen Erkrankung leiden; desweiteren muss die Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung bestehen”, hielten die Münchner Sozialrichter fest.
 Keine endokrinologischen Ursachen
Aufgrund der jahrelangen erfolglosen Bemühungen der Klägerin und der Tatsache, dass endokrinologe  Ursachen für die Adipositas ausgeschlossen werden konnten, kamen  die Sozialrichter nach der Beweisaufnahme zum Ergebnis,dass die ultima ratio hier geben sei.

Adipositas als Krankheit wegen Begleiterscheinungen

Dabei stellten Sozialrichter auch fest, dass Adipositas als Krankheit anzusehen sei, wegen  des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen, wie Stoffwechselerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, die Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes und Beeinträchtigung des Halte- und Bewegungsapparates, welches eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht.

Schlauchmagen-OP stationär ohne Erlaubnisvorbehalt

Bei einer stationären Behandlung ist eine Schlauchmagen-Operation ohne Erlaubnisvorbehalt möglich,  sei nur noch eine Abwägung weiterer Kriterien, wie Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung gehe hier zugunsten der Klägerin aus, meinten die Richter nach Würdigung ihrer umfangreichen Krankenunterlagen.
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Die Informationen hier sind keine Rechtsberatung, sondern dienen lediglich der Präsentation der Kanzlei Rechtsanwälte Niggl, Lamprecht und Kollegen. Die Rechtstipps geben nur einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und stellen keine Beratung für Ihren konkreten Einzelfall dar. Kurze rechtliche Fragen zu den Beiträgen oder Ihrer persönlichen Situation können Sie Rechtsanwalt Richter telefonisch unter 09721/7934890 oder 093147085337 kostenfrei stellen.

Das interessante Urteil: Blindenführhund ergänzt Blindenstock!

Sozialrecht

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat  kürzlich einen gesetzlich krankenversicherten Blinden eine gute Entscheidungen hinsichtlich der Versorgung mit Heilmitteln getroffen: Er bekommt zusätzlich zum Blindenlangstock einen Blindenführhund. Der in Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht und Krankenversicherungsrecht tätige Anwalt Christopher Richter Stellt die wichtige krankenversicherungsrechtliche Entscheidungen aus dem Bereich Anspruch auf Krankenbehandlung vor.

Blindenführhund ergänzt den Blindenlangstock

Ein weitgehend blinder und zugleich schwerhöriger gesetzlich  Versicherter hat vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein Urteil zur Versorgung mit einem Blindenführhund erstritten. Der vollständig schwerbehinderte Mann hatte erfolgreich argumentiert, der Blindenführhund sei eine notwendige Ergänzung zu seinem Blindenstock. Nur so sei  seine sichere Fortbewegung im Straßenverkehr sicherzustellen, weil das Überqueren von breiten Straßen und sehr großen Kreuzungen auch für einen geschulten Blinden kaum möglich sei.  Oberhalb der Gürtellinie könne er zudem jederzeit  mit Hindernissen kollidieren und der Blindenlangstock ermöglichen auch nicht das Auffinden von Ampelmasten, Treppen, Aufzügen und Türen in großen Gebäuden.

Blindenführhund als Hilfsmittel verbessert Umweltkontrolle

Anders als die Vorinstanz gaben die Sozialrichter aus dem Norden dem Mann Recht und stellten klar , dass ein Blindenführhund ein neben dem Blindenlangstock erforderliches Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V ist (vgl. Hilfsmittelkatalog Produktnummer 99.99.01.0001), da er beeinträchtigte Körperfunktionen ausgleichen kann beziehungsweise die erschwerte Möglichkeit der Umweltkontrolle wieder verbessern kann und wesentliche Gebrauchsvorteile bietet. Wegen der beim Kläger bestehenden Hörbehinderung sei die Zusatzversorgung mit einem Blindenführhund daher unverzichtbar.
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Lesen Sie auch hier diesen Beitrag zum Persönlichen Budget: Aufgemerkt: Bundesteilhabegesetz bringt Bewegung ins Persönliche Budget

Die fünf schlimmsten Fehlern in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden

Fehler in Sozialversicherungsbescheiden

Unser Experte in der Kanzlei für das Sozialversicherungsrecht Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur sagt Ihnen hier, worauf Sie aufpassen müssen: Denn Fehler in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden sind relativ häufig und kosten  Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft eine echte Stange an Geld. Im schlimmsten Fall sieht sich der Arbeitgeber heftigen Beitragsnachforderung sowie gegebenenfalls sogar einem Strafverfahren gegenüber und mancher Angestellter hat keine Leistungsansprüche im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Insolvenz des Arbeitgebers gegenüber der Sozialversicherung – also dann, wenn er sie am dringendsten bräuchte! „Die fünf schlimmsten Fehlern in Sozialversicherungsbeitragsbescheiden“ weiterlesen

Fehler in Eingliederungsvereinbarungen finden und sich wehren

Fehler in Eingliederungsvereinbarungen

Arbeitssuchende fühlen sich oft überfahren, wenn sie vom Jobcenter eine mehrseitige zu unterschreibende Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen. Was also tun? Unterschreiben, die Unterschrift verweigern? Auf die Barrikaden gehen? Der in Würzburg und Schweinfurt im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. erklärt Hartz IV-Empfängern, wie sie reagieren können.

1.  Um Überlegungsfrist bitten

Keiner kann sie zwingen eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) sofort zu unterschreiben. Dem Gesetz nach muss der Eingliederungsvereinbarung sogar eine Verhandlungsphase vorausgehen, vgl. § 15 SGB II.

Tipp vom Anwalt: Bitten Sie den Sachbearbeiter sich das Dokument in Ruhe zuhause durchlesen zu können und mit Jemanden zu besprechen. Unterschreiben Sie also nicht vorschnell, wenn Sie die Regelungen nicht gleich voll durchschaut haben.

2. Ihre Bedenken schriftlich darlegen

Wie so oft gilt beim Jobcenter: Bringen Sie Ihre Bedenken schriftlich (Faxbeleg beweist etwa den Zugang) vor!

Häufige Probleme sind:

  • Die Eingliederungsvereinbarung geht auf Ihre individuelle berufliche, persönliche und gesundheitliche Situation gar nicht oder nur unzureichend ein (sog. Potentialanalyse)
  • mit Ihnen wurde gar nicht “verhandelt”
  • die EGV hat eine unangemessen lange Laufzeit von mehr als mindestens sechs Monaten (vgl. BSG vom 14.02.2013, Az.: B 14 AS 195/11 R)
  • die Ihnen auferlegten Verpflichtungen sind zu unbestimmt

3. Widerspruch einlegen gegen Eingliederungsverwaltungsakt

Oft kommt es dazu, dass bei einer nichtzustandegekommenen Eingliederungsvereinbarung diese als Verwaltungsakt erlassen wird. Oft wird dabei aber ein völlig neuer Inhalt vorgegeben, der gar nicht mit Ihnen besprochen war (vgl. SG Stuttgart vom 21.05.2014, Az.: S 18 AS 2698/14). Dann fehlt aber wiederum die Verhandlungsphase.

Manchmal fehlen aber auch Ausführungen, warum die vorgeschlagene EGV als Verwaltungsakt erlassen wurde.

Lesen Sie zu den Sanktionen hier: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/09/25/sanktionen-durch-das-jobcenter-und-wie-sie-sich-wehren/

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Neues zum Bestellerprinzip

Im Zuge der WEG-Reform wurde der Maklerlohn weiter geregelt. Wobei seit über zwei Jahren das vom Bundesgesetzgeber eingeführte  Bestellerprinzip bei der Maklervergütung in Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) weitergilt.

Was ist das Bestellerprinzip?

Bei der Vermietung von Wohnraum hat der Makler nur noch einen Anspruch auf Maklergebühr, wenn er in Textform vom Mieter hierzu beauftragt wurde und er nicht in Doppelfunktion auch für den Vermieter tätig ist. Umgehungsversuche sind gem. § 3 V WoVermittG unwirksam. So ändert sich an der Unwirksamkeit nichts, auch wenn der Makler die Gebühr als Vermittlungs- Bearbeitungs- oder Mietwechselgebühr bezeichnet.

Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler im Rahmen eines privaten Immobilienkaufes gemeinsam, so trägt ab 23.12.2020  jeder die Hälfte des Maklerlohns. Der Käufer muss aber erst bezahlen, wenn der Käufer seinen Anteil gezahlt hat. Im Umkehrschluss wirkt ein Verzicht gegenüber dem Verkäufer auch gegenüber dem Käufer.

Umgehungsversuche: Höhere Miete und Abstandszahlungen

Immer wieder versuchen findige Vermieter den Mietern die Kosten Ihres Maklers doch aufzuerlegen, indem sie eine höhere Miete fordern oder an Deals für Ablösezahlung für eingebaute Küche oder verlegten Laminat beteiligt sind. Hier setzt Ihnen aber in einigen Regionen die Mietpreisbremse oder die Kappungsverordnung Grenzen.

Lesen Sie hier zur Mietpreisbremse

Zu teilweise unverschämten Ablöseforderungen für eigebaute Küchen und verlegtes Laminat kommt es häufig, wenn Vormieter das Recht haben sich einen Nachmieter suchen zu dürfen: Entweder unterzeichnet der Mietinteressent den Kaufvertrag oder er kommt eben nicht zum Zuge.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich die Kaufbelege bei der Unterschrift zeigen! Ist der geforderte Betrag um 50 % höher als der Zeitwert, dann ist die Kaufpreisforderung über diesen Betrag hinaus unwirksam und kann zurückgefordert werden innerhalb der Verjährungsgrenzen. Vermietet der Vermieter hingegen die Küche mit, haben Sie im Falle von deren Mängeln (z.B. kaputte Kochplatte) einen Anspruch auf kostenfrei Mängelbeseitigung. Lassen Sie sich beraten!

Steuerliche Absetzbarkeit

Vermieter können die Maklergebühr steuermindernd als Aufwand von den Mieterträgen abziehen. (Private) Mieter können dies u.U. dann, wenn der Umzug beruflich bedingt war. Kontaktieren Sie bei steuerrechtlichen Fragen hierzu Ihren Steuerberater.

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Weitere Fragen? 0931/47085337 oder per mail an richter@anwaltskanzlei-wue.de

Vorsicht: Schadensersatz nach unprofessioneller Zwangsräumung droht!

Schadensersatz nach eigenmächtiger Zwangsräumung

Wer die in einem durch Zwangsversteigerung erworbenen  Haus befindlichen Gegenstände nicht dokumentiert, läuft Gefahrmit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden (BGH, Urteil v. 23.6.2017, V ZR 175/16).  Damit haben der BGH die Rechtsprechung aus dem Mietrecht einfach auf die vorgenannte Konstellation übertragen, erklärt der in Würzburg und Schweinfurt im MIetrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur.

Für Zwangsräumung den Gerichtsvollzieher einschalten

In dem vor dem BGH entschiedenen Fall hatte der Ersteigerer das Haus ohne Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers in Besitz genommen und durch eine private Firma räumen lassen. Einen Teil der vorgefundenen Einrichtungs- und Kunstgegenstände wurde in n ein Auktionshaus gegeben, der Rest vernichtet. Die vormalige Eigentümerin hatte zunächt die Herausgabe einer Vielzahl von Gegenständen verlangt, im wesentlichen Bilder und Möbel und schließlich  Schadensersatz in Höhe von über einer halben Millionen Euro wegen der Nichtherausgabe von Gegenständen verlangt.

Nach dem BGH haftet der  Ersteigerer tatsächlich auf Schadensersatz. Er hatte laut den Karsruher Richtern in verbotener Eigenmacht gehandelt, weil er das in der Zwangsversteigerung erworbene Haus ohne Einschaltung eines Gerichtsvollziehers in Besitz genommen und die vorgefundenen Einrichtungs- und Kunstgegenstände eigenmächtig hatte wegschaffen lassen.

Schadensersatz nach “kalter Räumung”

Die ehemalige Eigentümerin konnte  sich dabei auf eine Erleichterung der Beweislast berufen. Zwar muss grundsätzlichderjenige, der Schadensersatz wegen verbotener Eigenmacht verlangt, die anspruchsbegründenden Tatsachen nach den allgemeinen Regeln darlegen und beweisen. Für Fälle der sogenannten „kalten Räumung“, wenn also der Vermieter die Wohnung eines Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Räumungstitels in verbotener Eigenmacht in Besitz nimmt, gilt dies aber nicht. Dann muss der Vermieter nämlich, dafür zu sorgen, dass die Gegenstände des Mieters nicht beschädigt werden oder verloren gehen. Zudem muss er ein aussagekräftiges Verzeichnis der Gegenstände aufstellen und deren Wert schätzen lassen.

Inventarisierungspflicht des Vermieters

Kommt der Vermieter seiner Inventarisierungspflicht nicht nach, muss er beweisen, inwieweit Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn – wie hier – ein Ersteher in der Zwangsversteigerung die ersteigerte Immobilie und die vom Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Einrichtungsgegenstände ohne Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers eigenmächtig in Besitz nimmt.

Vorschriften der Zwangsvollstreckung sind einzuhalten

Nur bei einer Vollstreckung unter Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens werden die Interessen des Schuldners  gewahrt, dass der Gerichtsvollzieher die Sachen, die nicht vom Zuschlagsbeschluss erfasst sind, dem Schuldner übergibt, in Verwahrung bringt oder nach Erfassung in einem Protokoll in der Immobilie belässt. Nimmt der Ersteigerer die Immobilie hingegen unter Umgehung dieses gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens in Besitz, ändert dies nichts daran, dass er auf die Interessen des Schuldners Rücksicht nehmen muss. Daher obliegt es ihm, ein Verzeichnis der vorgefundenen Gegenstände aufzustellen, es sei denn, diese sind offenkundig wertlos.

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Keine Sperre wegen Jobaufgabe nach Altersteilzeit

Sperre durch die Bundesarbeitsagentur

Die Bundesagenturen für Arbeit verhängen oft schnell Sperren, wenn  Beschäftigte Ihren Job an den Nagel hängen oder das Ende einer befristeten Beschäftigung nicht rechtzeitig melden und dann  Arbeitslosengeld I beantragen. Das Argument: Sozialversicherungspflichtwidriges Verhalten.

Bundessozialgericht entscheidet pro Altersteilzeittätige

Nicht selten zu Unrecht. In diesem aktuellen Fall hatte das Bundessozialgericht entgegen den Vorinstanzen entschieden und der Bundesagentur  zugleich die Leviten gelesen. Der im Sozialrecht tätige Anwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen diesen interessanten Fall vor (Urteil des BSG vom 12.09.2017 (Az.: B 11 AL 25/16 R).

Wiedereinführung der Rente ab 63 Jahren

Die Thüringerin war in  Altersteilzeit als Bürofachkraft  befristet beschäftigt. Sie hatte ursprünglich beabsichtigt, nach Ende der Freistellungsphase vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen. Davon nahm sie jedoch  Abstand, als von der GroKO die  abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahre) eingeführt wurde. Als sie sich dann arbeitslos meldete, lehnte die Bundesagentur für Arbeit jedoch die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit für einen Zeitraum von zwölf Wochen ab, denn sie habe ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst gelöst.

Altersrente ohne Abschläge

Die Sperre war rechtswidrig, weil sie sich auf eine wichtigen Grund berufen kann, meinten hingegen die Kasseler Richter, da sie bei Abschluss der Vereinbarung seinerzeit beabsichtigte, nahtlos von der Freistellungsphase der Altersteilzeit in den Rentenbezug zu wechseln. Das war aus damaliger Sicht auch nachvollziehbar.  Dass sie von ihren ursprünglichen Plänen dann nach Wiedereinführung der Rente ab 63 für langjährig Versicherte Abstand genommen hat, weil sich für sie  die Möglichkeit ergab Altersrente ohne Abschlag zu beziehen, ist für die Beurteilung des wichtigen Grundes dann unerheblich. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist nämlich inhaltlich und auch zeitlich allein bezogen auf den das Arbeitsverhältnis auflösenden Vorgang.

Achtung: Mit Einführung des Bürgergeldes dürfen auch die Jobcenter Hilfeempfänger nicht mehr zwingen eine Rente wegen vorläufigem Einkommen zu beantragen, vgl § 12 a S. 3 SGB II n.F.

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Die fünf häufigsten Fehlern bei den Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern

Hartz IV

Unterkunfts- und Heizkosten

Wohnen ist teuer und die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger, die ohnehin nur wenig Geld zur Verfügung haben, eine besondere finanzielle  Herausforderung.Viele Hartz IV-Empfänger bekommen Miete und Heizkosten nicht voll vom Amt erstattet. In vielen Fällen zu Unrecht, wie Anwalt Christopher Richter in diesem Beitrag erläutert.  „Die fünf häufigsten Fehlern bei den Unterkunftskosten von Hartz IV-Empfängern“ weiterlesen

Das interessante Urteil: Gewinnoptimierung sticht nicht Mieterrechte

Kündigung der Mietwohnung

In einem interessanten Urteil zu einer Kündigung eine Mietwohnung durch ein sich erweiterndes Modegeschäft hat der Bundesgerichtshof gestern klare rote Linien gezogen. Der in Schweinfurt und Würzburg im Mietrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die für die Praxis vieler Unternehmen wichtige Entscheidung vor.

Verwertungskündigung muss gut begründet sein

Die das  Ladenlokal betreibende Kommanditgesellschaft wollte also mittels der Verwertugnskündigung i.S.d. § 573 III Nr. 3 BGB als Eigentümerin der Immobilie einen langjährigen Mieter loßwerden. In letzter Instanz hat der BGH jetzt dem Unternehmen einen Strich durch die Rechnung gemacht und eine Neuabwägung der Mieter- und Vermieterinteressen gefordert. Der Abriss und Neubau des Projekts verzögert sich und führt wohl zu erheblichen Mehrkosten für die Bauherrin.

Wie auf die Verwertungskündigung richtig reagieren?

Tipp vom Anwalt: Bereits im Kündigungsschreiben sollten Sie daher als Vermieter Ihre und die Interessen des Mieters sehr genau und bedacht abwägen. Umgekehrt heißt das für den MIeter, dass Sie solche Schreiben sehr genau, am Besten mit Hilfe eines Anwalts, der im Mietrecht seinen Tätigkeitsschwerpunkt hat, analysieren sollten. Zögern Sie nicht, sich zur Wehr zu setzen.

Lesen Sie hier, wie Sie auf  eine Kündigung Ihrer Mietwohnung reagierien können:  Die fünf besten Tipps vom Anwalt bei einer Vermieterkündigung – wie Sie als Mieter richtig reagieren

Hier geht es zu unserem Ressort Mietrecht: Mietrecht, WEG und Pachtrecht

Kurze rechtliche Fragen zum Mietrecht werden telefonisch unter 0931/47085337 kostenfrei beantwortet.

Sanktionen durch das Jobcenter – und wie Sie sich wehren!

Sanktionen durch das Jobcenter richtig abwehren

Sanktionen durch das Jobcenter sind ein großes Problem für viele Hartz IV-Empfänger – seit 2022 Bürgergeldempfänger – , weil sie dadurch zumindest zeitweise unter das Existenzminimum gedrückt werden. 2016 wurden monatlich angeblich 134.390 Bezieher der Grundsicherung gekürzt. Mit dem neuen Bürgergeldgesetz wurden die Regel hier geändert, vgl. § 31a SGB II.
In diesen Beitrag stellt Fachanwalt für Sozialrecht Christopher Richter, LL.M.Eur die drei häufigsten Sanktionsgründe vor und erklärt, wie Sie sich richtig wehren können:

1. Verstoß gegen Meldepflichten

Im Fall von Verstößen gegen Meldepflichten, wie das unentschuldigte Nichterscheinen zu einem Beratungsgespräch beim Jobventer wird mit einer Leistungskürzung von jeweils 10%, dh. oft 50,20  € bestraft. Die Jobcenter haben hier keine Ermessensspielraum. Mit dem neuen Bürgergeld beträgt die Kürzungsdauer jedoch nur einen Monat.

Tipp von Anwalt:  Entschuldigen Sie sich rechtzeitig und legen Sie im Fall einer Sanktion rechtzeitig schriftlich Widerspruch ein, wenn Sie einen wichtigen Grund zum Fernbleiben hatten, etwa aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen oder den Meldezweck in der Einladung nicht konkret genug benannt wurde.

2. Verstoß gegen die Verpflichtung Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen

Achtung: Ab 01.07.2023 wird die Nichtteilnahme an Arbeitsgelegenheiten (1 €-Jobs) nicht mehr sanktioniert.
Bis dahin gilt:
Entgegen der Ansicht von vielen Jobcenter dürfen Arbeitsuchende nicht zu allen Tätigkeiten verpflichtet werden!  Arbeitsstellen mit hohen fachlichen Anforderungen sind für Personen ohne berufliche Erfahrung oder sonstige Vorkenntnisse nicht geeignet. So hat das Sozialgericht Koblenz etwa entschieden, dass ein selbstständigerVersicherungsmakler nicht zur Betreuung von Kindern, behinderten Menschen und Senioren verdonnert werden darf (Az.: L 3 AS 99/15 B ER). Das Sozialgericht Oldenburg entschied am 03.04.13, dass eine ein Eingliederungsmaßnahme abgebrochen werden darf, die unzumutbar lang im Sinne von § 45 Abs. 2 SGB III war.
Tipp vom Anwalt: Ihre dem Jobcenter bekannten gesundheitlichen Einschränkungen sind in der Eingliederungsvereinbarung mitzuerfassen und – auch wenn das nicht passiert – bei der Unterbreitung von Stellenangeboten Ihnen gegenüber zu berücksichtigen. Ist unklar, ob Ihnen die amtlicherseits vorgegebenen Tätigkeit  zumutbar ist, dann dürfen Sie auch nicht bei Arbeitsangebotablehnung sanktioniert werden (SG Magdeburg vom 06.09.2021, Az. S 20 AS 1031/18).

3. Verstoß gegen Kooperationsplang (früher: Eingliederungsvereinbarung)

Mit dem Bürgergeld ist ein Kooperationsplan an die  Stelle der Eingliederungsvereinbarung getreten.  Nunmehr dürfen Bürgergeldempfänger bestraft werden, wenn sie gegen die Pflichten des sogenannten  Kooperationsplans verstoßen.
Dieser wird aber wohl rechtswidrig sein, wenn in ihm die Eignung und individuelle Lebenssituation des Leistungsberechtigten keinen Niederschlag findet und er keine individuellen, konkreten Leistungsangebote zur Eingliederung in Arbeit enthält (BSG von 23.06.2016, Az.: B 14 AS 30/15 R). Es wird wohl weiter auch Streit um die höchstzulässige Zahl von Bewerbungen geben. Zehn Bewerbungen von Arbeitssuchenden sind  im Schnitt üblich.
Tipp vom Anwalt: Arbeitssuchende unter 25 Jahren werden bei Verstößen wesentlich härter bestraft als ältere Hartz IV Empfänger (vgl. § 31a SGB II). Bereits beim ersten Verstoß entfällt die Regelleistung komplett und im Wiederholungsfall werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr bezahlt (sogenannte Totalsanktion). Betroffen verlieren im schlimmsten Fall Ihre Wohnung aufgrund auflaufender Mietschulden und laufende Ratenzahlungsvereinbarungen platzen aufgrund Geldnot. Damit wenigstens der Krankenversicherungsschutz nicht weitgehend ausfällt, sollten Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter unbedingt beantragt werden. Die Totalsanktion ist auch innerhalb der Berater der Jobcenter umstritten. Entgegen einer weit verbreitete Ansicht sind die Sanktionsmöglichkeiten vom Bundesverfassungsgericht aber (noch) nicht als verfassungswidrig eingestuft worden (vergleiche auch Bundessozialgericht, Az.: B 14 AS 20/15 R).
Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Update: Urlaub für Arbeitslose?

Urlaub für Hartz IV-Empfänger

Darf ein Hartz IV-Empfänger Urlaub machen?

Nur auf Balkonien oder auch in Übersee? Über diese interessante Frage hatte das Sozialgericht in Dortmund kürzlich zu entscheiden. Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen die interessante Entscheidung vor (Az.: S 19 AS 3947/16).

Zunächst hatte der Mann beim Sachbearbeiter die Zustimmung zur Ortsabwesenheit für 17 Tage beantragt. Dieser Antrag wurde vom Jobcenter abgeschmettert, weil dadurch angeblich die Vermittlungsaussichten seit 2005 arbeitslosen Klägers beeinträchtigt würden. Tatsächlich hatte sich der Mann auf zwei Stellen als Helfer im Lager- und Küchenbereich beworben.

Widerspruch war nicht erfolgreich

Im Widerspruchsverfahren führte das Jobcenter aus, dass der Urlaub auch deshalb keinen Urlaub gewährt bekomme, weil er klagefreudig sei und in der Vergangenheit mehrmals über „Grundsatzregelungen“ hinweggesetzt habe.

Wie den Urlaubsanspruch durchsetzen?

Es existieren verschiedene Theorien, wie der Urlaubsanspruch durchgesetzt werden muss. Zum Teil wird vertreten die Zustimmung müsse im Wege des einstweiligen Rechtsschutz durchgesetzt werden, andere meinen, die Zustimmung könne im Nachhinein über den sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch ersetzt werden. Schließlich wird auf vertreten, dass im Falle eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides inzident geprüft werde, ob die Zustimmung zurecht verweigert wurde.

Das Gericht in Dortmund hat sich jetzt der letztigen Ansicht angeschlossen. Ein einstweiliger Rechtsschutz käme nicht in Frage, weil dort eigentlich nur vorläufige und keine endgültigen Regelungen getroffen werden dürften. Gegen den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch spreche, dass in einer nicht erteilten Zustimmung eigentlich keine Verletzung von Auskunfts- oder Beratungspflichten zu sehen sei.

Ermessen für Urlaubsgewährung auf Null reduziert

Im vorliegenden Fall war nach dem Gericht das Ermessen des Jobcenters zur Urlaubsgewährung auf Null reduziert. Die angeführten Gegenargumente seien allesamt sachfremd. „Auch für Arbeitslose ist Urlaub notwendig. Die Möglichkeit der Eingliederung in Arbeit während der Zeit der beabsichtigten Ortsabwesenheit darf also nicht nur eine entfernte sein, weil ansonsten der Urlaubsanspruch ins Leere liefe. Vorliegend sei nicht erkennbar, dass die ausgeschriebenen Stellen in besonderer Weise dem Profil des Klägers entsprechen. Es seien vielmehr stinknormale Helferstellen die im Dortmunder Raum regelmäßig angeboten werden. Der Beurteilungsspielraum des Jobcenters sei daher in dem Fall ausnahmsweise auf Null reduziert und somit die Zustimmung eine gebundene Entscheidung. Daher sei die Aufhebung von Sozialleistungen zu Unrecht erfolgt und dem Kläger nachzuzahlen. Dies gelte auch für die Kosten für Unterkunft und Heizung während der Ortsabwesenheit!

Interessante Ausführungen zum Überprüfungsantrag

Das Urteil enthält weiter interessante Ausführungen zum Überprüfungsantrag, die durchaus lesenswert sind.

Hier geht es zu unserem Ressort Hartz IV: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/rechtsgebiete/hartz-iv/

Bei Fragen: 0931/47085337 oder richter(ät)anwaltskanzlei-wue.de

Eintretende Arbeitsunfähigkeit während genehmigter Ortsabwesenheit

Kürzlich hat das SG Stuttgart übrigens entschieden, dass der Anspruch auf Leistungsfortzahlung auch bei während der Ortsabwesenheit eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht wegfällt (Az.: S 8 AL 812/17). Die Bundesarbeitsagentur hatte dem Mann zuvor einen Familienurlaub genehmigt und mit deren Ende die Sozialleistungen beendet. Das verstößt gegen § 146 SGB III entschieden die Sozialrichter mit Gerichtsbescheid vom 27.06.2017.

 

 

Tipps für den richtigen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung

Tipps vom Anwalt für den  Umgang mit Ihrer Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte haben nach einen Anspruch auf Kostenübernahme der  Krankenbehandlung. Dieser umfasst u.a. die ärztliche Behandlung inklusive der Psychotherapie, zahnärztliche Behandlung, häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlung und  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bei Privatversicherten folgt dieser Anspruch aus § 192 Abs. 1 VVG und Ihrem Krankenversicherungsvertrag . Trotz dieses an sich klaren Auftrages gibt es dennoch immer wieder Probleme im Umgang mit Krankenkassen. In diesem Beitrag zeigt Ihnen der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur., wie Sie mit Ihrer Krankenkasse richtig umgehen .

Bleiben Sie förmlich

 

Lassen Sie sich von ihrer Krankenkasse nicht am Telefon abwimmeln und geben Sie sich nicht mit halbseidenen Schreiben zufrieden, wo die Krankenkasse nur in Aussicht stellt Ihr Anliegen weiter zu prüfen. Jegliche Kumpanei mit Ihrem Sachbearbeiter ist unangebracht. Bestehen Sie vielmehr auf einen klaren Bescheid mit einer richtigen Rechtsbehelfsbelehrung. Nur wenn der VA-Charakter dort erkennbar wird, können Sie Ihre Rechte richtig wahrnehmen. So mancher Krankenkassenmitarbeiter hat auch erst im schriftlichen Abfassen gemerkt, was für einen Stuss er zuvor dem Kunden am Telefon verzapft hat…

Tipp zum Anwalt: § 192 VIII VVGG gibt Privatversicherten einen Anspruch auf Auskunft, ob die Privatversicherung die Kosten der Krankenbehandlung übernimmt. Bei gesetzlich Versicherten gilt folgendes: Ein Rehabilitationsträger muss nach zwei Wochen unverzüglich entscheiden, ob er die Kosten übernimmt; im Falle der notwendigen Einholung eines Gutachtens hat er hierfür weitere drei Wochen Zeit.

Lassen Sie Widerspruch einlegen

 

Im Falle einer Ablehnung durch Ihre Krankenkasse sollten Sie sich in der Regel die Leistung nicht einfach selber beschaffen. Stecken Sie den Kopf aber auch nicht in den Sand: Legen Sie Widerspruch ein und begründen Sie diesen vernünftig! Im Grunde nennt die Krankenversicherung immer die gleichen Ablehnungsgründe: nämlich neben der eigenen angeblich Unzuständigkeit oft angeblich fehlende medizinische Notwendigkeit, verweist auf den MDK (der entscheidet manchmal entgegen der Aktenlage!) oder es wird argumentiert, dass die gewünschte Heilbehandlung keine, vom Bundesausschuss anerkannte Heilmethode sei.

Lesen Sie hier zum Anspruch auf Kostenerstattung für ein nichtzugelassenes Krebsbehandlungsmittel: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/08/24/anspruch-auf-nichtzugelassenes-krebsbekaempfungsmittel-bejaht/

Kürzlich hat das Sozialgericht Stuttgart mit Entscheidung vom 20.03.2017 (Az.: S 10 KR 6561/15) entschieden, dass es nur dann einen Anspruch auf Kostenübernahme einer Magenverkleinerung bei estremen Übergewicht gibt, wenn zuvor alle konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind. Davon könnte bei einer 15-Jährigen nicht ausgegangen werden.

Tipp vom Anwalt: Für viele Ablehnungsgründe gibt es aber anwaltliche Gegenstrategien. Zum Teil hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen den Krankenversicherungen auch Grenzen gesetzt. Insbesondere bei stationärer Behandlung gibt es mehr Raum für neue Heil- und Behandlungsmethoden. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und werden Sie wieder gesund!

Dauerstreitthema ist die Zahlung von Krankengeld. Lesen Sie hierzu den folgenden Beitrag: Probleme rund ums Krankengeld

Strategien beim Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Versicherung

 

Im Alter steigen in der privaten Versicherung die Beiträge oft exorbitant an. Experten meinen daher, der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung sei nur noch Beihilfeberechtigten Beamten zu empfehlen. Die Privatversicherung  baut nämlich, anders als die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Äquivalenzprinzip (jeder für sich), statt auf dem Solidaritätsprinzip auf.

 

Der Weg zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung ist hingegen schwierig, insbesondere, wenn Sie bereits das 55 Lebensjahr überschritten haben und mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 57.600 € verdienen.

 

Tipp vom Anwalt: Es gibt aber weiter einige Kniffe, dass der Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung trotzdem klappt. Wenn Ihnen der Wechsel dennoch nicht gelingt, können Sie noch Beiträge sparen. Denn mittlerweile halten auch die Privatkrankenversicherungen einen Basis- beziehungsweise Standardtarif bereit. Hierüber müssen diese Sie auch gem. § 6 Abs. 2 VVGInfoV beraten. Seien sie aber vorsichtig, dass Sie dann nicht deutlich höheren Arztrechnungen ausgesetzt sind. Diese Tarife bedeuten für Sie zudem auch einen Downgrade für Sie.

 

Aktueller Hinweis: Neu eingeführt wurde vom Gesetzgeber diesen Monat die sogenannte Neun-Zehntel-Regelung. Danach darf ein Rentner dann in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er oder sie in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu 90 Prozent der Zeit Mitglied einer Krankenkasse war. Angenommen, das Erwerbsleben dauerte 40 Jahre. Die zweite Hälfte umfasste 20 Jahre. Neun Zehntel davon sind 18 Jahre. Bei dieser Rechnung wird vom ersten Tag des Berufslebens alles berücksichtigt. Neu ist nun auch, dass Kinder bei der erforderlichen Mitgliedszeit recht großzügig berücksichtigt werden, denn für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind rechnet die Sozialversicherung künftig drei Jahre Mitgliedschaft an!

Bei hohen Zusatzbeiträgen kündigen

 

Im Falle der Erhöhung oder der erstmalig Erhebung von Zusatzbeiträgen haben Sie gegenüber ihrer Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse also kündigen, selbst wenn Sie dort weniger als 18 Monate versichert waren. Doch auch langjährige Mitglieder einer Krankenkasse sollten bei der Kündigung wegen Zusatzbeitrags auf Besonderheiten achten (vgl. 175 SGB V). Lassen Sie sich zuvor auf jeden Fall anwaltlich beraten.

Ruhender Krankenversicherungsanspruch bei Beitragsrückständen

 

Bei Beitragsrückständen steht Ihnen noch eine Notversorgung zu Verfügung, wenn ihr Anspruch ruht. Zuvor muss die Krankenversicherung Sie jedoch anschreiben und das Ruhen mit einer Frist von mindestens drei Tagen androhen. Ist der Umfang oder Inhalt des Ruhenbescheids zudem nicht hinreichend bestimmt gemäß § 33 SGB X, dann können Sie ihn mit dem Widerspruch erfolgreich anfechten. Ob das der Fall ist, kann Ihnen ein im Sozialrecht erfahrener Anwalt sagen.

Tipp vom Anwalt: Ab Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mit ihrer Krankenversicherung steht Ihnen wieder der volle Anspruch auf Krankenbehandlung zu. Wenn sie nur wegen der Krankenversicherungsbeiträge hilfebedürftig zu werden drohen, haben Sie zudem u.U. Anspruch auf Unterstützung gegenüber dem Jobcenter oder dem Sozialamt, vgl. § 26 SGB II.

Lesen Sie hier mehr zu den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf Ihren Krankenversicherungsanspruch:   https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/08/08/auswirkungen-der-arbeitslosigkeit-auf-die-krankenversicherung/

Bei Fragen: richter@anwaltskanzlei-wue.de

0931/47085337

Hier geht es zu unserem Ressort Sozialrecht: Sozialrecht

Rückblick “Fünf Wege aus der Altersarmut”

Wege aus der Altersarmut

Das Thema  Altersarmut und den eigenen Angehörigen finanziell zur Last zu fallen bewegt.  Dabei können Sie dieses Risiko erheblich verringern! Zu diesem Thema hatten wir zuletzt interessierte Bürger nach Hammelburg, Schweinfurt und zuletzt zu einer Veranstaltung des Arbeitnehmer-Bildungsverein nach Veitshöchheim eingeladen. Am 15.11.2017 (19.30 Uhr) gibt es einen weiteren Vortrag hierzu in Eschau im Nebenzimmer des Gasthauses “Zum Löwen” genau zu diesem Thema.

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Gefahr der Scheinselbständigkeit bei LKW-Fahrern

Gefahr der Scheinselbständigkeit

Die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund durch einen Sozialversicherungsträger festgestellter Scheinselbständigkeit bei einem LKW-Fahrer ist ein wirtschaftliches Risiko für  Transportunternehmen.

Das LSG Baden-Württemberg etwa hatte  ein Transportunternehmen, das internationale Gütertransporte durchführt zu Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einschließlich der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz  in Höhe von 30.883,20 Euro (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 27.07.2016, Az.: L 5 R 1899/14) verurteilt. „Gefahr der Scheinselbständigkeit bei LKW-Fahrern“ weiterlesen

Die fünf häufigsten Kündungsgründe im Mietrecht – und wie Sie sich wehren können

Kündigung Ihrer Mietwohnung

Tipps vom Anwalt um sich zu wehren

Die Kündigung steht am Ende, wenn es dem Vermieter endgültig reicht mit einem Mieter. Rechtsanwalt Christopher Richter hat Ihnen die aus seiner Erfahrung fünf häufigsten Kündigungsgründe für Wohnraummietverhältnisse zusammengetragen und sagt Ihnen in wenigen Zeilen, wie Sie sich richtig wehren können.
„Die fünf häufigsten Kündungsgründe im Mietrecht – und wie Sie sich wehren können“ weiterlesen

Hartzer aufgepaßt: Mit dem Bürgergeld steigen die Regelsätze!

Neue Regelsätze mit dem Bürgergeld

Wie das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat erhaltenAlleinstehende 502 Euro (bisher 449 Euro),
Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft 451 Euro (bisher 404 Euro) und  Kinder ab 14 Jahre 420 Euro (bisher 376 Euro),
Kinder von 6 bis 13 Jahre 348 Euro (bisher 311 Euro) sowie
Kinder bis 5 Jahre 318 Euro 245 Euro!

Nach dem Bürgerbegehren: Park am Kardinal-Faulhaber-Platz entsteht

Zunächst standen wir dem Bürgerbegehren zum grünen Platz auf dem Kardinal-Faulhaber-Platz etwas kritisch gegenüber. Unsere Sorge: Mehr Parksuchverkehr für unsere Mandanten wegen wegfallenden Parkplätze und Baustellenlärm durch die Arbeiten am Park. Zwei Monate danach zeigt sich, dass diese Sorgen wegen der professionellen Arbeit der Arbeiter der Stadt Würzburg unbegründet waren. Hier entsteht ein schöner grüner Flecken mitten in der Stadt und ein netter Ort für uns und unsere Mitarbeiter in den Pausen zu entspannen. Wir freuen uns, unsere Mandanten der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen nun auch mit einem netteren Umfeld begrüßen zu können. Die bisherigen Parkplätze u.a. vor der Residenz reichen für unsere Bedürfnisse weiter aus.

Im Rekordtempo wurde der hässliche Parkplatz und die Betonflächen abgetragen; Wege angelegt und Blumen gepflanzt. Die bereits vorhandenen Bäume kommen besser zur Geltung und neue wurden gepflanzt. Die Wetter-Messstation wurde schon lange abgebaut (Fotos Rechtsanwalt Christopher Richter)

Rechtsanwalt Christopher Richter ist Wildpark-Sponsor

Der Schweinfurter Wildpark ist eine tolle Anlage für Familien und vorallem Kinder. Fußläufig dazu liegt die Zweigniederlassung von Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. in der Hans-Lingl-Str. 13.

Klar, dass es da eine besondere Freude für den im Miet- und Sozialrecht tätigen Anwalt in der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen war die Renovierung des Wildparkdampfers mitzusponsorn.

Hier mehr Infos zum Schweinfurter Wildpark:

Für Groß und Klein bietet der Schweinfurter Wildpark viel. Jedes Jahr hält der Leiter Förster Thomas Leier eine neue Überraschung bereit. Zu den tollen großen Spielgeräten ist letztes Jahr das Bauernhaus und dieses Jahr der Hexenspielplatz hinzugekommen. Spannend wird auch die Eröffnung der Leimeister-Ranch für die Hochlandrinder. Die vielen Bäume spenden willkommenen Schatten. Für das leibliche Wohl gibt es den Wald Kiosk und die Waldgaststätte TV Jahn. Für Abwechslung sorgen die Minigolfanlage und das geräumige Planschbecken. Die vielen Tiere sorgen dafür, dass es das ganze Jahr nie langweilig wird! Es dürfte kaum andere Städte geben, die eine vergleichbare Einrichtung kostenfrei für Ihre Burger bereitstellen (hier zum Artikel: https://in-und-um-schweinfurt.de/lokales/2017/06/21/bei-schoenem-wetter-herrlich-erfrischend-die-top-5-locations-der-stadt-schweinfurt/).

Rechte des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen

Mieterhöhung nach Modernisierung

Wenn der Vermieter die Wohnung modernisieren möchte, dann ist Vorsicht beim Mieter geboten, denn der Vermieter kann danach die Miete erhöhen. Von der Duldung der Modernisierung über eine Mieterhöhung – mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens – bis hin sogar zur Kündigung!

Ihre fünf wichtigsten Reaktionsmöglichkeiten: „Rechte des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen“ weiterlesen

Anspruch auf nichtzugelassenes Krebsbekämpfungsmittel bejaht

Nach einem Urteil des  Sozialgerichts Dresden (Az.: S 18 KR 278/17 ER) hat eine Patientin ausnahmsweise Anspruch auf Behandlung mit einer neuartigen Chemotherapie, auch wenn noch nicht feststeht, ob das Medikament sicher wirksam ist und zugelassen wird. Darauf weist der im Sozialrecht tätige Anwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. hin.

Der Arzt der Patientin hatte die Behandlung mit einem neuartigen Chemotherapie-Präparat vorgeschlagen, deren Finanzierung die gesetzliche Krankenkasse ablehnte mit dem Argument,  dass das Medikament zwar seit 2013 in Europa zugelassen sei, die Zulassung  sich aber auf Fälle beschränke, in denen noch keine vergleichbare Behandlung stattgefunden habe.

Wegen des lebensbedrohlichen Zustandes der Antragsstellerin fehle im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Zeit zu überprüfen, ob die von der Krankenkasse vorgeschlagene Chemotherapie mit zugelassenen Medikamenten gleichwertig ist. Unter diesen Umständen müssen die wirtschaftlichen Interessen der Krankenkasse hinter dem Schutz des Lebens in der Folgenabwägung zurücktreten, meinten die Dresdner Sozialrichter.

Ob das Würzburger Sozialgericht ähnlich entscheiden würde in vergleichbarer Konstellation wird sich zeigen.