Tipps für Ihren Pachtvertrag

Tipps für den Abschluss eines Pachtvertrages

Der Pachtvertrag stellt eine Alternative zum Gewerbemietvertrag dar. Wollen Sie etwa eine voll ausgestattete Gaststätte oder ein Einzelhandelsgeschäft mit Warenlager übernehmen oder möchten Sie als Unternehmer ihre Firma etwa bei Eintritt in den Ruhestand nicht verkaufen, sondern einen Nachfolger finden, der einen Teil des Umsatzes Ihnen zukommen lässt, dann kann ein Pachtvertrag eine Alternative – auch zum Unternehmenskauf – sein.

In diesem Beitrag stellt Ihnen der im Gewerbemietrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. ) drei Dinge vor, die Sie  im Pachtvertrag auf jeden Fall regeln sollen.

1. Regelung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Der Pächter darf die Erträge/Gewinne des Betriebs ziehen, solange er dies ordnungsgemäß macht. Was man unter “ordnungsgemäß” versteht, kann geregelt werden. Hier könnten neben einer Betriebspflicht weitere Vorgaben vom Verpächter an den Pächter im Pachtvertrag gemacht werden. Wird, wie häufig, eine Umsatzpacht vereinbart, dann sollte hier besondere Aufmerksamkeit an die Gestaltung der Klauseln gelegt werden.

Tipp vom Anwalt: Pächter haben kein Recht zur Untervermietung, wenn diese nicht vertraglich erlaubt wurde. Pächter können dann nicht bei Verweigerung der Untervermietung kündigen. Denken Sie auch an solche Dinge!

2. Gewährleistung und Haftung

Ähnlich, wie im Gewerbemietrecht, sind Sie bei der Vertragsgestaltung recht frei. Standard ist es die Haftung für anfängliche Mängel auszuschließen und auch Pächterrechte, wie das Minderungs- oder Aufrechnungsrecht, abzubedingen.

Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag zu den Rechtstipps bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages:

3. Gefahrtragung des zufälligen Untergangs von Inventar

Grundsätzlich ist der Verpächter für den Ersatz von Inventar  verantwortlich, wenn es vom Pächter nicht bei Pachtübergang  mitübernommen wurde. Das kann je nachdem auf Mieter- oder Vermieterseite zu zukünftigen Kostenbelastungen führen, wenn Gegenstände kaputt gehen.

Tipp vom Anwalt: Wird gar kein oder nur unbedeutendes Inventar mitübernommen, kann der Abschluss eines Gewerbemietvertrages eine bessere Alternative sien.

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Kontakt: 0931/47085337 oder richter@anwaltskanzlei-wue.de

Fünf Dinge, die sie beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages beachten sollten

Fünf Dinge, die sie beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages auf jeden Fall beachten sollten!

Beim Abschluss eines Gewerbemietvertrages mehr Aufmerksamkeit geboten, als beim Abschluss eines Wohnraummietvertrag, denn es gibt hier eine weitgehende Vertragsfreiheit. Der im Gewerbemietrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter LL.M.Eur erklärt in diesem Beitrag daher, auf welche fünf Dinge Sie bei Abschluss eines Gewerbemietvertrages auf jeden Fall achten sollten.

Einpreisen von Miete und Nebenkosten

Der Vermieter kann Ihnen fast jede Miete vorgeben; gewerbliche Mieter werden nur vor Mietwucher geschützt. Auf der anderen Seite gibt es auf Vermieterseite ein wirtschaftliches Risiko im Hinblick auf die Inflation. Gerade bei auf mehrere Jahre befristeten Mietverträge werden daher häufig Mietanpassungsklauseln oder eine Staffelmiete vereinbart oder ein neutrale Dritter benannt, der die neue Miete festsetzt.

Alle laufenden Nebenkosten können, anders als im Wohnraummietrecht, auf den gewerblichen Mieter umgelegt werden. Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen auch im Falle einer Pauschale dennoch wenigstens zum Teil verbrauchsabhängig abgerechnet werden.

Tipp vom Anwalt: Der Mieter sollte auf die Vereinbarung einer vertraglichen Ausschlussfrist – ähnlich, wie im Wohnraummietrecht – bestehen, sonst gilt für den Vermieter die im Bürgerlichen Recht übliche dreijährige Verjährung.

Bei Formulierung des Vertragszwecks aufmerksam sein!

Im Gewerbemietrecht gibt es einiges zu beachten. Neben der Formulierung des Vertragszwecks sind bei Schriftform und Mietzweck besondere Aufmerksamkeit gefragt.

Ihr primäres Ziel wird in der Regel das Betreiben eines Gewerbes sein. Vereinbaren Sie als Mieter den Vertragszweck nicht zu eng, sonst laufen Sie Gefahr, etwa im Falle einer nötigen Sortimentsumstellung, vom Vermieter abgemahnt zu werden. Ist der Vertragszweck dagegen weiter gefasst, geht damit ein  Konkurrenzschutz einher, was den Vermieter in die Bredoullie bringen kann. Mit dem Vertragszweck sichert der Vermieter zudem förmlich zu, dass die objektbezogenen Voraussetzungen von Anfang an vorliegen. Für den Gewebemieter empfiehlt sich freilich zusätzlich die Vereinbarung einer echten Konkurrenzschutzklausel, die dann in der Tendenz von der Rechtsprechung recht großzügig ausgelegt wird (vergleiche zu einem Mietvertrag mit einem Fitnesscenter etwa OLG Frankfurt vom 27.1.2012, Aktenzeichen: 2 U 299/11).

Die Schriftform beachten!

Gewerbliche Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen sollen, sind gemäß § 550 BGB schriftlich abzuschließen. Dies bedeutet auch, dass der Mietvertrag und alle seine Anlagen irgendwie zu verbinden sind, will man das Schriftformgebot einhalten. Die Unterschrift muss den Vertrag dann räumlich abschließen. Werden hier Fehler gemacht, kann dies dazu führen, dass ein langjährig befristet abgeschlossener Vertrag – unabhängig vom außerordentlichen Kündigungsrecht und verschiedenen Sonderkündigungsrechten – nach einem Jahr dennoch ordentlich gekündigt werden kann.

Tipp vom Anwalt: Stellen Sie  bei einem Gewerbemietvertrag möglichst mit der Kombination aus körperlicher Verbindung der Urkunden und fortlaufender Nummerierung sicher, dass die Schriftform eingehalten wird. Für den Fall, dass doch etwas schief läuft, empfiehlt sich aus Investitionsschutzgründen eine Regelung im Vertrag für Ausgleichsansprüche und eine Übernahmeklausel bezüglich Umbauten und sonstiger bauliche Einrichtungen.

Einholung von Genehmigungen!

Gewerbetreibende, deren Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, erhalten diese Genehmigung nur, wenn Sie die relevanten gesetzlichen Vorschriften hierzu erfüllen. Diese können u.a. im Baurecht, Lebensmittel- und Hygienerecht, den Unfall- und Arbeitsschutzbestimmungen oder in diversen Verordnungen zu finden sein. Der Mietvertrag sollte also durchaus mit einer aufschiebenden Bedingung verstehen werden.

Tipp vom Anwalt: Da das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen u.U. keinen Mietmangel darstellt, müssen Sie als gewerblicher Mieter müssen dann noch weiter die volle Miete zahlen. Eine vereinbarte Klausel zur Betriebspflicht erhöht ihr wirtschaftliches Risiko dann noch.

Der Abschluss des Gewerbemietvertrages unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieser erst Gültigkeit erlangen soll, wenn die entsprechenden Erlaubnisse und Genehmigung erteilt werden, senkt dagegen ihr wirtschaftliches Risiko.

Die Instandsetzung und Instandhaltung regeln

Nach dem gesetzlichen Leitbild muss der Vermieter die Räume in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben. Die vereinbarte Miete gilt als Inklusivmiete. Die Durchführung der sogenannten Schönheitsreparaturen wird  vertraglich jedoch fast immer dem Mieter auferlegt. Nicht selten sind diese AGBs aber unwirksam.

Bei Mietmängel kann auch der gewerbliche Mieter dagegen seine Mieterrechte geltend machen, insbesondere mindern, es sei denn dieses Recht wurde vertraglich ausgeschlossen. Bei der Geltendmachung dieser Rechte ist zudemVorsicht geboten, weil eine unberechtigte Minderung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages führen kann. . Für den Laien erschließt sich ohne rechtliche Beratung kaum, ob Ärgernisse, wie zu hohe Temperaturen in den eigenen Büroräumen (dazu die interessante Entscheidung des KG Berlin vom 5.3.2012, Aktenzeichen: 8 U 48/11) oder zu niedrige einen Mietmangel im rechtlichen Sinne darstellen.

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie sich daher zur eigenen Sicherheit rechtlich beraten, bevor Sie Ihre Mieterrechte ausüben. Kurze rechtliche Fragen beantwortet Rechtsanwalt Richter telefonisch für Sie kostenfrei (093147085337).

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Dieser Beitrag stellt nur einige wichtige Punkte vor, so dass die Einholung umfassenden rechtlichen Rates im Rahmen einer Erstberatung unverzichtbar ist.

Aufpassen bei Warenumschlagplätzen

Aufpassen beim Warenumschlag

Spediteure, aber auch Absender sollte aufpassen, dass sie ihre Fahrer bei Anfahrten von Warenumschlagsplätzen anweisen, die Lieferdokumente und den Ablieferungsort genau zu überprüfen. Das OLG Köln hatte  hier eine Entscheidung getroffen, die Frachtführer und Spediteure(OLG Köln vom 05.09.2014, Az.: 3 U 15/14).

Was war geschehen? Eine Kette unglücklicher Umstände: Das nach Saudi-Arabien abzuliefernde Transportgut (Luftkanonenteile) war vom Fahrer der Spedition im Umschlaglager entgegen des vorhandenen Hinweisschildes an einer falschen Stelle abgestellt worden und gelangte über den Seeweg dann irrig nach Indien. Ein für Indien bestimmtes Gut hingegen reiste ebenfalls über See zu den Saudis. Die Verwechslung war zuvor im Warenumschlaglager der Beklagten nicht aufgefallen, denn an bei beiden Sendungen fehlte die Markierung (sog. LOT-Nummer). Und weil beide Transportgüter annähernd gleich schwer waren, wurde die Verwechslung von den Mitarbeitern des Umschlagunternehmens nicht entdeckt, obwohl der Fuhrunternehmer zuvor noch per EMail darum gebeten hatte, die Markierung am Container nachzuholen.

Regress des Frachtführers

Der Fehler hätte aber entdeckt werden können, wenn Anlieferungsquittung und -schein noch zusätzlich kontrolliert worden wären, weil die die LOT-Nummer enthielten, denen der Destinationsort eindeutig zu entnehmen ist. Der Rücktransport, jeweils über den Luftweg, war immens teuer. Der Regress des Frachtführers gegen den Umschlagbetrieb war nicht erfolgreich [Fall vom Autor aus redaktionellen Gründen leicht modifiziert]. „Es stellt keinen Organisationsmangel dar, dass die LOT-Nummern, welche die Destination zweifelsfrei erkennen lassen, nicht auf der Ware selbst vermerkt sind. (…) Es stellt auch keinen Organisationsmangel (des Umschlagbetriebes) dar, dass die Frachtstücke weder vor der Ablage in den Lagerhallen noch vor der späteren Verladung in den Container nochmals auf die Korrektheit der Zuordnung überprüft werden. Solcher Überprüfung bedarf es nicht, weil bei Eingang der Ware anhand einer korrekten Markierung und der Papiere eine Zuordnung zu den einzelnen Häfen zweifelsfrei möglich ist. Vor Verladung in den Container ist eine Verwechslung dadurch ausgeschlossen, dass zuvor eine räumlich deutlich getrennte Aufbewahrung der Güter sichergestellt ist (…)“

Praxishinweis

Auch wenn die Entscheidung hier sicher einen Einzelfall abbildet, gibt sie doch Anlass den Fahrern einzuschärfen, dass die Transportware an der richtigen Stelle abgestellt werden muss und im Zweifel bei den Mitarbeitern des Umschlagbetriebes Rücksprache genommen werden muss.

Auf Ladungs- und Beförderungssicherheit achten

Ladungssicherheit und Beförderungssicherheit

Ladungs- und Beförderungssicherheit bleiben auch weiter im Fokus der Aufmerksamkeit der Gerichte. Das OLG Saarbrücken hat kürzlich entschieden, dass der Fahrer von seinem Schadensersatzanspruch gegen den Versender wegen Mitverschulden keine Abstriche machen muss, obwohl er seinen Hinweis auf eine mögliche unsichere Ladungssicherheit vom Versender zerstreuen lässt (OLG Saarbrücken vom 08.02.2017, Az.: 5 U 29/16).

Absender haftet für Verpackungsmängel

Die Richter aus dem Saarland hatten über eine Fall zu entscheiden, wo nur mit fünf Spanngurten verzurrte Bleche in einer Rechtskurve so verrutschten, dass sie den Aufbau und Plane des LKWs beschädigten. Die Schadensersatzklage des Frachtführers nach § 414 HBG wurde in der Berufung voll bestätigt, weil die Verpackung des Absenders ungenügend war, weil die Bleche entweder in einen Verschlag oder liegend in einem Kistenboden unter Anbringung von Stutzhölzern zu befestigen gewesen wären.

Entscheidungen von Gerichten zur Ladungssicherheit

Damit bestätigte das Gericht den Grundsatz, dass der Absender für die Ladungssicherheit, der Frachtführer aber für die Beförderungssicherheit verantwortlich ist. Folgende zwei Entscheidungen aus den Bereichen Schwer- bzw. Sondertransporte sowie Lebensmitteltransporte zeigen dies eindeutig.

Besondere Hinweispflichten bei Schwerlasttransportem

Das OLG Bamberg (Az.: 3 U 2/13) hatte sich am 09.04.2014 mit einem Schwertransport eines 46,60 Meter langen und 50 Tonnen schweren Brückenträgers zu befassen, den der Fuhrunternehmer erst auf der Baustelle abgelehnt hatte, weil der vom Absender angebotene Transportbock zur Fixierung des Stahlträgers auf seinem LKW nach Ansicht des Fahrers ungeeignet war. Mit seiner Schadensersatzklage wegen der Bauverzögerung landete der Absender dann eine Bauchlandung: „Es ist gem. § 412 I 1 HGB Sache des Absenders für eine beförderungssichere Verladung zu sorgen“, wiederholten die Richter das Grundprinzip der Ladungssicherheit in ihrem Urteil. Zwar habe der Fuhrunternehmer bei Schwerlasttransporten Hinweispflichten im Vorfeld auf erkennbare Mängel der Beförderungssicherheit hinzuweisen, doch müssen diese ihm dann als Nichtwarenfachmann auch ins Auge springen. Bei Spezialfrachten (50 t Last) und schwierigen Transportbedingungen (gebogene Träger) gibt es zwar eine Koordinationspflicht des Fuhrunternehmers für die Kompatibilität zwischen Transportmitteln und Transportfahrzeug zu sorgen. Für die Kompatibilität zwischen Transportmittel und Transportgut hat der Fuhrunternehmer aber nicht zu sorgen, betonten die Richter aus Mittelfranken. Und weil sie die Transportböcke als Verpackung im Sinne von § 411 HGB einstuften, sahen sie die Verantwortung für die fehlende Beförderungssicherheit alleine beim Kläger und wiesen dessen Klage ab.

Tipp vom Anwalt

Daher nicht nur bei Sondertransporten im Vorfeld des Transportauftrages eingereichte Unterlagen des Absenders über Transportgut und -mittel auf evidente Fehler der Kompatibilität zwischen Transportfahrzeug und -mittel prüfen.

Bei Lebensmitteltransporten auf richtige Stauung achten

Der Grundsatz, dass der Frachtführer grds. nur für die Betriebssicherheit, der Absender aber für die Beförderungssicherheit des Gutes verantwortlich ist, gilt auch im Bereich der Lebensmitteltransporte. Dazu eine Entscheidung des OLG Köln vom 20.03.2012 (Az.: 3 U 2/11) zur Beförderungssicherheit bekannt, die  Nach der Entscheidung musste ein Frachtführer für die Beschädigung von Lebensmittelkonserven in Dosen und Gläsern folglich nicht haften, weil der Absender als Warenspezialist das zu transportierende Gut nicht so gestaut und befestigt hatte, dass es nicht durch eine normale, vertragskonforme beförderungsbedingte Einflüsse geschädigt wird. „Die (…) Stauung der Trays mit den Konservengläsern und der Palette mit Fischkonserven barg die Gefahr, dass durch die vorhandene Staulücken innerhalb der Stapelung und die vorhandene Abtreppung nach hinten Bewegungsspielräume vorhanden waren, die bei entsprechenden Transportbewegungen, mit denen insbesondere auf dem Seetransport gerechnet werden musste (Rollbewegungen), aber auch bei Kurvenfahrten des Lkw, zu einer Verschiebung von Ladungsteilen führen konnte. Aufgrund der Stauweise erfolgte keine Entkopplung des Druckes bei seitlicher Krafteinwirkung/Gewichtsverlagerungen, wiesie bei Kurvenfahren oder Rollbewegungen des Schiffes auftreten können“, schrieb das Gericht dem Kläger ins Stammbuch und wies seine Klage ab.

Tipp vom Anwalt

Die Stappelung von Papptrays, die an der Seite mit offener Folie versehen sind, ist nicht beförderungssicher! Um Ärger im Nachhinein zu vermeiden den Absender darauf hinweisen, dass er die Ware anders verpacken muss. Bei fehlender Einsicht des Absenders den Vorgang sauber dokumentieren.

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Neue Entscheidung zum Standgeld

Standgeld

In diesem Beitrag zum Transport- und Speditionsrecht soll es diesmal um das Standgeld gehen. Das AG Tostedt hat jüngst in einem Urteil entschieden, dass ein Standgeldanspruch für den Frachtführer nicht entsteht, wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt so spät anrückt, dass er die Beladefrist keinesfalls mehr einhalten kann (vgl. AG Tostedt vom 12.04.2017, Az.: 4 C 29/17).

Lesen Sie hier unsere Backgroundcheck Standgeld:

Der Empfänger schuldet grundsätzlich zur Fracht ein Standgeld wegen Überschreitung der Entladezeit, wenn der Absender das Entladen schuldet und der Frachtführer von der Verzögerung Mitteilung gemacht hat. Oder eben, wenn das Standgeld vertraglich vereinbart wurde.

Standgeldanspruch kann entfallen

Der Standgeldanspruch entfällt, jedoch wenn die Zeitüberschreitung in den Verantwortungsbereich des Absenders fällt. Dies ist etwa nicht der Fall, wenn der Frachtführer die Verladung und Entladung übernommen hat und er sich deshalb Defekte seiner Ladehilfsmittel, den Krankenstand oder Streik seiner Arbeitnehmer zurechnen lassen muss. Beim Auftreten von neutralen Verzögerungen, wie etwa einer rechtswidrigen Beschlagnahme des LKWs an der Grenze, ist die Rechtslage in den verschiedenen CMR-Staaten unterschiedlich (siehe dazu Fall 2).

Vorsicht bei der Ladungssicherung: Da dem Gesetz nach der Absender die beförderungssichere Verladung schuldet, fallen Verzögerungen in die Sphäre des Frachtführers, wenn mangels ausreichender Weisungen des Frachtführers betriebsunsicher verladen wird und nachträglich eine betriebssichere Ladung vorgenommen werden muss. Hier entfällt der Standgeldanspruch!

Wie hoch ist der Standgeldanspruch?

Die Angemessenheit der Vergütung bemisst sich dann grds. an den am Ort der Entladezeit üblichen Sätze, wenn die angemessene Vergütung nicht aus dem Mittel von Fahrerlohn zuzüglich Spesen und Auslösungen sowie etwaigen betriebsabhängigen Kosten ermittelt wird. Von 33 Euro/Stunde (Amtsgericht Bonn) über 66 Euro/Stunde (Amtsgericht Villingen) bis 60 Euro/Stunde (Amtsgericht Mannheim) reichen die Sätze, die deutsche Gerichte pauschal als angemessen akzeptieren. Der österreichische OGH hat kürzlich sogar 200 Euro als Standgeld für angemessen erachtet.

Vereinbarungen über das Standgeld schließen

Ein Fall vorm  AG Mannheim zeigt, dass Standgeldvereinbarungen für Rechtsicherheit sorgen: Der Frachtführer führte für den Absender einen Transport innerhalb Deutschlands durch. Der Auftrag kann zunächst telefonisch zu Stande, danach übersandte die Absenderin per Mail ihren Transportauftrag, den der Frachtführer schriftlich bestätigte In den gegenseitig übersandten AGBs befanden sich widersprechende Bedingungen zur Zahlung von Standgeld. Als Ladetermin wurde ein Zeitraum von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr festgelegt. Gleichwohl wurde erst um 14:45 Uhr mit der Beladung begonnen und diese um 15:10 Uhr beendet worden, obwohl der Frachtführer bereits vor 12:00 Uhr zum Ladeort gekommen war und sich ladebereit gemeldet hatte. Für die entstandene Verzögerung möchte der Frachtführer ein Standgeld von 30 Euro/halbe Stunde vom Empfänger haben. Zurecht, wie das Gericht unter Verweis auf die Standgeldvereinbarung und § 412 III HGB feststellte, weil der Frachtführer zu Beginn des Zeitintervalls ladebereit an der Verladestelle bereitstand. Auf diesen Zeitpunkt und nicht das Ende des Zeitintervalls sei abzustellen, um einen geordneten Ladebetrieb und Frachtumschlag sicherzustellen. Ansonsten müsste der Frachtführer ja auch bei großzügig bemessenen Ladeterminen – solche können mehrere Stunden erreichen oder auch nur den Tag angeben – erst nach stundenlangem Zuwarten mit der Verladung beginnen. Praxishinweis: Vertraglich sollten die Voraussetzungen und die Höhe von Standgeldern vereinbart werden, denn das deutsche Recht trifft mit § 421 III HGB nur eine grundsätzliche Regelung. Zum Teil ging die Praxis bisher sogar davon aus, dass pauschal maximal zwei Stunden Wartzezeit für die Beladung und maximal zwei Stunden für die Entladung bei Komplettladungen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 40 Tonnen ein angemessener Zeitraum seien und zu keinem Standgeldanspruch führen.

CMR kennt Standgeld nicht

Gestalten Sie die Rechtslage für sich um! Hierbei beraten wir Sie gerne! Vorsicht: Im internationalen Straßengüterverkehr sieht die CMR zwar einen Kostenersatzanspruch für reine Verladekosten vor, nicht aber für das Standgeld (str.).

Nur Handelsbrauch im internationalen Straßengüterverkehr

Daher sollten Sie im internationalen Straßengüterverkehr immer eine Standgeldvereinbarung treffen, da in den CMR-Staaten nur teilweise ein Handelsbrauch dahingehend besteht, dass Standgeld gezahlt werden muss.

Standgeld in AGBs geregelt

Können Vereinbarungen im Standgeld auch in AGBs getroffen werden? Dazu eine interessante Entscheidung des OGH Wiens vom 17.04.2013: Der Empfänger hatte den Frachtführer mit dem Transport von 20.000 kg gebrauchten Stahlrohren von Panama über Kiew nach Österreich zu Frachtkosten von 1.350,00 Euro. beauftragt. Frachtführer und Empfänger kannten sich, da diese vor über vier Jahren regelmäßig bei Rußlandtransporten zusammengearbeitet hatten (damals ca. 500 LKWLadungen/Jahr). Aus irgendwelchen Gründen endete die Zusammenarbeit. In den AGBs des Frachtführers war seinerzeit folgende Klausel enthalten:

„Die Frachtrate versteht sich zuzüglich der der vereinbarten Kosten für Zusatzleistungen und zuzüglich der üblichen Nebenspesen. Standgeld in GUS, TR, Kaukasus-Republiken bzw. Orientländer: 24 Stunden frei für Be-/Entladung (inkl. Zollformalitäten) in Westeuropa, 48 Stunden frei für Be-/Endtladung (inkl. Zollformalitäten) in GUS, TR, KaukasusRepubliken bzw. Orientländern. Darüber hinaus verreichnen wir 420 Euro pro angefangene 24 Stunden.“

Über Frachtpreise und Bedingungen wurde zwischen Empfänger und Frachtführer nicht gesprochen. In seiner Auftragsbestätigung verwies der Frachtführer aber auf seine AGBs, denen der Empfänger nicht widersprach. Es kam dann zum erwarteten Chaos: An der ukrainischen Grenze wurde der Sattelschlepper mit den Stahlrohren vom Zoll fünf Monate lang zu Unrecht beschlagnahmt, weil die Grenzer die Ladung als Abfall eingestuft hatten. Erst auf den Beschluss eines ungarischen Verwaltungsgerichts gab die Staatsanwaltschaft die Ladung frei. Daraufhin forderte der Frachtführer von dem Empfänger ein Standgeld für 167 Tage in Höhe von 33.400 Euro und bekam von den österreichischen Gerichten Recht. Denn nach österreichischer Rechtsauffassung gehen neutrale Ursachen, wie hier die rechtswidrige Beschlagnahme durch den Zoll, nicht zulasten des Frachtführers. In Deutschland steht zu dieser Frage eine höchstrichterliche Entscheidung noch aus.

Standgeld u.U. auch bei Verzögerungen während Transportes

Anders als nach deutschem Verständnis kann hier auch ein Standgeldanspruch bei Verzögerungen während der Beförderung bis zum Zeitpunkt der Ablieferung entstehen, da es nach der bisherigen Rechslage in der Alpenrepublik keine Sonderregelung im dortigen HGB, wie bei uns in Deutschland gibt. Die vertragliche Standgeldvereinbarung schließlich sah der österreichische Gerichtshof dann durch den Verweis in der Auftragsbestätigung und die zwar zurückliegende, aber Jahre lang andauernde Geschäftsbeziehung zwischen Empfänger und Frachtführer als wirksam vereinbart an. Auch inhaltlich sah er die Klausel als voll wirksam an.

Das Standgeld in AGBs ausschließen

Daher treffen Sie als Frachtführer Standgeldvereinbarungen. Lassen Sie sich vom Versender nicht über den Tisch ziehen, sondern lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, da Klauseln, wie „24 Stunden sind zur Be- bzw. Entladung standgeldfrei“ bereits von deutschen Gerichten als unwirksam erachtet worden sind. Auch die Abrede zwischen Absender und Frachtführer, dass die Ablieferung „frachtfrei“ zu erfolgen habe, führt nach Ansicht des AG Villingen-Schwennigen nicht dazu, dass der Standgeldanspruch gegen de Empfänger entfiele.

Den Transportversicherer nicht vergessen

Achten Sie darauf, dass Sie im Falle der Klage u.U. den Transportversicherer des Absenders mitverklagen, weil die DTV-Güter 2000/20111 hier eine volle Haftung für Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalles vorsieht!

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Interessantes Urteil im Gewerbemietrecht: Shisha-Bar darf weitermachen!

Interessantes Urteil im Gewerbemietrecht: Shisha-Bar darf weitermachen!

Gemischt genutzte Gebäude mit WEG-Gemeinschaften sind per se beide geeignet heftige immerwährende mietrechtliche Streitigkeiten zu produzieren. Dass die, wie Pilze aus dem Boden schießende Shisha-Bars nicht allen gefallen und bereits die Gerichte, etwa über Räumungsklagen beschäftigen, überrascht nicht.

Shisha-Bar-Urteil des OLG Köln

Bei diesem interessanten Fall aus Köln ging es darum, ob ein Vermieter eines aus 70 Wohn- und Gewerbeeinheiten bestehenden Objekt einem Shisha-Bar-Betreiber außerordentlich kündigen konnte, u.a. deshalb, weil er vertragswidrig nicht die mietvertraglich vereinbarte Gaststätte mit Alkoholausschank betrieb, sondern ohne Vermieterzustimmung wesentliche Baumaßnahmen durchgeführt hatte. Fraglich war, ob das vom Mietzweck umfasst war.

Öffentlich-rechtliche Beschränkungen bahnen sich sich

Zuvor hatte sich schon ein heftiger Streit angebahnt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte schon vor Jahren den Wunsch des Shisha-Bar-Betreibers abgeschmettert einen Lüftungskanal an der Hofseite anzubringen. Jüngst hatte aber die Stadtverwaltung ihn aufgefordert eine wirksame Be- und Entlüftungsanlage einzubauen, weil das verbrennende Kohlenmonoxid der Kohle der Wasserpfeifen die Gesundheit der Gäste gefährden könnte. Zudem sei ein zweiter Fluchtweg erforderlich.

Der Vermieter verbat die erforderlichen Umbaumaßnahmen unter Verweis auf den früheren WEG-Beschluss; die Stadt hingegen erteilte dem Shisha-Bar-Betreiber eine Baugenehmigung hierfür. Der Mieter errichtete daraufhin eigenmächtig den gewünschten Kamin über sieben Stockwerke und die Abluftanlage, woraufhin der Vermieter ihm die Kündigung aufgrund des „Schwarzbaus“ erklärte. Weitere Kündigungen folgen, bis hin dazu, dass der Vermieter den Strom abstellte und erfolglos versuchte die Wasserpfeifen-Dampf-Nutzung über den Weg des einstweiligen Rechtsschutzes zu verbieten. Später erklärte der Vermieter sogar die Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung.

Räumungsklage wurde abgelehnt

Das OLG Köln hat nun – anders als die Vorinstanz – die Räumungsklage abgewiesen, weil es den außerordentlichen Kündigungsgrund des § 543 I S. 2 BGB nicht verwirklicht sah . Insbesondere sei der Betrieb der Shisha-Bar keine vertragswidrige Nutzung, da das Angebot von Shisha-Pfeifen als zusätzliche Leistung erlaubt sei. Die Kölner Richter zogen eine interessante Parallele: Vor Einführung des Rauchverbotes habe der Konsum von Zigaretten oder anderen Rauchwaren auch zu keiner Abweichung der vertraglichen Einordnung eines Lokals als „Gaststätte mit Alkoholausschank“ führt – warum also wegen dem aus dem Orient importierte Trend?

Umbau ohne Vermieterzustimmung

Dass sich die rechtlichen Anforderungen ans Mietobjekt ändern, liege nicht an der Person des Betreibers, sondern entstamme Umständen, die nicht auf ihn zurückzuführen sind. Dass der Betreiber die Umbauten gegen den Willen des Vermieters vorgenommen habe, wurde vom Gericht zwar als Mietvertragsverletzung erkannt, in der Gesamtabwägung trete das Vermieterinteresse an der Vertragsbeendigung aber hinter des Mieterinteresse am Fortbestand des Vertrages zurück. Der Verstoß durch den Mieter sei also nicht so schlimm. Denn der Umbau habe dazu geführt, dass das Objekt wieder vertragsgemäß genutzt werden könne, zum anderen sei durch den Umbau die Gebäudesubstanz nicht  gefährdet worden und zu guter Letzt habe sich der Vermieter mit unberechtigten Kündigungen und Selbsthilfe in Wild-West-Manier (Strom abstellen) selber nicht gerade deeskalierend verhalten. Der Vermieter hätte, so die Kölner Richter abschließend, hätte nicht kündigen dürfen, weil das Mietobjekt erst durch die Baumaßnahmen wieder in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde. Dies folge aus der allgemeinen Vertragstreue.

Schriftform bei Gewerbemietverträgen

Weitere Interessante Ausführungen enthält die Entscheidung zur Formbedürftigkeit und Schriftform (Rn. 107 ff.) sowie zum Anspruch auf Errichtung einer Behindertentoilette (Rn. 134).

In einigen Punkten erfolgreich der Vermieter dennoch, der den geplanten Bau des zweiten Fluchtweges gem. § 541 BGB untersagen lassen konnte, weil eine im Gemeinschaftseigentum der WEG-Gemeinschaft stehende Wand dadurch zerstört werden würde. Die WEG-Gemeinschaft hätte ansonsten gegen ihn u.U. einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB (nach OLG Köln vom 19.05.2017, Az.: 1 U 25/16).

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Das interessante Urteil: Kündigung des Mietverhältnisses nach Tod des Hauptmieters

Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München kann ein Vermieter den Angehörigen des Hauptmieters nach § § 563 IV BGB kündigen, wenn diese ihn nicht über den Tod informiert haben und ein wichtiger Grund in der Person des in den Mietvertrag Eintretenden vorliegt.

Lesen Sie hier mehr zu den schlimmsten Fehlern in Wohnraumkündigungen

Im vorliegenden Fall sah das Gericht den wichtigen Grund zum einen in der Gesamtwürdigung des Verhaltens der Angehörigen und auch wegen den nicht ausgeräumten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit (eine Gefährdung reicht aus).

Auch die einmonatige Kündigungsfrist sah das Gericht noch nicht abgelaufen, weil diese erst dann beginne, wenn der Vermieter eine ausreichende Tatsachengrundlage über den Tod des Hauptmieters habe – dies liegt regelmäßig erst vor, wenn er den Totenschein übermittelt bekommt (vg. AG München, Az.: 432 C 9516/16).

Tipp vom Anwalt: Sind mehrere Vermieter, müssen auch alle die Kündigung zusammen erklären. § 566 BGB ist weder direkt noch analog anwendbar, auch wenn ein Miteigentümer seinen Anteil bereits auf den anderen übertragen hat (vgl. jüngst BGH vom 09.01.2019, Az.: VIII ZB 26/17).

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Vorsicht: Harte Linie der Würzburger Beratungshilfeantragsstelle!

Justizzentrum Würzburg

Vorsicht: Harte Linie der Würzburger Beratungshilfeantragsstelle!

 Ablehnungszahlen um über 90 % gestiegen

Die Beratungshilfe ist eigentlich eine Sozialleistung bei der Amtsgerichte mittellosen Rechtssuchenden Beratungshilfescheine erteilen sollen für eine anwaltliche Beratung, wenn diese ein Rechtsproblem haben Die Zahl der abgelehnten Beratungshilfeanträge hat insbesondere in Würzburg aber zuletzt sprunghaft zugenommen! Das Amtsgericht Würzburg ist bei der Ablehnung der Beratungshilfeanträge im Vergleich von 2015 auf 2016 von Platz 6 auf den unrühmlichen Platz 3 in Bayern geklettert. Waren es vorletztes Jahr nur 298 Ablehnungen, ist die Zahl 2016 sprunghaft auf 500 gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der bewilligten Anträge mit 955 auf 735 stark zurückgegangen. Nicht nur bei unserer Kanzlei stößt diese Entwicklung auf Unbehagen. Schade, dass hierzu die Rechtsanwaltskammer schweigt.

Beim bayerischen Spitzenreiter für Beratungshilfeablehnungen, dem Amtsgericht Nürnberg, wurden im Vergleich zum Vorjahr hingegen nur rund 100 Anträge mehr abgelehnt (nun 3.686) als in unserer Domstadt.

Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. von der Kanzlei Niggl, Lamprecht & Kollegen fordert vom Bundesgesetzgeber das Beratungshilfegesetz zu reformieren. Der Würzburger Rechtsanwalt weiß von seinen Mandanten, dass Rechtspfleger den Ablehnungsgrund der Mutwilligkeit des Beratungshilfeersuchens exzessiv anwenden und auch ansonsten sehr hohe formale Hürden aufstellen. Der im Mietrecht und Sozialrecht tätige Anwalt Richter hält diese Praxis mit dem Geist des Gesetzes nicht vereinbar.

Es gibt jedoch außerhalb von Würzburg  Amtsgerichte, die lehnen kaum einen Beratungshilfeantrag ab. „Allein, dass bei manchen Amtsgerichten gar kein oder kaum ein Antrag abgelehnt wird, bei anderen, wie in Würzburg, aber mehr als jeder Zweite, lässt eine gewisse Behördenwillkür vermuten“, ärgert sich auch  Anwalt Peter Lamprecht. Nicht nur ihn wundert, mit welchen – milde gesprochen –  kreativen Begründungen Rechtspfleger oft Anträge zum Nachteil von mittellosen Rechtssuchenden ablehnen. Wie diese bürgerfeindliche Behördenpraxis mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz vereinbar sein soll ist fraglich. Auch der Würzburger Rechtsanwalt Heinrich Jüstel sieht die Praxis des AG Würzburg kritisch. Beratungshilfe diene ja auch der Justiz. Denn mit bescheidenem finanziellen Aufwand filtert der Anwalt die Rechtsbegehren nach deren Erfolgsaussicht und entlastet die Justiz bereits im Vorfeld nicht unerheblich und verhindert so unsinnige Klagen.

Lesen Sie hier mehr zu den größten Fehlern bei der Beantragung von Beratungshilfe: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/01/13/vorgestellt-vom-rechtsanwalt-die-fuenf-haeufigsten-fehler-in-beratungshilfeantraegen/

Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Krankenversicherung

Auswirkung von Arbeitslosigkeit auf die Krankenversicherung

Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein finanzieller Schock für viele Menschen. Es kommt zudem auch zu Änderungen bei ihrer Krankenversicherung. Insbesondere Selbstständige, die ihr Geschäft zum Beispiel im Falle von Insolvenz aufgeben mussten, wir kommen mit ihrer privaten Krankenversicherung unter Umständen Probleme.

1. Privatversicherte bekommen einen Zuschuss!

Ehemalige Selbständige können bei ihrer privaten Krankenversicherung bleiben, wenn der bisherige Selbsbehalt maximal 5000 € pro Jahr beträgt und keinen ausländischen Versicherer Ihr Vertragspartner ist. Einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherer ist in der Regel ausgeschlossen für den, der älter als 55 Jahre ist und die letzten fünf Jahre vorm ALG I-Bezug privatversichert war.

Tipp vom Anwalt: Sie können einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung auf ALG2 stellen, wenn Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bleiben wollen.

Mit Ihrer Hilfebedürftigkeit verringert sich der private Krankenkassenbeitrag dann auf maximal den halbierten Beitrag für den Basistarif und den kassenindividuellen Zusatzbeitrag gemäß 242 SGB V. 2017 wurden hierfür maximal 341,48 € und zudem 55,46 € für die Pflegeversicherung (halbierter Höchstbetrag) gezahlt.

Durch den Wechsel in den neuen Tarif behandeln Sie nach Rückkehr Privatversicherer unter Umständen wie einen Neukunden, so dass Ihre Altersrückstellungen in Gefahr sind. Jedoch können Sie eventuell ihren bestehenden Privatversicherungstarif behalten, wenn Sie die Höhe der Selbstbeteiligung und die Leistungen Ihre neuen Situation anpassen. Als positive Folge der Gesundheitsreform können die Rückstellungen für das Alter bei Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft bei kluger Wahl vollständig übertragen werden. Informieren Sie sich!Jedoch kann im Einzelfall später eine neue Überprüfung ihres Gesundheitszustandes erforderlich sein, so dass eine Rückkehr in den alten Tarif ausgeschlossen ist. Zuschüsse zu den Behandlungskosten im Falle eines Selbstbehaltes werden zudem von Jobcenter nicht gewährt. Seien Sie daher vorsichtig! Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrag durch den privaten Krankenversicherer machen die Jobcenter außerdem manchmal Schwierigkeiten.

Tipp vom Anwalt: Ist der Wechsel der Krankenkasse nicht möglich oder würde er für den Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten, etwa weil er besondere Behandlungs- oder Vorsorgeformen verliert, die für seinen Gesundheitszustand bedeutsam sind oder ist der ALG2- Bezug absehbar nur kurzfristig, kommt ein Übernahme des Zusatzbetrages durch den Träger der Grundsicherung infrage. Weil die rechtliche Lage in der Krankenversicherung durchaus kompliziert sein kann, muss das Jobcenter Sie hier beraten. Bei Beratungsfehlern hier haftet das Jobcenter unter Umständen nach dem sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch.

Auch bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zahlt das Jobcenter bei Hilfebedürftigkeit unter Umständen einen Zuschuss für die Krankenversicherung des Leistungsberechtigten,wenn so Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann (So genannte “Würde-Fälle”). Der Zuschuss beschränkt sich aber hier auf das Notwendige. Dies kann zu Finanzierungslücken im Falle einer Überversicherung führen.

Tipp vom Anwalt: Mit Eintritt der Hilfebedürftigkeit haben Sie ein Monat Zeit zu prüfen, ob sie sich familienversichern können.

2. Auswirkungen von Sanktionen des Jobcenters auf den Krankenversicherungsschutz

Bei einer Vollsanktion, ohne dass Sie auch Sachleistungen oder die Unterkunftskosten vom Jobcenter bezahlt bekommen, wird Ihnen der Krankenkassenbeitrag auch nicht zuschussweise gewährt. Im Falle einer Sperrzeit ist Ihr Krankenversicherungsschutz hingegen nicht gefährdet. Wenn Sie arbeitslos werden und sich korrekt und rechtzeitig bei den entscheidenden Stellen melden, kann Ihnen Ihr privater Krankenversicherer gem. § 193 VI VVG bei Hilfebedürftigkeit übrigens nicht mehr kündigen.

3. Aufhebung von Hartz IV

Eine nachträgliche Aufhebung Ihrer Hartz IV-Leistungen hat zwar keine Folgen für das bisher bestehende Krankenversicherungsverhältnis, jedoch müssen Sie bei schuldhaften Falschangaben auch den Krankenversicherungsbeitrag zurückbezahlen. Daher ist in diesem Fall immer ein Widerspruch zumindest zu prüfen.

Lesen Sie hier mehr zum allgemeinen Umgang mit Ihrer Krankenversicherung: https://www.anwaltskanzlei-wue.de/2017/08/02/tipps-fuer-den-richtigen-umgang-mit-ihrer-krankenversicherung/

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei Unklarkeiten lassen Sie sich beraten. Kurze Rückfragen werden unter 0931/47085337 telefonisch kostenfrei beantwortet.

Fünf Gründe warum Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird – und wie Sie doch Recht bekommen

Die fünf häufigsten Gründe, warum Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird – und wie Sie zu Ihrem Recht kommen

Angeblich mehr als 10.000 verschiedene Leistungen stehen jedem Kassenpatienten hierzulande zu. Einige Leistungen sind an bestimmte Krankheitsbilder geknüpft oder können erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden, besonders im Falle der Vorsorge. Auf eine Kur etwa hat man in der Regel beispielsweise erst nach 15 Beitragsjahren Anspruch. „Fünf Gründe warum Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird – und wie Sie doch Recht bekommen“ weiterlesen

Probleme mit dem BaföG – und Ihre Lösung!

BaföG

Jeder 3. Student oder Auszubildende in Deutschland erhält BaföG. BaföG gibt es grundsätzlich höchstens zehn Semester lang, wenn kein Ausnahmegrund wie Schwangerschaft, Kindererziehung oder eine Behinderung vorliegt. Hiervon müssen bis zu 10.000 € fünf Jahre nach Studienende zurückgezahlt werden und zwar zu Raten von mindestens 105 €/Monat. Der im Sozialrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. gibt Ihnen fünf Rechtstipps, auf die Sie im Zusammenhang mit Ihrer BaföG-Förderung achten sollten. „Probleme mit dem BaföG – und Ihre Lösung!“ weiterlesen

Breaking: Ein halbes Jahr ADSp 2017 in der Praxis

Entscheidung im Transportrecht

Praxisbericht: Ein halbes Jahr ADSp 2017 

Die ADSp 2017 sind seit einem halben Jahr in Kraft und haben den DTLB sowie den VBGL schon den Rang abgelaufen. Sie sind nun auch auf reine Lohnfuhrverträge anwendbar.Die ABBH und ABB-EDV der Möbelspediteure haben sie sogar ersetzt.  Höchste Zeit eine kleine Zwischenbilanz zu ziehen. Der im Transport- und Speditionsrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter LL.M.Eur. fasst Ihnen die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den umstrittenen ADSp 2016 zusammen und gibt Ihnen Tipps, worauf sie bei deren Verwendung achten müssen. „Breaking: Ein halbes Jahr ADSp 2017 in der Praxis“ weiterlesen

Bei Probleme mit ADD Kaiserslautern: Überbrückungsbeihilfe nach TASS wird nicht mehr oder nur unter Auflagen bezahlt

Jahrelang wurde problemlos Überbrückungsbeihilfe gezahlt, jetzt, seit Anfang 2016, erhalten aber viele Empfänger Post von der ADD, dass geprüft werde.

Dabei hat sich in vielen Fällen nichts am Arbeitsverhältnis der Anspruchsberechtigten geändert. Vertragspartner und Zahlungsverpflichteter ist Herr Schäuble in seiner Eigenschaft als Bundesfinanzminister. „Bei Probleme mit ADD Kaiserslautern: Überbrückungsbeihilfe nach TASS wird nicht mehr oder nur unter Auflagen bezahlt“ weiterlesen

Ladungssicherheit auch im Privatbereich achten

Auch privat auf Ladungssicherung achten

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Verbraucher kommen häufig mit dem Transportrecht in Berührung, wenn sie Gegenstände mit dem eigenen PKW transportieren.  Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. stellt Ihnen  die Tücken der Ladungssicherung bei eigenen Transporten mit dem PKW, dem Wohnmobil oder einem Dachgepäckträger vor und erklärt, worauf Sie bei der Ladungssicherung achten müssen. „Ladungssicherheit auch im Privatbereich achten“ weiterlesen

Tipp vom Anwalt: Drei Gründe, warum ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird – und was sie dagegen tun können

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente

Jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird nach Schätzungen von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Wir stellen Ihnen hier die drei häufigsten Ablehnungsgründe vor und sagt Ihnen, was Sie dagegen tun können: „Tipp vom Anwalt: Drei Gründe, warum ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird – und was sie dagegen tun können“ weiterlesen

Update- neues Bauvertragsrecht seit 01.01.2017: Fünf Dinge auf die Sie beim Hausbau dennoch unbedingt weiter achten müssen!

Rechtstipp zum Hausbau: Update Reformgesetz für Bauverträge seit 01.01.2017 in Kraft

Wer bauen möchte, dann muss auf vieles achten. Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird.
Auf diese fünf Dinge sollten Sie mindestens achten. „Update- neues Bauvertragsrecht seit 01.01.2017: Fünf Dinge auf die Sie beim Hausbau dennoch unbedingt weiter achten müssen!“ weiterlesen

Tipp vom Anwalt: Wege aus der Altersarmut – vorzeitige Vermögensübertragung am Beispiel Ihres Häuschens

In vergangenen Beiträgen hatten wir Ihnen schon schon Wege aus der Altersarmut vorge stellt. Heute soll es um die Möglichkeit gehen aus einer Rente als Gegenleistung für eine vorweggenommene Erbfolge, also wenn Sie Ihr Häuschen vorzeitig z.B. an Ihr Kind übergeben, in einem Übergabevertrag gehen. Rechtsanwalt Christopher Richter erklärt Ihnen kurz, worauf Sie hier u.a. achten müssen. „Tipp vom Anwalt: Wege aus der Altersarmut – vorzeitige Vermögensübertragung am Beispiel Ihres Häuschens“ weiterlesen

Tipp vom Anwalt: Die fünf häufigsten Fehler in Rentenbescheiden

Erwerbsminderungsrente

Fehler in Rentenversicherungsbescheiden

Rentner aufgepasst: Fehler in Rentenbescheiden kommen immer wieder vor. Die Zahlen schwanken zwischen 10 % – 50 %. Der im Sozialrecht und Rentenrecht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur stellt die fünf häufigsten Fehler in Rentenversicherungsbescheiden vor. „Tipp vom Anwalt: Die fünf häufigsten Fehler in Rentenbescheiden“ weiterlesen

Fünf häufige Fehler in Mieterhöhungsschreiben nach Modernisierung

Mieterhöhungen entgegentreten

Immer wieder sehen sich Mieter großen Mieterhöhungsverlangen Ihrer Vermieter nach Modernisierungen ihrer Wohnung ausgesetztBis zu 11% der Gesamtkosten jährlich, nunmehr aktuell 8%, können Vermieter an sie weiterreichen.

Tipp vom Anwalt: Der Gesetzgeber hat eine neue Kappungsgrenze geschaffen, so dass innerhalb von sechs Jahren die Miete pro Quadratmeter nur um 3€ ansteigen darf, im Einzelfall sogar weniger.

 

Nicht selten ist die Mieterhöhung aber überzogen. Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur, nennt die fünf häufigsten Fehler: „Fünf häufige Fehler in Mieterhöhungsschreiben nach Modernisierung“ weiterlesen

Tipp vom Anwalt: In drei Schritten zur Pflege-Wohngemeinschaft

Tipp im Pflegerecht

Pflege-WG erfolgreich gründen

Das Interesse an ambulant betreuten Wohngruppen, Senioren-WGs und Senioren-Hausgemeinschaften nimmt immer mehr zu. Der im Sozialrecht und Pflegerecht tätige RA Christopher Richter, LL.M.Eur, stellt Ihnen in drei Schritten vor, wie Sie eine solche Wohnform in nur drei Schritten gründen können: „Tipp vom Anwalt: In drei Schritten zur Pflege-Wohngemeinschaft“ weiterlesen

Neue Gesetzesinitiative: Ohne Patientenverfügung schlechte Karten

Gesetzesinitiative im Betreuungsrecht

Der Gesetzgeber reagiert nun endlich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 (1 BvL 8/15)wonach eine umfassende Regelung geschaffen werden muss für Menschen, für die ein Betreuer für den Bereich Gesundheitsfürsorge bestellt wurde und die bei einem drohenden schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden die Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, notfalls eben auch gegen ihren natürlichen Willen. Der Betreute kann seinen Willen also nur noch mit einer Patientenverfügung durchsetzen. „Neue Gesetzesinitiative: Ohne Patientenverfügung schlechte Karten“ weiterlesen

Tipp zum Geldsparen in der WEG: Die fünf schlimmsten Fehler in Hausgeldabrechnungen

Hausgeldabrechnung

Hausgeldabrechnungen enthalten häufig Fehler, was für Eigentümer erhebliche unnötige Kosten bedeutet. Oft werden sie von Wohnungseigentümern aber nicht erkannt. Der im Miet- und WEG-Recht tätige Rechtsanwalt Christopher Richter hat ihnen die, seiner Erfahrung nach fünf häufigsten Fehler in einer „big five“ zusammengetragen. Beachten Sie: Es geht hier oft um viel Geld und zwar Ihres! „Tipp zum Geldsparen in der WEG: Die fünf schlimmsten Fehler in Hausgeldabrechnungen“ weiterlesen

Patientenverfügungen- die fünf schlimmsten Fehler. Vorgestellt von Rechtsanwalt Richter

Patientenverfügungen und andere Vorsorgeregelungen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein Unfall, eine Krankheit, eine Komplikationen bei einer Operation oder ein anderer akuter Fall kan unerwartet eintreten. Sie fallen ins Koma und können nichts mehr entscheiden, weder ob Sie eine Bluttransfusion oder Spenderorgane wollen oder nicht, geschweige denn über lebenserhaltende Maßnahmen  – außer Sie haben eine Patientenverfügung. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass diese Unklarheiten aufweisen (können), weil man ja auch nicht jede Situation voraussehen kann.

Die Mustervorlage des Bundesjustizministeriums ist für viele Bürger zudem auch zu kompliziert. Rechtsanwalt Christopher Richter hat Ihnen die seiner Erfahrung nach fünf schlimmsten Fehler in Patientenverfügungen in einer persönlichen „big five“ zusammengetragen.   „Patientenverfügungen- die fünf schlimmsten Fehler. Vorgestellt von Rechtsanwalt Richter“ weiterlesen